In seinem aktuellen Strafprozess vor dem Amtsgericht Dorsten wegen des Missbrauchs von Titeln ist dem bekennenden Befürworter der Todesstrafe und nach eigener Einschätzung rechtmäßig als Pater zeichnenden Gottesmann Rolf Hermann Lingen ein gewisser Teilerfolg gelungen. Das Schöffengericht hat auf die mündliche Verhandlung vom 26.05.2011 beschlossen, über die Frage, ob Lingens Priesterweihe gültig ist, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Hintergrund des Strafprozesses ist das Verbot des unbefugten Führens von Amtsbezeichnungen der Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts gem. § 132a Abs. 1, 3 StGB. Denn wie schon der Erste Strafsenat das Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 10. August 1999 unmißverständlich festgestellt hat, verbietet das bundesdeutsche Strafgesetzbuch den Funktionsträgern privatrechtlich organisierter Religionsgesellschaften ebenso wie jeder anderen Person den Gebrauch der Amtsbezeichnungen öffentlich-rechtlicher Kirchen. Lingen bezeichnet sich stets und mit Nachdruck als römisch-katholischer Priester und unterschreibt seine Eingaben mit "Pater Rolf Hermann Lingen".
Mit der vom Schöffengericht angekündigten Einholung eines Sachverständigengutachtens winkt dem medial führenden deutschen Sedisvakantisten, der seine amtsgerichtlichen Einlassungen regelmäßig auch per Fax dem Bundesgerichtshof, dem Generalbundesanwalt und dem Bundesverfassungsgericht zur Verfügung stellt, in absehbarer Zeit entweder die gerichtsfeste Anerkennung seiner Titelführung oder aber die wasserdichte Aburteilung als notorischer Serienstraftäter. Mit der Frage nach der Gültigkeit seiner Priesterweihe ist natürlich auch das Rätsel verknüpft, ob sich die katholische Amtskirche auf Dauer mit der Führung des Titels "Pater" durch den widerspenstigen Seelsorger abfinden muss, der seinerseits keinerlei Achtung für den Papst und den ihm ergebenen kirchlichen Unterbau übrig hat und die Amtskirche gemeinhin nur als "V2-Sekte" bezeichnet.
Denn als Anhänger der Lehre des "Sedisvakantismus" ist er der schlichten Auffassung, dass der päpstliche Stuhl seit dem Tod von Papst Pius XII. im Jahre 1958 nicht rechtmäßig besetzt ist und es derzeit gar keinen echten Papst gibt. Mangelnden Sachverstand wird man dem Angeklagten in seiner unnachgiebigen Art nicht unbedingt vorwerfen können, denn er hatte sich bereits 1995 das "Diplom katholische Theologie" mit dem Prädikat "sehr gut" einverleiben können und nach eigenen Worten wenige Monate vor dessen erfolgreichem Abschluß die Richtigkeit der Lehre des "Sedisvakantismus" erkannt.
Ausgehend von der Definition der Kirche als die Gemeinschaft derer, die geeint sind im wahren Glauben, in den wahren Sakramenten und unter den rechtmäßigen Nachfolgern der Apostel, stellt sich für Lingen das, was allgemein für die katholische Kirche gehalten wird und dessen Oberhaupt Joseph Ratzinger ist, als Antikirche dar, weil diese seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (V2) eine völlig andere Religion vertritt, als die Kirche von Petrus dem Ersten bis zu Pius dem Letzten. Diese verkündete noch als unfehlbare Lehre, daß niemand außerhalb der katholischen Kirche, weder Heide noch Jude noch Ungläubiger oder ein von der Einheit Getrennter des ewigen Lebens teilhaftig werden könne, sondern er vielmehr dem ewigen Feuer verfalle welches dem Teufel und seinen Engeln bereitet ist, wenn er sich nicht vor dem Tod der katholischen Kirche anschliesse.
