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Freitag, 23. November 2018

Rammstein-Tickets

Rammstein-Konzerte sind beim Volk beliebt und so war es keine Überraschung, dass die etwa 800.000 Tickets für die Konzerte der Europe Stadium Tour 2019 innerhalb kurzer Zeit ausverkauft waren. Heiß begehrte Konzert-Tickets sind höchst attraktiv für einen Zweitmarkt und pfiffige Blitzmerker könne sich durch vorausschauendes Handeln ein Zusatzeinkommen erwirtschaften und der zu langsame Fan kann sich das Konzert seines Lebens durch die Zahlung eines erhöhten Eintrittspreises sichern. Mit dieser Variante sind allerdings Rammstein und deren kommerzielle Handlanger nicht einverstanden. Sie wollen den Fans "bezahlbare Tickets" anbieten. Nun, das ist den Rammstein-Rockern jedenfalls unbenommen, denn sie gestalten das Preisgefüge des Erstmarkts unbestritten allein. Da es nicht um Wasser und Brot oder günstige Heilfürsorge geht, leuchtet das Argument bezahlbarer Ticktes für Fans ohnehin nicht ein. Wer ein Ticket nicht bezahlen kann, bekommt es weder über den von Rammstein beauftragten Veranstalter noch über Plattformen wie Viagogo oder ebay.

Letztendlich betreibt die Band mit ihrer Multimillionenmaschine ein höchst kommerzielles Unterfangen und lässt sich ihre Spektakel entsprechend gut bezahlen. Deshalb wird auch die "heilige" Personalisierung der Tickets nicht wirklich konsequent betrieben. Denn für die Rammstein-Konzerte ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von immerhin sechs Tickets pro Show beschränkt und damit eine unmissverständliche Einladung an Käufer, mehr Karten zu beziehen als für den Eigenbedarf notwendig. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters ist Voraussetzung für den Besuch eines Rammstein-Konzerts ferner, dass sich der Besucher bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit einem "gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte" ausweisen kann. Die fotofreie Kredit- oder EC-Karte soll in derartigen Fällen Wunder bewirken. Aber es kommt noch besser. Mit der Klausel "Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen", sollte klar sein, dass es wichtigeres gibt, als die selbst aufgestellten Regeln durchzusetzen.

Immerhin wurde mit Hilfe des Landgerichts Hamburg eine gegen die Ticketbörse Viagogo gerichtete einstweilige Verfügung erwirkt, die den Kartenverkauf von Rammstein-Karten über deren Internetplattform unterbinden soll. Bis zur Zustellung der einstweiligen Verfügung dürften allerdings noch einige Tage vergehen, so dass dieser Zweitmarkt noch ein wenig weiter funktionieren dürfte. Die Grenzen der Wirkung einer solchen gerichtlichen Entscheidung hat im Übrigen schon die E.I.N.S. GmbH als Konzertveranstalter der "Böhse Onkelz" erfahren, als die vom Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung auf den Widerspruch eines Tickethändlers mit Urteil vom 15.04.2014 zum Az.: 312 O 34/14 wieder aufgehoben wurde.           

Donnerstag, 26. Februar 2015

Schalke 04 gibt auf

Im Wege der Abmahnung hatte Schalke 04 wegen eines privaten Ticketverkaufs für ein Fußballspiel über ebay die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Vertragsstrafe gefordert. Schalke 04 sperrte die Tickets. Die verlangte Vertragsstrafe wurde nicht gezahlt und eine modifizierte Unterlassungserklärung von Schalke 04 nicht angenommen. Allerdings wurde mitgeteilt, dass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht keine weiteren Forderungen gegenüber unserem Mandanten geltend gemacht werden. Damit bleiben am Ende drei Verlierer zurück. Der Mandant trägt die Kosten der Rechtsverteidigung, dem Zweiterwerber der Karten wurde der Einlass ins Stadion verwehrt und Schalke 04 hat sich in ein denkbar schlechtes Licht gerückt.

Immerhin muss man den Königsblauen zugestehen, dass die FC Schalke 04 Arena Management GmbH die Abmahnungen in eigener Regie ausspricht und keine zusätzlichen Kosten durch die Inanspruchnahme eigener Anwälte produziert. Würde man auf die Verfolgung des privaten Tickethandels verzichten, könnten Verkäufer und Käufer ihr Geschäft im gegenseitigen Einverständis abwickeln und ein Imageschaden wäre nicht zu befürchten. Warum in einem Multimillioneneurobusiness wirtschaftlich völlig unbedeutende Transaktionen unter Privatleuten derart hartnäckig verfolgt werden, bleibt unklar. Organisierte Fangewalt läßt sich auf diese Weise sicher nicht verhindern.

