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Montag, 2. März 2015

"5000 Euro Geldstrafe muss er zahlen"

schreibt Julia Jüttner im SPIEGEL über Sebastian Edathy und springt dabei lässig in die Fußstapfen von Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, die immer mal wieder bewiesen hat, dass ein Studium der Geschichte, Politikwissenschaft oder Germanistik eine Juristenausbildung nicht ersetzen kann.

Allerdings hat Friedrichsen für die Veröffentlichung gekonnt verpackten Unwissens sogar den Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins erhalten, was natürlich ein Ansporn für die anhaltende Verbreitung von Halbwissen durch Nachwuchsreporter sein könnte. Es handelte sich tatsächlich um eine Auflage nach § 153a StPO, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.

Recht hat Julia allerdings mit der Deutung, dass gegen Edathy schon vor dem Prozess eine Strafe verhängt wurde, die nicht im Strafgesetzbuch vorgesehen ist. Dieser öffentliche Bann ist wohl auch Indiskretionen geschuldet aber zu allererst Edathy´s vormaliger Stellung als Volksvertreter im Deutschen Bundestag, dem seinerzeitigen Vorsitz des Innenausschusses, der ehemaligen Mitgliedschaft im Rechtsausschuss und der Leitung des Untersuchungsausschusses zur terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund".

Eine herausragende Stellung in der Öffentlichkeit rechtfertigt natürlich keinen Rechtsbruch zu Lasten prominenter Personen, erklärt aber das Motiv für derartige Vorgehensweisen. Ohne die Prominenz eines Angeklagten machen weder eine flächendeckende Berichterstattung noch unzulässige Veröffentlichungen Sinn. Die Höhe der gesellschaftlichen Stellung bedingt wie so oft auch die Fallhöhe bei Fehltritten von Personen, die im Rampenlicht stehen. Der unbekannte Sexualstraftäter zahlt seine Auflagen daher in der Regel unbemerkt.  

Dienstag, 10. Mai 2011

Fachanwalt für IT-Recht gratuliert Gisela Friedrichsen zum Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins 2011 in der Kategorie Print


Frau Friedrichsen erhält den Preis nach Angaben des Vereins, weil sie ihre umfassenden Gerichtsreportagen dazu nutze, Defizite im Rechtssystem zu beleuchten. Es gäbe "wohl niemanden in der Bundesrepublik, der so kontinuierlich auf diesem Niveau über Gerichtsverfahren berichtet".

Ich teile diese Einschätzung, insbesondere anläßlich folgender, gerade in SPIEGEL-online erschienener Zeilen in Friedrichsens Bericht "Vielleicht hat sie das Messer nur gefühlt?", bei deren Wahrnehmung jeder Studienanfänger unweigerlich zuckt: "Der letzte Sachverständige - und damit der letzte Zeuge - wurde gehört, in wenigen Wochen soll das Urteil gesprochen werden."

Noch Ende letzten Jahres war Frau Friedrichsen fälschlicher Weise felsenfest davon überzeugt, daß es im Kachelmann-Prozess überhaupt keine Zeugen für die angebliche Tat gäbe, nunmehr wird gar jeder Gutachter in einen Zeugen verwandelt.

Schwamm drüber. Eigene Defizite gleich mit zu beleuchten ist schließlich keine Schande und außerdem bescheinigt die Jury lediglich ein kontinuierliches Niveau. Um dieses in Zukunft ein wenig zu heben, anbei ein kleines Geschenk zum Andenken:

Die StPO nennt folgende Beweismittel:

• den Beweis durch Angaben des Betroffenen (Beschuldigten, Angeschuldigten, Angeklagten), namentlich dessen Geständnis, §§ 133 ff., 243 Abs. 4, 254 StPO

• den Zeugenbeweis, §§ 48 ff. StPO, §§ 250 ff. StPO

• den Sachverständigenbeweis, §§ 72 ff. StPO

• den Urkundenbeweis, § 249 StPO

• den Augenscheinsbeweis, § 86 StPO

Weiterhin viel Erfolg!

Mittwoch, 22. Dezember 2010

Kachelmann-Prozess; Alice Schwarzer: "Und es sieht ganz so aus, als würde es auf einen reinen Indizienprozess hinauslaufen"


Nach Ferdinand von Schirach und Gisela Friedrichsen für den SPIEGEL straft nun auch Alice Schwarzer für BILD die einzige Zeugin mit prozessualer Nichtachtung, indem sie es für wahrscheinlich hält, dass der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann auf einen "reinen Indizienprozess" hinausläuft. Ein bemerkenswerter Umstand, dass selbst die Wahrnehmung von Frau Schwarzer im Hinblick auf die prozessuale Rolle des mutmasslichen Opfers derart eingeschränkt ist, dass sie die einzige Zeugenaussage nicht einmal mehr als klassischen Beweis erkennt, sondern glaubt, in diesem Prozess käme es nur noch auf Indizien an. Der "Dauerredeschwall des Hamburger Anwalts" zeigt Wirkung.

Dienstag, 30. November 2010

Kachelmann-Prozess: "Und Zeugen gibt es für eine Tat, wenn sie sich denn im heimischen Schlafzimmer abgespielt haben sollte, ebenfalls nicht."

Ich gehe mal davon aus, dass die studierte (Geschichte und Germanistik an der Ludwig-Maximilians-Universität in München) Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, bereits am 2. September 1945 in München geboren, hoffnungslos übermüdet war, als sie zu später Stunde ob des kachelmännischen Anwaltswechsels für den SPIEGEL die oben genannten Zeilen ihres Armutszeugnisses "Überraschender Abgang eines Anwalts" niederschrieb. Nicht ganz so einfältig aber ebenso falsch hatte sich bereits zuvor ein Jurist im SPIEGEL mit seinem Unwissen profiliert und behauptet, das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann sei ein Indizienprozess. Zu einem Meilenstein juristischer Blasphemie werden die Zeilen der offensichtlich von bleiernen Lidern geplagten SPIEGEL-Reporterin aber erst mit ihrer Behauptung: "Werden Sachverständige von einem Verteidiger als präsente Beweismittel in einem Strafverfahren gestellt, trägt die Kosten dafür erst einmal der Rechtsvertreter." und der abschließenden Frage: "Fragt sich nun, ob Birkenstock auf diesen Kosten sitzenbleibt." Eine derartige Kostenregelung gibt es im deutschen Recht nicht und der Kollege Birkenstock wird nicht nur keinen Cent für die in Vollmacht für seinen Mandanten beauftragten Gutachter oder die dem Gericht angebotenen Beweismittel zahlen, sondern für seine Arbeit obendrein noch angemessen entlohnt werden.