Dienstag, 30. November 2010

Kachelmann-Prozess: "Und Zeugen gibt es für eine Tat, wenn sie sich denn im heimischen Schlafzimmer abgespielt haben sollte, ebenfalls nicht."

Ich gehe mal davon aus, dass die studierte (Geschichte und Germanistik an der Ludwig-Maximilians-Universität in München) Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, bereits am 2. September 1945 in München geboren, hoffnungslos übermüdet war, als sie zu später Stunde ob des kachelmännischen Anwaltswechsels für den SPIEGEL die oben genannten Zeilen ihres Armutszeugnisses "Überraschender Abgang eines Anwalts" niederschrieb. Nicht ganz so einfältig aber ebenso falsch hatte sich bereits zuvor ein Jurist im SPIEGEL mit seinem Unwissen profiliert und behauptet, das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann sei ein Indizienprozess. Zu einem Meilenstein juristischer Blasphemie werden die Zeilen der offensichtlich von bleiernen Lidern geplagten SPIEGEL-Reporterin aber erst mit ihrer Behauptung: "Werden Sachverständige von einem Verteidiger als präsente Beweismittel in einem Strafverfahren gestellt, trägt die Kosten dafür erst einmal der Rechtsvertreter." und der abschließenden Frage: "Fragt sich nun, ob Birkenstock auf diesen Kosten sitzenbleibt." Eine derartige Kostenregelung gibt es im deutschen Recht nicht und der Kollege Birkenstock wird nicht nur keinen Cent für die in Vollmacht für seinen Mandanten beauftragten Gutachter oder die dem Gericht angebotenen Beweismittel zahlen, sondern für seine Arbeit obendrein noch angemessen entlohnt werden.

4 Kommentare:

  1. wenn man wert auf schöne ausdrucksweise, aber kaum wert auf inhalt legt...dann holt dann sich eine germanistin! dachte, dass ist allgemein bekannt

    AntwortenLöschen
  2. Ich bin auch kein Fan der guten Dame, aber womöglich hat sie sich nur ein wenig unglücklich (laienhaft) ausgedrückt. Es gibt da z.B. die Selbstladung durch den Verteidiger in § 245 II StPO.

    http://www.burhoff.de/haupt/inhalt/praesentes.htm

    Ob und inwieweit die Selbstladung nun in dem Prozess eine Rolle gespielt hat, weiss ich nicht. Natürlich werden dann etwaige Kosten im Weiteren als Auslage durchgereicht, aber ob bei Auslage auch ein Ausgleich erfolgt, wäre dann wohl der Punkt, den sie aufwirft. So meine Interpretation.

    AntwortenLöschen
  3. Dass Oma Gisela auf die möglicherweise Herrn Kachelmann entstehenden Kosten gem. § 245 Abs. 2 StPO und § 220 Abs. 3 StPO ohne eine Selbstladung auch nur zu erwähhnen hinweisen wollte, in dem sie erklärte, der Rechtsvertreter könnte auf (verauslagten? kein Anhaltspunkt) Kosten sitzen bleiben, ohne dass auch nur ein Grund zu der weiteren Annahme besteht, Herr Kachelmann würde die von RA Birkenstock für ihn verauslagten Kosten intern nicht erstatten wollen, halte ich für ausgeschlossen. Es dürfte wohl so sein, dass sie am Abend davon träumte, der geheuerte Verteidiger müsse einem Söldner gleich für sämtliche im Sinne seines Mandanten eingesetzten Verteidigungsmittel jedenfalls nach einer Kündigung des Mandats selbst aufkommen. Ich sag´s mal grob: § 245 Abs. 2 StPO kennt sie erst recht nicht, wenn ihr nicht einmal klar ist, dass ein strafrechtliches Mandat stets mit der Vollmacht wahrgenommen wird, nur für den Mandanten zu handeln. Das ist BGB in der Anfängerübung und Mindestvoraussetzung, wenn man über ein juristisches Ereignis in einem beachtlichen Medium wie dem SPIEGEL schreibt. Eine Menge volkstümlichen Halbwissens in Sachen Rechtswissenschaft wird bedauerlicherweise über solche Schnittstellen verbreitet und ich verstehe einfach nicht, warum das halbqualifizierte Ommchen schreibt, wenn´s der volljuristische Jungspund besser könnte.

    AntwortenLöschen
  4. "Ich bin auch kein Fan der guten Dame, aber womöglich hat sie sich nur ein wenig unglücklich (laienhaft) ausgedrückt."

    Wenn das so ist, eignet sie sich nicht für den Job.

    "das halbqualifizierte Ommchen"

    Ich finde die Qualifizierung "halb" völlig unangebracht. Diese Frau sollte bügeln gehen.

    Leider viel zu wenig Aufmerksamkeit hat ihre Berichterstattung über den Prozess in Frankfurt gegen (?) den "Deutschen afghanischer Abstammung" bekommen, der einen Rabbi niedergestochen hatte, was von dem "halbqualifizierten Ommchen" sozusagen als Kollateralschaden einer einstweilen noch suboptimalen Integration eingestuft wurde, wo der junge Mann doch nur spielen wollte, weil er, (Originalzitat) "aus Langeweile oder Übermut, zu törichten Sprüchen und Rangeleien jederzeit bereit", doch nur gerne mit dem Messer herumfuchtelte. Hier!

    AntwortenLöschen