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Mittwoch, 25. April 2018

DSGVO-Terror

Einige meiner Mandanten betreiben Werbeagenturen, die geschäftsmäßig Webseiten erstellen und pflegen. Daher bekomme ich seit einiger Zeit die helle Aufregung unter Webmastern mit, die einen umfangreichen Kundenstamm betreuen. Denn so ziemlich jedem Unternehmer graut es vor der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die zum 25. Mai 2018 unmittelbar angewendet werden wird.

Weil die DSGVO die Verarbeitung und den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen regelt und Verstöße mit hohen Bußgeldern sanktioniert, ist Panik vorprogrammiert. Insbesondere deshalb, weil nahezu jede Website personenbezogene Daten bei ihrem Aufruf durch einen Browser verarbeitet und das Gerücht von einer drohenden Abmahnwelle das Netz terrorisiert.

Nun scheint es unter Werbeagenturen oder Webdesignern eine Art Helfersyndrom zu geben, dass für alle Zeiten und sämtliche Inhalte auf Webseiten von Kunden eine dauerhafte Verantwortung suggeriert. Auch Kunden scheinen in der Regel davon auszugehen, dass die Werbeagentur dafür verantwortlich ist, dass der Kunde auch nach dem 25. Mai 2018 keine Abmahnung erhält. Tatsächlich dürfte es in 99% aller Fälle Sache des Kunden sein, zu bestimmen, welche Inhalte auf seiner Website angezeigt werden, welche Daten gespeichert werden und wie eine abmahnsichere Website auszusehen hat. Der Webdesigner als Fachmann für europäisches Datenschutzrecht. Eine Illusion.

Daher habe ich einigen Mandanten geraten, ihre Kunden über die bevorstehende Geltung der DSGVO zu informieren und das Informationsschreiben in etwa wie folgt zu schließen: "Bitte übersenden Sie mir die gewünschten rechtlichen Ergänzungen für Ihre Website, sofern Sie diese für notwendig halten. Da ich eine rechtliche Beratung nicht vornehmen darf, kann ich nur Änderungen auf Ihre ausdrückliche Anweisung hin vornehmen. Ich selbst kann die rechtliche Situation und die dadurch eventuell notwendigen Änderungen an Ihrer Website nicht zuverlässig beurteilen."