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Mittwoch, 19. Mai 2010
myfab.com vs myfab.de - Landgericht Braunschweig schützt Priorität einer Domain gegenüber Firmennamen
Das Landgericht Braunschweig hat nunmehr die Begründung für die Abweisung einer Klage der Firma "Myfab" auf Löschung der Domains "myfab.de" und "my-fab.de" gegenüber einem Webdesigner mit einem ausführlichen Urteil vorgelegt.
Mit dem Vertrieb von Design-Möbeln aus China über das Internet mittels der Domain "Myfab.com" hatte sich die Klägerin einen Namen gemacht und mahnte bald darauf einen Webdesigner ab, zu ihren Gunsten in die Löschung der Domains "www.myfab.de" und "www.my-fab.de" einzuwilligen.
Dabei betrachtete Myfab zunächst die Registrierung der streitgegenständlichen de-Domains für rechtsmissbräuchlich. Nachdem ihr im Prozess ein zeitlich vor ihrer Gründung und Gründung der Muttergesellschaft liegender Registrierungszeitraum mitgeteilt worden ist, hielt Myfab dann selbst das Halten der begehrten Domains für rechtsmissbräuchlich.
Weil jedoch der verklagte Webdesigner die Domains zeitlich deutlich vor der Gründung der Klägerin und deren Muttergesellschaft auf sich registriert hatte, liess sein Verhalten erkennbar nicht auf eine Absicht schließen, aus der Inhaberschaft der Domains rechtsmissbräuchlich vermögensrechtliche Vorteile zu erlangen.
Der beklagte Designer hatte zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits Zeit und Aufwand investiert, um sein Projekt zum 3D-Druck unter den auf ihn registrierten Domains vorauszutreiben und umzusetzen. Dieses Interesse betrachtete das Landgericht Braunschweig letztlich als schützenswert.
Weil Myfab die von ihr eingeholte DENIC-Auskunft über die Registrierung der streitgegenständlichen Domains nicht zutreffend gelesen, das letzte Änderungsdatum der Datenbank als Registrierungszeitpunkt aufgefasst hatte und sich sorgfaltswidrig nicht die sogenannte History der Domain-Registrierungen zeigen liess, hat das Landgericht die Klage auf Löschung der Domains nicht nur abgewiesen, sondern Myfab auch dazu verpflichtet, dem beklagten Webdesigner die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur außergerichtlichen Abwehr der von Myfab geltend gemachten Ansprüche zu ersetzen.
Das Urteil im Volltext: http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-braunschweig_urteil_9-O-2367-09_myfab.pdf
Sonntag, 21. März 2010
myfab.com vs myfab.de - Klage vor dem LG Braunschweig
Angesichts der geradezu erdrückenden Werbung von myfab.com im Internet ist es doch eigentlich ganz spannend, dass myfab.com ganz gerne auch myfab.de hätte. Nur wurde die Domain myfab.de leider von einem Webdesigner registriert, als noch nicht einmal die Geburt der französischen Muttergesellschaft abzusehen war. Das macht natürlich einem erfolgreichen Start-up nichts aus und so läuft aktuell ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Braunschweig um die Domains myfab.de und my-fab.de. Genaueres: myfab.com vs myfab.de
In zwei Urteilen des BGH, in denen es um die Streitigkeiten um die Domains www.afilias.de und www.ahd.de ging, die beide bereits vor Entstehen der Kennzeichenrechte registriert wurden, waren die Domaininhaber erfolgreich. Das leuchtet grundsätzlich auch ein, denn wenn die Domain bereits vor der Marke da war, konnte deren Registrierung ja eigentlich keine Rechtsverletzung sein.
Warten wir ab, was das Landgericht Braunschweig am 28. April 2010 ausurteilt. Mein klarer Tipp: Gerechtigkeit siegt, wer zuerst kommt mahlt zuerst und in der deutschen Justiz gilt nicht: "Geld regiert die Welt" - und myfab.com verliert.
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