Posts mit dem Label Revision. werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Revision. werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 31. August 2010

Das Spiel ist aus, Herr Tauss!


Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (BGH) hat die Revision von Jörg Tauss ohne mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren verworfen. Die Bundesanwaltschaft hatte beantragt, die Revision als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen. Das Landgericht Karlsruhe hatte den Angeklagten unter anderem wegen des Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte, der im Tatzeitraum Mitglied des Deutschen Bundestages war, Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, an die er mittels seines Mobiltelefons Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornograhischen Inhalten versandte und von denen er solche Dateien auch per Mobiltelefon erhielt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung konnten zudem weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die der Angeklagte in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt werden.

Jörg Tauss ist damit ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter. Das Verfahren ist beendet und das Gejammer hoffentlich auch.