Mit dem vom Amtsgericht Dorsten einzuholenden Gutachten geht es also nicht nur um den Status eines verirrten Schäfchens und die Rechtmäßigkeit seines irdischen Treibens, sondern auch um die alles entscheidende Frage nach Himmel oder Hölle, ewiger Seligkeit oder ewiger Verdammnis. Das Amtsgericht Dorsten wird sicher ein geschicktes Händchen in der Auswahl des Gutachters haben, dem es dann obliegt, Lingens kirchliche Ansichten zu stützen oder ihm ein Schicksal als ewiger Wiedergänger zu bereiten. Der störrische Pater selbst sieht die Sache trotz einschlägiger Verurteilungen durchaus optimistisch und verkündet siegessicher: "BRD, du hättest dich nicht mit der Kirche anlegen dürfen! Wir sind stärker!"
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Vielleicht liegt auch ein auf die Frage der Sedisvakanz beschränkter Querulantenwahn vor. Untersuchung durch einen Psychiater, Freispruch und, da eine Unterbringung wegen 132a nicht möglich ist, der Herr hat einen "Jagdschein" für die Zukunft.
AntwortenLöschenDas Amtsgericht Dorsten hatte schon in einem Vorprozess gutachterlichen Rat eingeholt: "Bei Herrn Lingen lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt."
AntwortenLöschenIst doch ganz einfach. Konsequenter Katholizismus hat per se etwas Irres. Die Amtskirche fährt einen modifizierten Kurs, um in der Mitte der Gesellschaft weiter problemlos unter dem Deckmantel des Christentums Geschäfte zu machen. Das ist in etwa so ähnlich, als ob Parteien zwecks Machterhalt ihre Parteiprogramme modifizieren.
AntwortenLöschenMan sollte diesen Titelschutz für Amtsbezeichnungen der Kirche endlich abschaffen. Solange Lingen nicht sagt, er handle für die, wie er es nennt, V2-Sekte, ist es doch egal, was er glaubt oder denkt. Schließlich haben wir Religionsfreiheit. Und ob er sich jetzt Pater, Vatter oder Onkel Rolf nennt, dass kann dem Staat doch nun wirklich egal sein, schließlich ist die Bundesrepublik der Staat aller Deutschen, nicht nur des katholischen Amtskirche, auch wenn die Piusbrüder, deren Oberbruder in Deutschland sich auch Pater nennt und meines Wissens auch noch nicht deshalb angeklagt wurde, es gerne anders hätten. Es kann zudem doch nicht davon abhängig sein, ob eine Religionsgemeinschaft öffentlich-rechtlichen Status besitzt, damit sich ihre Priester Pater, Bischof oder Papst nennen dürfen. Schließlich kann es ja auch gute religiöse Gründe geben, nicht öffentlich-rechtliche Körperschaft zu sein. Zudem, nachdem immer mehr Sekten öffentlich-rechtlich werden, dürften den anderen auch langsam die Amtsbezeichnungen ausgehen, denn die werden ja alle strafrechtlich davor geschützt, von denen benutzt zu werden, die noch nicht öffentlich-rechtlich sind.
AntwortenLöschenSehe ich eigentlich ähnlich. Im Ergebnis eine massive Bevorteilung der Amtskirchen, die aus meiner Sicht durchaus mit der verfassungsmässigen Religionsfreiheit kollidiert. Das Bundesverfassungsgericht sieht das allerdings anders, nach dem Motto "katholisch geht auch ohne Pater". Ein interessanter Beitrag zu der massiven Verflechtung von Staat und Amtskirche, an welcher Herr Lingen am Ende scheitern wird, findet sich hier: http://hpd.de/node/8657
AntwortenLöschenSchon die in dieser Sache massgeblichen Vorschriften lassen erahnen, dass hier etwas faul ist:
§ 132a Strafgesetzbuch
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Artikel 140 Grundgesetz
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Artikel 137 Weimarer Reichsverfassung
(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
(7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.
