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Dienstag, 5. November 2013

Stadt mit dem verbotenen Namen

Das wichtigste Niedersachsen-Derby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig und das erste Bundesliga-Derby beider Vereine seit 1976 findet nach dem Aufstieg der Eintracht am kommenden Freitag statt und wirft seine Schatten schon lange voraus. Das Spiel findet auf Antrag beider Vereine nicht am Todestag von Ex-Nationaltorhüter Robert Enke (10. November) statt und für das Heimspiel der Roten gegen Eintracht Braunschweig wurden nur 47 200 Tickets für 49 000 verfügbare Plätze verkauft, um vier freie Blöcke als Pufferzonen zwischen Fangruppen und "neutralen" Zuschauern zu errichten. Fans von Hannover 96 kontrollieren nachts den Bereich ums Stadion, um Braunschweiger Farbangriffe auf das Stadion zu verhindern und ein Mitarbeiter der Stadt Hannover ließ sich durch die Derby-Stimmung zu einem Verwaltungshandeln hinreißen, auf das die Stadt mit einem Disziplinarverfahren reagiert hat. In der Wegbeschreibung einer Genehmigung für einen Fanmarsch von Anhängern der Hannover Scorpions zum Eisstadion am Pferdeturm wurde ein Halt am Braunschweiger Platz als „Zwischenstopp am Platz der verbotenen Stadt“ bezeichnet.

Sonntag, 21. März 2010

myfab.com vs myfab.de - Klage vor dem LG Braunschweig


Angesichts der geradezu erdrückenden Werbung von myfab.com im Internet ist es doch eigentlich ganz spannend, dass myfab.com ganz gerne auch myfab.de hätte. Nur wurde die Domain myfab.de leider von einem Webdesigner registriert, als noch nicht einmal die Geburt der französischen Muttergesellschaft abzusehen war. Das macht natürlich einem erfolgreichen Start-up nichts aus und so läuft aktuell ein Rechtsstreit vor dem Landgericht Braunschweig um die Domains myfab.de und my-fab.de. Genaueres: myfab.com vs myfab.de

In zwei Urteilen des BGH, in denen es um die Streitigkeiten um die Domains www.afilias.de und www.ahd.de ging, die beide bereits vor Entstehen der Kennzeichenrechte registriert wurden, waren die Domaininhaber erfolgreich. Das leuchtet grundsätzlich auch ein, denn wenn die Domain bereits vor der Marke da war, konnte deren Registrierung ja eigentlich keine Rechtsverletzung sein.

Warten wir ab, was das Landgericht Braunschweig am 28. April 2010 ausurteilt. Mein klarer Tipp: Gerechtigkeit siegt, wer zuerst kommt mahlt zuerst und in der deutschen Justiz gilt nicht: "Geld regiert die Welt" - und myfab.com verliert.