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Mittwoch, 16. Mai 2012

Muss das Skandalspiel in Düsseldorf wiederholt werden? Nein!

Hunderte Fussballfans stürmten 90 Sekunden vor Ende des Spiels auf das Feld und bengalische Feuer flogen. Das Relegationsspiel um die Zugehörigkeit zur 1. Fussball-Bundesliga zwischen Hertha BSC und Fortuna Düsseldorf am 15. Mai 2012 wurde von Schiedsrichter Wolfgang Stark für 20 Minuten unterbrochen und schliesslich wieder angepfiffen und über die verbleibende Spielzeit zu Ende geführt.

Nach § 14 der Spielordnung des Ligaverbandes (Spol) kann ein Spiel mit oder ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen werden. Bei Verschulden ist das Spiel mit 2:0 Toren für den Unschuldigen zu werten. Schiedsrichter Wolfgang Stark hat sich jedenfalls gegen einen Spielabbruch und für den Wiederanpfiff des Spiels entschieden, so dass sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände in die Schiedsrichterentscheidung eingeflossen sind. Dazu gehören insbesondere die Verhältnisse, die zur Unterbrechung des Spiels geführt haben.

Damit können Argumente aus den Umständen, die zur Unterbrechung des Spiels geführt haben, nicht mehr gegen die Wertung des Spiels angeführt werden. Denn eine Schwächung von Hertha BSC durch die Platzstürmung der Fans als ein während des Spiels eingetretener Umstand gem. § 13 2. a) der Spielordnung des Ligaverbandes (Spol), der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang stand, war für den Schiedsrichter nicht erkennbar.

Der Schiedsrichter hat das Spiel in Kenntnis der Gesamtumstände wieder angepfiffen und offensichtlich zu diesem Zeitpunkt keine Gründe gesehen, die einen Abbruch rechtfertigten. Damit dürften gleichzeitig auch keine Gründe bestanden haben, die gegen die Wertung des Spiels sprechen.

Aus Hannover daher in Erinnerung an alte Erfolge Glückwünsche zum Wiederaufstieg in die 1. Fussball-Bundesliga nach Düsseldorf!