In seinem aktuellen Strafprozess vor dem Amtsgericht Dorsten wegen des Missbrauchs von Titeln ist dem bekennenden Befürworter der Todesstrafe und nach eigener Einschätzung rechtmäßig als Pater zeichnenden Gottesmann Rolf Hermann Lingen ein gewisser Teilerfolg gelungen. Das Schöffengericht hat auf die mündliche Verhandlung vom 26.05.2011 beschlossen, über die Frage, ob Lingens Priesterweihe gültig ist, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Hintergrund des Strafprozesses ist das Verbot des unbefugten Führens von Amtsbezeichnungen der Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts gem. § 132a Abs. 1, 3 StGB. Denn wie schon der Erste Strafsenat das Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 10. August 1999 unmißverständlich festgestellt hat, verbietet das bundesdeutsche Strafgesetzbuch den Funktionsträgern privatrechtlich organisierter Religionsgesellschaften ebenso wie jeder anderen Person den Gebrauch der Amtsbezeichnungen öffentlich-rechtlicher Kirchen. Lingen bezeichnet sich stets und mit Nachdruck als römisch-katholischer Priester und unterschreibt seine Eingaben mit "Pater Rolf Hermann Lingen".
Mit der vom Schöffengericht angekündigten Einholung eines Sachverständigengutachtens winkt dem medial führenden deutschen Sedisvakantisten, der seine amtsgerichtlichen Einlassungen regelmäßig auch per Fax dem Bundesgerichtshof, dem Generalbundesanwalt und dem Bundesverfassungsgericht zur Verfügung stellt, in absehbarer Zeit entweder die gerichtsfeste Anerkennung seiner Titelführung oder aber die wasserdichte Aburteilung als notorischer Serienstraftäter. Mit der Frage nach der Gültigkeit seiner Priesterweihe ist natürlich auch das Rätsel verknüpft, ob sich die katholische Amtskirche auf Dauer mit der Führung des Titels "Pater" durch den widerspenstigen Seelsorger abfinden muss, der seinerseits keinerlei Achtung für den Papst und den ihm ergebenen kirchlichen Unterbau übrig hat und die Amtskirche gemeinhin nur als "V2-Sekte" bezeichnet.
Denn als Anhänger der Lehre des "Sedisvakantismus" ist er der schlichten Auffassung, dass der päpstliche Stuhl seit dem Tod von Papst Pius XII. im Jahre 1958 nicht rechtmäßig besetzt ist und es derzeit gar keinen echten Papst gibt. Mangelnden Sachverstand wird man dem Angeklagten in seiner unnachgiebigen Art nicht unbedingt vorwerfen können, denn er hatte sich bereits 1995 das "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" einverleiben können und nach eigenen Worten wenige Monate vor dessen erfolgreichem Abschluß die Richtigkeit der Lehre des "Sedisvakantismus" erkannt.
Ausgehend von der Definition der Kirche als die Gemeinschaft derer, die geeint sind im wahren Glauben, in den wahren Sakramenten und unter den rechtmäßigen Nachfolgern der Apostel, stellt sich für Lingen das, was allgemein für die katholische Kirche gehalten wird und dessen Oberhaupt Joseph Ratzinger ist, als Antikirche dar, weil diese seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (V2) eine völlig andere Religion vertritt, als die Kirche von Petrus dem Ersten bis zu Pius dem Letzten. Diese verkündete noch als unfehlbare Lehre, daß niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter des ewigen Lebens teilhaftig werden könne, sondern er vielmehr dem ewigen Feuer verfalle welches dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod der katholischen Kirche anschliesse.
Mit dem vom Amtsgericht Dorsten einzuholenden Gutachten geht es also nicht nur um den Status eines verirrten Schäfchens und die Rechtmäßigkeit seines irdischen Treibens, sondern auch um die alles entscheidende Frage nach Himmel oder Hölle, ewiger Seligkeit oder ewiger Verdammnis. Das Amtsgericht Dorsten wird sicher ein geschicktes Händchen in der Auswahl des Gutachters haben, dem es dann obliegt, Lingens kirchliche Ansichten zu stützen oder ihm ein Schicksal als ewiger Wiedergänger zu bereiten. Der störrische Pater selbst sieht die Sache trotz einschlägiger Verurteilungen durchaus optimistisch und verkündet siegessicher: "BRD, du hättest dich nicht mit der Kirche anlegen dürfen! Wir sind stärker!"
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Donnerstag, 9. Juni 2011
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