Donnerstag, 30. Juni 2011
„Aber es ist nicht wie im Fall Kachelmann, wir haben Belege in der Hand, die die Tat nachweisen.“
Der Fall Kachelmann färbt noch vor Rechtskraft des Urteils auf andere Prozesse ab und wird zum Maßstab für Gerichte, wie das obige Zitat belegt. 17 Jahre nach der Tat verurteilte das Landgericht München II einen Vater wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft in einem Fall, in dem ebenfalls Aussage gegen Aussage stand. Die Aussage des Opfers sei stimmig und entspreche der wenige Tage nach der Tat gegenüber einer Therapeutin erfolgten Schilderung. Ausserdem habe der ehemalige Schwiegervater glaubwürdig versichert, den Täter nach Jahren auf den Inzest angesprochen und als Antwort erhalten zu haben: "In Österreich macht man das so mit seinen Töchtern."
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