Das polnische Justizministerium hat jüngst eine Datenbank polnischer Sexualtraftäter im Internet veröffentlicht, in welcher persönliche Daten wie Geburtsdatum und Aufenthaltsort nebst Foto von etwa 800 Delinquenten zu sehen sind. Das Register erscheint auch in englischer Sprache als "Sex Offenders Register".
"Das Recht auf den Schutz unserer Kinder steht über der Anonymität von Verbrechern" begründete Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro die Einführung der Internetdatenbank. Wenn Mutter Kowalczyk nun recherchieren möchte, ob der neu zugezogene Nachbar Przybylski eine potentielle Gefahr für ihre kleine Ronja darstellt, kann man für Herrn Przybylski nur hoffen, dass Frau Kowalczyk ihre Recherche sorgfältig ausführt und sich bei der Identifizierung des neuen Nachbarn nicht irrt. Auch für die kleine Ronja muss man hoffen, dass Mama genau hinsieht und den bösen Herrn Przybylski nicht mit dem netten Herrn Przybylski verwechselt.
Damit das polnische Sexualstraftäterverzeichnis überhaupt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Bestand haben kann, muss die Datenbank äußerst sorgfältig geführt werden. Einerseits darf niemals ein Unschuldiger unter die Räder des Online-Prangers geraten und andererseits muss das Verzeichnis so detailliert sein, dass Verwechslungen für den Durchschnittsnutzer weitgehend ausgeschlossen sind.
Immerhin können Betroffene eine gerichtliche Entscheidung über die Entfernung aus der Datenbank beantragen, wenn nicht das Gericht nach eigenem Dafürhalten für einen Ausschluss sorgt. Ob es nach europäischem Gemeinschaftsrecht zulässig ist, den 800 härtesten Sexualstraftäter die Chance auf eine Resozialisierung zu minimieren und 2.600 weitere Sexualstraftäter in einem nur für Behörden und Arbeitgeber zugänglichen Register zu verbergen, werden wir in Zukunft sicherlich erfahren.
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Mittwoch, 3. Januar 2018
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