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Dienstag, 29. August 2023

Rammstein - Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt

Die der Presse heute zu entnehmenden Nachrichten, dass die Staatsanwaltschaft Berlin ein gegen Till Lindemann, den Sänger der Band Rammstein, geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt hat, lassen sich auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin vom 29.08.2023 zurückführen.

Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel – vor allem der Presseberichterstattung, die sich auf anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bezieht, wie auch der ergänzenden Vernehmung von Zeuginnen – habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Till Lindemann gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen. Strafrechtlich relevante Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz lägen ebenfalls nicht vor.

Das klingt aus der Sicht von Herrn Lindemann zunächst einmal äußerst erfreulich. Allerdings waren die Ermittlungen aufgrund von Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit Presseberichten eingeleitet worden und die dort lediglich wiedergegebenen Angaben von Zeuginnen und Zeugen konnten durch die Ermittlungen nicht bestätigt werden. Von erheblicher Bedeutung in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren war deshalb der Umstand, dass sich mutmaßliche Geschädigte bislang überhaupt nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt hatten. Die Möglichkeit, etwaige Tatvorwürfe ausreichend zu konkretisieren, bestand für die Staatsanwaltschaft daher ebenso wenig wie die Gelegenheit, sich einen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der mutmaßlichen Geschädigten und der Glaubhaftigkeit ihrer Angaben im Rahmen von Vernehmungen zu verschaffen.

Die Angaben der Zeugin Kyla Shyx, die zunächst über „Youtube“ Vorwürfe erhoben hatte, stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder seien ihr von anderen geschildert worden. Zu dem aus den Medien bekannten Vorfall zum Nachteil der sich als Shelby Lynn bezeichnenden Person im Umfeld des Konzerts der Band Rammstein in Vilnius am 22. Mai 2023 haben die litauischen Behörden die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Der Staatsanwaltschaft Berlin lagen Unterlagen der litauischen Behörden vor. Diese wurden ausgewertet. Auch hier ergaben sich keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch Till Lindemann.

Der in der Presseberichterstattung dargestellte Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen über eine junge Frau, die vermeintlich als 15-Jährige eine sexuelle Beziehung mit Lindemann eingegangen sein will, konnte ebenfalls nicht erhärtet werden. Denn auch diese Zeugin blieb anonym und konnte deshalb nicht vernommen werden. Gegen die Tourmanagerin war aufgrund von Medienberichten wegen des vermeintlichen Zuführens junger Frauen bei Konzerten von Rammstein in den Backstagebereich Anzeige erstattet worden. Insoweit haben sich ebenfalls keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. Das gegen sie geführte Verfahren wurde daher in gleicher Weise eingestellt.

Damit ist einerseits festzuhalten, dass die umfangreiche Verdachtsberichterstattung während des Ermittlungsverfahrens zu einer medialen Vorverurteilung in strafrechtlicher Hinsicht geführt hat, die im Ergebnis nicht haltbar ist. Die Beurteilung des nicht strafbaren Verhaltens von Herrn Lindemann vor, während und nach Konzerten der Band Rammstein kann von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens unberührt bleiben. Anderseits ist festzuhalten, dass die Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht in Rechtskraft erwächst und die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden können, sollten neue Verdachtsmomente zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangen und sich etwa vorhandene unmittelbare Zeugen und Zeuginnen den erforderlichen Vernehmungen stellen.

Sollten die Kollegen, welche zivilrechtliche Unterlassungsansprüche wegen unzulässiger Äußerungen über Till Lindemann verfolgen, einen unverhältnismäßigen Drang zur Herbeiführung gerichtlicher Entscheidungen entwickeln, könnte bei den zivilrechtlich in Anspruch genommenen Personen ein ebenso hohes Bedürfnis entstehen, nach bislang unbekannten Zeugen und Zeuginnen zu forschen, die für eine Entlastung in möglichen Zivilprozessen sorgen könnten. Sollten diese Zeugen sich dann aktenkundig äußern, könnte dies enventuell zu einer neuen Runde im Wettlauf um die Wahrheit in Sachen Rammstein führen.

Freitag, 23. November 2018

Rammstein-Tickets

Rammstein-Konzerte sind beim Volk beliebt und so war es keine Überraschung, dass die etwa 800.000 Tickets für die Konzerte der Europe Stadium Tour 2019 innerhalb kurzer Zeit ausverkauft waren. Heiß begehrte Konzert-Tickets sind höchst attraktiv für einen Zweitmarkt und pfiffige Blitzmerker könne sich durch vorausschauendes Handeln ein Zusatzeinkommen erwirtschaften und der zu langsame Fan kann sich das Konzert seines Lebens durch die Zahlung eines erhöhten Eintrittspreises sichern. Mit dieser Variante sind allerdings Rammstein und deren kommerzielle Handlanger nicht einverstanden. Sie wollen den Fans "bezahlbare Tickets" anbieten. Nun, das ist den Rammstein-Rockern jedenfalls unbenommen, denn sie gestalten das Preisgefüge des Erstmarkts unbestritten allein. Da es nicht um Wasser und Brot oder günstige Heilfürsorge geht, leuchtet das Argument bezahlbarer Ticktes für Fans ohnehin nicht ein. Wer ein Ticket nicht bezahlen kann, bekommt es weder über den von Rammstein beauftragten Veranstalter noch über Plattformen wie Viagogo oder ebay.

Letztendlich betreibt die Band mit ihrer Multimillionenmaschine ein höchst kommerzielles Unterfangen und lässt sich ihre Spektakel entsprechend gut bezahlen. Deshalb wird auch die "heilige" Personalisierung der Tickets nicht wirklich konsequent betrieben. Denn für die Rammstein-Konzerte ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von immerhin sechs Tickets pro Show beschränkt und damit eine unmissverständliche Einladung an Käufer, mehr Karten zu beziehen als für den Eigenbedarf notwendig. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters ist Voraussetzung für den Besuch eines Rammstein-Konzerts ferner, dass sich der Besucher bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit einem "gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte" ausweisen kann. Die fotofreie Kredit- oder EC-Karte soll in derartigen Fällen Wunder bewirken. Aber es kommt noch besser. Mit der Klausel "Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen", sollte klar sein, dass es wichtigeres gibt, als die selbst aufgestellten Regeln durchzusetzen.

Immerhin wurde mit Hilfe des Landgerichts Hamburg eine gegen die Ticketbörse Viagogo gerichtete einstweilige Verfügung erwirkt, die den Kartenverkauf von Rammstein-Karten über deren Internetplattform unterbinden soll. Bis zur Zustellung der einstweiligen Verfügung dürften allerdings noch einige Tage vergehen, so dass dieser Zweitmarkt noch ein wenig weiter funktionieren dürfte. Die Grenzen der Wirkung einer solchen gerichtlichen Entscheidung hat im Übrigen schon die E.I.N.S. GmbH als Konzertveranstalter der "Böhse Onkelz" erfahren, als die vom Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung auf den Widerspruch eines Tickethändlers mit Urteil vom 15.04.2014 zum Az.: 312 O 34/14 wieder aufgehoben wurde.