Dienstag, 19. Oktober 2010
Hat´s Mädel an sich rumgemachelt oder wurd´s böse umgekachelt?
Wenn es im Kachelmann-Prozess nicht um mindestens eine prominente Person gehen würde, wäre dies ein Fall wie viele andere auch. Bei (möglichen) Vergewaltigungen ist in den meisten Fällen nur das Opfer Zeuge und neben der Spurensicherung kommt es nahezu ausschliesslich auf die Glaubwürdigkeit des (möglichen) Opfers an. Bei einem schmalen Verteidigungsbudget wird in der Regel ein Glaubwürdigkeitsgutachten gefertigt, was in die Bewertung der Zeugenaussage einfliesst.
Abseits des vielfach sezierten prozessualen Geplänkels und der Glaubwürdigkeit der Zeugin im Kachelmann-Prozess müßte eine massgebliche Frage des Prozesses in den Kommentaren mehr Beachtung finden. Denn was könnte das Opfer, also die einzige Zeugin, dazu veranlasst haben, zu Lasten von Herrn Kachelmann falsch auszusagen, wenn angesichts der Prominenz des Angeklagten und seiner finanziellen Verhältnisse von vornherein absehbar ist, dass die belastende Aussage nicht nur von erfahrenen Berufsrichtern bewertet, sondern von mehreren spezialisierten Gutachtern detailliert untersucht wird? Würde das denkbare Motiv einer Vergeltung nebst Selbstverletzung für eine durch den angeblichen Täter erfahrenen tiefen Kränkung ausreichen, um das Risiko einer Vernichtung der eigenen Existenz bei Scheitern des Vergeltungsplans in Kauf zu nehmen?
Wenn das mutmaßliche Opfer in der ausserordentlich intensiven Vernehmung die Tatversion konsequent bestätigt und es der Verteidigung nicht gelingt, ein Vergeltungsmotiv nachvollziehbar zu belegen, wird das Gericht - egal welche Kammer - der Zeugenaussage zu Recht folgen und Jörg Kachelmann wie viele andere Täter auch aufgrund der glaubhaften Aussage einer einzigen Person verurteilen. Das wäre am Ende dann ein strafrechtliches Allerweltsschicksal und kein Grund zur Aufregung.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Man stelle sich mal vor, ich wäre Anwalt, was in möglicherweise 2-3 Jahren der Fall sein könnte. Man stelle sich weiter vor, ich würde zu Unrecht einer Vergewaltigung verdächtigt. Man stelle sich ebenso vor, die Aussage der Hauptbelastungszeugin entspräche den oben geschilderten Anforderungen. Dann würde, so stellen wir uns weiter vor, entsprechend der oben geschilderten Konsequenz, das Gericht dieser Aussage folgen. Wir lesen (siehe oben) zwei Zeilen weiter: Dies würde zu Recht geschehen. Das ist der klassische Fall eines Zirkelschlusses. Ob man in dessen Lichte noch der Meinung sein soll, dies sei dann ein strafrechtliches Allerweltsschicksal und kein Grund zur Aufregung, dies sei einfach mal dahingestellt.
AntwortenLöschenKorrektur: Wir stellen uns besser vor, ich wäre Wettermoderator!!!
AntwortenLöschenKorrekt.
AntwortenLöschenGenau! Und was sagt uns das über unsereren Rechtsstaat?
AntwortenLöschenVorher:
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-Prozess-um-Vergewaltigung-Noch-immer-keine-Klarheit;art754,2562330
nachher:
http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-Sieben-Jahre-und-sechs-Monate-Haft-fuer-Vergewaltiger;art754,2577297
Die Antwort auf die Frage, was das "mutmaßliche Opfer" dazu veranlasst haben könnte eine solche Bezichtigung eventuell zu Unrecht zu erheben, ist eigentlich hier http://www.scheidung-professionell.de/?p=525 schon beantwortet. Am Ende einer Beziehung machen manche so manches, um dem anderen zu schaden, egal ob man sich dabei selbst schädigt.
AntwortenLöschenUnd wenn es Rache gewesen sein sollte, dann ist der Plan ja bereits jetzt ganz gut aufgegangen: Herr Kachelmann hat schließlich bereits geraume Zeit in Untersuchungshaft gesessen, ist vor der Öffentlichkeit bloßgestellt, sollte von seinen Geschäftspartnern aus seiner eigenen Firma gedrängt werden, musste sicher erhebliche Beträge an Geld zu seiner Verteidigung ausgeben und hat dieses Jahr fast ausschließlich mit dieser Beschuldigung zu tun gehabt. Von dem was da noch kommen könnte gar nicht zu reden. Ein ziemlich guter Effekt für eine einfache Aussage.
Ach ja:
AntwortenLöschen... und zwischendurch
http://maennersache.blog.volksfreund.de/2010/10/14/keine-wende-im-vergewaltigungsprozess-mit-migrationshintergund/
Jetzt hängen sich aber wirklich alle mit rein ...
AntwortenLöscheninFranken.de
Ein Prozess, wie der gegen Jörg Kachelmann vor dem Landgericht in Mannheim: Nur sitzt kein Promi auf der Anklagebank, aber die selbe Frage stellt sich: Wer ...
http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/kitzingen/Sex-als-Zahlungsmittel-;art218,92190
Sex als Zahlungsmittel? | inFranken.de
www.infranken.de
Das Landgericht Würzburg wirft einem Mann aus dem Landkreis Kitzingen Vergewaltigung vor. Er sagt, es sei ein Gegengeschäft gewesen.
BGH 1 StR 94/98 - Urteil vom 29. Juli 1998:
AntwortenLöschenWird die Tat vom Tatopfer selbst in einer Zeugenaussage geschildert, so kann der Angeklagte auf dieser Grundlage verurteilt werden, wenn das Tatgericht von der Glaubhaftigkeit der Aussage dieses einzigen Belastungszeugen überzeugt ist.
Der Tatrichter muß sich jedoch bewußt sein, daß die Aussage dieses Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen ist, zumal der Angeklagte in solchen Fällen wenig Verteidigungsmöglichkeiten durch eigene Äußerungen zur Sachlage besitzt. Eine lückenlose Gesamtwürdigung der Indizien ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; StV 1996, 582; 1997, 513; NStZ-RR 1998, 16). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97)
... und wenn das Urteil den geschilderten Anforderungen entspricht, dann würde der Wetterfachmann zu Recht verurteilt. Die Gerechtigkeit vor Gott lasse ich mal grundsätzlich aussen vor.
@ ref.iur.2 - nach ein paar Jahren Praxis weiss man dann, was ein Zeuge als einziges Beweismittel so alles erreichen kann. Ich hatte Fälle im Zivlrecht und Strafrecht, wo es mir klar war, dass die Aussagen falsch waren und das Gericht den Aussagen gefolgt ist. Solche "Katastrophen" sind juristischer Alltag und haben im besten Fall nur finanzielle Folgen. Im Kachelmann-Fall wird diese Problematik nur einer breiten Leserschicht vergegenwärtigt, die sich mit diesem Problem noch nie auseinandergesetzt hat. Dennoch ist dies nichts Besonderes.
AntwortenLöschenIch hoffe, dass die Nebenklägerin einsieht, dass ihre Intrige keine Chance mehr hat, irgendein Gutachten wird Kachelmann entlassen. Oder eben ein Kreuzverhör seitens Kachelmanns Anwalt. In irgendeine Lüge wird sie sich verstricken. Mittlerweile erscheint sie äußerst unglaubwürdig.
AntwortenLöschen@ Karoline: Ist das wirklich so sonnenklar?
AntwortenLöschen