Freitag, 10. Juni 2011

Mama die Spermasau unserer Mandantin

Rechtsanwalt Breddermann schreibt: "Am 20.11.2009 02:27:44 wurde über Ihren Internetanschluss mit der IP-Adresse 05.118.443.535 über ein sogenanntes P2P Netzwerk das urheberrechtlich geschützte Werk Mama die Spermasau unserer Mandantin zum Upload angeboten."

Ich habe dann doch nicht geantwortet, dass unserem Mandanten die Darstellung intimer Vorlieben der Mutter der Vertretenen nicht geläufig sei, denn die Mick-Haig Productions e.K. ist uns durch zahlreiche Abmahnungen der Rechtsanwälte Schutt & Waetke als Inhaberin von Rechten an Pornofilmen mit mehr oder weniger kreativen Titeln bekannt. Der nunmehr neu für Mick-Haig e.K. ins Rennen geschickte Kollege Breddermann hatte sich wohl nur etwas unglücklich ausgedrückt. Wenn man dann die ersten 10.000 Abmahnungen geschrieben hat, kommt so etwas sicherlich nicht mehr vor.

7 Kommentare:

  1. Siegfried Schreck11. Juni 2011 um 06:43

    Sehr geehrter Herr Breddermann, bitte teilen Sie mir mit, um welche Art von künsterischem Werk es sich bei der "Spermasau Ihrer Mandantin" handelt. Handelt es sich um ein Gemälde oder um eine Fotografie eines Tieres?

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  2. Hallo Breddi,

    was nimmt die Mutter Ihres Mandanten in der Stunde?

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  3. Das ist aber doch nicht die IP-Adresse die auch im Schreiben steht?
    Wenn ja, würde ich einmal laut lachen und die "Abmahnung" wegschmeißen.

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  4. Nein - die IP-Adresse ist abgeändert.

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  5. Meine güte was habt Ihr Probleme ? , jeder kackt sich ins Hemd !
    Der RA möge mal den Fall der Künstlerinn die bis zum Bundesgerichtshof gezogen ist in Augenschein nehmen , bei einer Nutzung von Bildern aus dem Internet , welche verhältnismäßig gering ist kann der sich seine Abmahnungen sonst wo hin stecken , da bekommt man laut des Grundsatzurteil des BGH bei jedem Gericht recht.
    Die Abmahnung bekäme der Meister Postwenden inklusive einer Strafanzeige wegen Nötigung zurück.

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  6. Zu mal und da würde ich drauf bestehen !
    Auskunft muss der RA Erteilen !
    Gibt es zu der Abbildung einen Eingetragenen Musterschutz ? , einen Eintrag als Geschütztes Waren oder Markenzeichen wie der Stern bei Daimler Benz ??? , es wird viel Müll im Internet als Copyright geschütz Eingestellt , aber keiner dieser Künstler kann einen Eintrag Nachweisen ! , wenn ich so eine Abmahnung bekommen würde , dann würde ich zu erst mal mit dem RA Schlitten fahren und alles über die Einträge in Kopieform fordern ! , oder ich würde mal selber bei dem RA vorstellig um die Einträge mal in Augenschein zu nehmen !.

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  7. Da Anwalt Möbius sicher weit mehr als 10.000 Abmahnungen geschrieben hat, davon die meisten vermutlich auf eigene Initiative, kennt er sich mit dieser Thematik natürlich bestens aus.

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