Mittwoch, 11. Februar 2015

Schalke 04 vs. Real Madrid

Das Heimspiel von Schalke 04 in der Champions-League gegen Real Madrid in der VELTINS-Arena am 18. Februar 2015 wirft seine Schatten voraus. Mit Hilfe der FC Schalke 04 Arena-Managment GmbH versucht der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. gegen vermeintliche Tickethändler vorzugehen und teilt den Betroffenen mit, dass deren Karten-Bestellung storniert wurde.

Statt mit "Geht nicht gibt´s nicht" versucht es Schalke 04 mit der Unschuldsmine aus "Kann man nichts machen": "Diese Stornierung ist technisch nicht aufzuheben oder rückgängig zu machen." Bei einem Anlagevermögen von über EUR 200.000,- in entgeltlich erworbene Software dürfte dies eine Schutzbehauptung sein.

An dem Hinweis "Die von Ihnen erworbenen Karten erhalten keinen Zutritt zur VELTINS-Arena am Spieltag gegen Real Madrid Club de Futbol" bestehen dagegen weniger Zweifel. Ob diese Sperre einer juristischen Prüfung am Ende allerdings standhält, wird man sehen.

Insgesamt beweisen die Königsblauen mit dem Versand einer Abmahnung regelmäßig Humor und bespaßen ihre Abmahnopfer mit urigen Sprüchen wie "Es ist nicht in unserem Sinne, mit Ihnen einen Rechtsstreit anzufangen." oder "Darüber hinaus möchten wir Ihnen keine Rechtsanwalts- bzw. Prozesskosten verursachen." Noch fürsorglicher klingt "Wir gehen davon aus, dass es auch in Ihrem Interesse ist, diesen Vorgang schnellstmöglich zu beenden. Wir bitten Sie daher, die beiliegende Erklärung zu unterschreiben und die Vertragsstrafe binnen der Frist zu begleichen."

Vielleicht möchte Schalke 04 mit der Vertragsstrafe von EUR 250,- schon jetzt ein kleines Polster für die Zeit nach 2017 anlegen, wenn der millionenschwere Sponsoringvertrag mit dem russischen Staatskonzern Gazprom ausgelaufen ist.

Dienstag, 29. April 2014

Böhse Onkelz, blöde Neffen?

Der Zorn gegen Tickethändler, die am Zweitmarkt der beiden Konzerte der "Böhse Onkelz" auf dem Hockenheimring im Juni verdienen wollen, ist gross. Eben dieser Zorn und gefährliches Halbwissen trieben einen Fan dazu, 20 Tickets zum Preis von je EUR 249,- über ebay zu bestellen, um das Angebot auf diese Weise aus dem Netz zu schiessen. Mit der kurz nach Vertragsschluss an den Verkäufer versandten Nachricht, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wollte der seiner Auffassung nach für Gerechtigkeit streitende Fan seinen Plan beenden und teilte dem Tickethändler folgendes mit:

"Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass Du von mir Geld bekommst und noch weniger, dass Du 20 Tickets liefern kannst. Weißt Du eigentlich, wie sehr sich Zehntausende Onkelz Fans gewünscht haben, wenigstens 1 Ticket regulär zu ergattern? Diese 20 Tickets sind ja nicht die einzigen, die Du angeboten hast. Deine Auktionen laufen ja schon seit Wochen. Du weißt selber, dass nur registrierte User max. 4 Tickets bestellen konnten und dass ein gewerblicher Weiterverkauf verboten ist. Auf Anhieb konnte ich 100 verkaufte Onkelz Tickets bei Dir finden. Wie gesagt, mein Anwalt wird die Sache weiterleiten. Viel Spaß mit ihm!!!"

Der brave Fan hatte schlicht den in den AGB des Tickethändlers enthaltenen Hinweis, wonach ein Widerrufsrecht nicht besteht, ignoriert. Dieser Passus findet seine Bestätigung in §312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB, wonach bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen, die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Geltung haben.

Einen ähnlichen Fall hatte bereits das Amtsgericht München am 02. Dezember 2005 zum Aktenzeichen 182 C 26144/05 entschieden, so dass der rechtliche Hintergrund auch für Laien nachvollziehbar war. Dass ein generelles gewerbliches Weiterverkaufsverbot nicht bestand, war sogar dem Text der später aufgehobenen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg zu entnehmen.

Angesichts des durchaus beachtlichen Vertragsvolumens von knapp EUR 5.000,- kostete die anwaltliche Anmahnung der Vertragserfüllung noch einmal etwa EUR 500,-, die genau wie der Gesamtverkaufspreis vom belehrbaren Onkelz-Fan bezahlt wurden. Ob die gelieferten Karten vom bekehrten Neffen zum Originalpreis von EUR 66,50, zum Einkaufspreis über ebay oder gar mit Gewinn weiterverkauft wurden, ist leider nicht bekannt.