(8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob.
Pater Rolf Herrmann Lingen und der von ihm gelehrte Sedivakantismus beweist doch letztendlich, dass die röm.-kath. Kirche die in der Offenbarung Kapitel 17 bis 18 beschriebe grosse babylonische Hure ist. Wäre sie das nicht, könnte der "Stuhl Petri" - auch als "Heiliger Stuhl" bezeichnet - ja nicht unbesetzt sein: Jesus hat versprochen, dass Seine Gemeinde - also die wahre Braut Christi -niemals durch die Pforten der Hölle überwunden werden kann. Ebenso sollte "Pater" Lingen einmal bedenken, dass der von den orthodoxen, koptischen und römisch-katholischen Kirche sowie von ihm selbst vertretenen Heiligenkult um Toten-, also Geisterbeschwörung handelt. Das ist aber nach den mosaischen Gesetzen von Gott als Gräuelsünde gebrandmarkt. Das zeigt, dass Lingens Lehrgebäude nicht auf Gott und Seinem wort, der Bibel, zurückgehen können, sondern satanischen Ursprungs sind.
AntwortenLöschenBewiesen ist lediglich, dass Christus nur eine einzige katholische Kirche gründete, nicht abertausende "bibeltreue" Sekten, die ständig mit neuen oder alten Ideen daherkommen und wieder gehen. Dazu gehörst du und alle anderen Ketzer, doch von der Kirche Christi bist du weit entfernt.
Löschen"Pater" Rolf Hermann Lingen, der vorgibt, die röm.-kath. Kirche sei die alleinseligmachende, demaskiert sowohl sich selbst als auch die Irrlehrendes Katholizismus. Tatsache ist, dass Jesus Seinen Gläubigen - also denjenigen, die Ihn als ihren ganz persönlichen Erretter und Erlöser angenommen haben - versprochen hat, dass die Pforten der Hölle sie nicht überwinden werden. Laut Herrn Lingen gibt es seit 1958 keinen regulären Papst mehr, also ist die röm.-kath. Kirche gemäß seiner eigenen Aussage von den Pforten der Hölle überwunden worden.
AntwortenLöschenVergleicht man die Irrlehren der röm.-kath. Kirche, so stellt man ohnehin fest, dass sie nicht christlich ist. Durch die Gründung Kaiser Konstantins, der niemals wirklich Christ geworden ist, ist die röm.-kath. Kirche eine heidnische Religion unter christlichem Denkmantel.
Wer die Offenbarung (letztes Buch der Bibel) genau und aufmerksam gelesen hat, kommt um die Erkenntnis nicht herum, dass die röm.-kath. Kirche die grosse Hure Babylon ist.
Die Bibel wurde von eben dieser Katholischen Kirche zusammengestellt, die Sie gleichzeitig als "Hure Babylons" bezeichnen. Dann dürften Sie aber auch nicht die Bibel dieser Kirche, die Sie verdammen, anerkennen.
AntwortenLöschenHerr Lingen sagt übrigens keineswegs, dass die Katholische Kirche untergegangen wäre, denn er sieht sich selbst als Repräsentant der aus seiner Sicht "wahren" Katholischen Kirche.
Im Übrigen sagt die Bibel nicht, dass Jesus "Seinen Gläubigen" versprochen habe, dass diese nicht von den Pforten der Hölle überwunden werden, sondern sie zitiert Jesus mit der Verheißung, dass ausschließlich die Kirche - nicht alle Gläubigen - nicht von den Pforten der Hölle überwunden werde.
rudolfmichael.toth@gmail.com
Pater ist ja noch harmlos, in Frankfurt nennt sich einer Erzbischof und Patriarch und hat die www.unabhängige-katholische-kirche.de im Programm, einfach nur schräg.
AntwortenLöschenWas man von der abhängigen katholischen Kirche so alles liest, ist ja nun auch mindestens schräg, vorsichtig formuliert.
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