Seien wir mal ehrlich: Der Kachelmann-Prozess ist für den juristischen Laien als auch den Volljuristen mittlerweile eine spannende Sache. Der jüngste Anwaltswechsel wirft berufsspezifische Fragen auf, bringt eine neue Schärfe in den Prozess und heizt die Spekulationen an, welches Ergebnis er für den Angeklagten mit sich bringt. Da muss eine Abstimmung erlaubt sein:
Weil der Prozess wohl nicht in einer Instanz entschieden wird und eine Revision beim Bundesgerichtshof wahrscheinlich ist, gibt es natürlich auch zwei Fragen zur Abstimmung:
Beide Abstimmungen laufen bis zur Verkündung der jeweiligen Entscheidung und werden zwecks einfacher Erreichbarkeit bis zum Ende der letzten Abstimmung über www.möbius.de abzurufen sein.
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interessant, dass die meisten Teilnehmer der Umfrage anscheinend dem erstinstanzlichen Gericht kein sachlich gut begründetes Urteil zutrauen - so würde ich das zumindest interpretieren
AntwortenLöschenJa. Über 60% erwarten einen Schuldspruch in erster Instanz aber 80% erwarten an Ende einen Freispruch. Wenn Kachelmann sich extern beraten läßt oder die gleiche Meinung hat, könnte diese Auffassung auch der Grund dafür sein, zu einem angeblichen Spezialisten für Revisionsrecht zu wechseln, der noch in erster Instanz die Gründe für einen Erfolg in der zweiten Instanz schafft. Eine Empfehlung für einen Wechsel zu Schwenn dürfte auch von aussen gekommen sein. Offen ist natürlich, ob letzterer tatsächlich die bessere Wahl ist.
AntwortenLöschenMöbius, Sie sind ja ein Experte.
AntwortenLöschenJa, das stimmt.
AntwortenLöschenWieso "angeblicher" Spezialist für Revisionsrecht? Klingt ein bisschen kleinlich. Man mag von Schwenn und seinem Habitus halten, was man will, aber seine Bilanz in zweiten Instanzen ist doch ganz beeindruckend.
AntwortenLöschenIch kenne seine Bilanz in zweiten Instanzen nicht. Ich kenne auch den Teil der von ihm bearbeiteten zweiten Instanzen nicht, die Revisionen betreffen. Lediglich 10% - 15% aller Revisionen sind erfolgreich. Wie das bei RA Schwenn aussieht, ist mir nicht bekannt und ich denke nicht, dass er das selbst veröffentlicht hat. Dass er mal erfolgreich war, dürfte klar sein, aber eine Quote ist wohl unbekannt.
AntwortenLöschenIch empfehle einen älteren Aufsatz von Stephan
Barton und Thomas Schubert, der einen gewissen Überblick über Revsionsrecht leistet. Da kann man sich schon mal einlesen für das, was da noch kommen mag.
Über Umwege erst heute hierher gelangt. Erstaunlich, Sie haben tatsächlich eine Umfrage zu diesem Thema gestartet.
AntwortenLöschenWie die Geschichte mittlerweile ausgegangen ist, wissen wir ja. Den -angeblichen- Revisionsspezialisten (wie Sie es formulieren) brauchte es ja nicht mehr. Ich kenne übrigens die Erfolgsquote ...