Samstag, 10. November 2012

Amtsgericht München weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Firma zurück und verurteilt Melango zur Zahlung von Schadensersatz

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 26.06.2012 zum Az.: 121 C 32857/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Firma keine auf eine Nutzung der von Melango bereitsgestellten Online-Plattform zu gründende Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Dresden verneinte die Münchner Richterin einen Zahlungsanspruch von Melango gegenüber der in Anspruch genommenen Firma. Zusätzlich wurde die Melango GmbH darüber hinaus noch zur Zahlung der für die vergebliche aussergerichtliche Aufforderung auf Rücknahme der Zahlungsaufforderung bei der Klägerin entstandenen Anwaltskosten in Höhe von EUR 40,95 zuzüglich Verzugszinsen veruteilt. Die mit einer Zahlungsaufforderung in Anspruch genommene Firma hatte gegen die Mahnungen von Melango eine negative Feststellungsklage erhoben und gar nicht erst darauf gewartet, selbst verklagt zu werden.

2 Kommentare:

  1. Formulierungshilfe WV 8 Widerruf Zeitschriftenabo – Abschluss per Internet, per Postwurfsendung oder Bestellcoupon
    © Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. Stand: 11/2012

    Vorsorglich widerrufe ich zunächst den Ihrer Meinung nach zustande gekommenen Vertrag. Sie haben mich vor Abgabe meiner Willenserklärung nicht darüber informiert, dass für den von Ihnen angebotenen Vertrag kein Widerrufsrecht besteht  (siehe § 312c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, §312d Abs. 4 Nr. 3 BGB). Mein  Widerruf  ist  deshalb  berechtigt.

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  2. Um welche Webseite ging es denn überhaupt in dem entschiedenen Fall?

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