Der Vorsitzende der Strafkammer des Landgerichts Mannheim, Richter Michael Seidling, bereitete mit der Urteilsbegründung das Schlachtfeld vor: "Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin."
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin Claudia D. wollen die strafrechtliche Spielwiese nicht so schnell verlassen und legen Revision gegen das freisprechende Urteil ein: "Ich war fassungslos, völlig fassungslos. Ich konnte es nicht glauben, dass dieses Gericht nicht die Wahrheit sehen wollte. Das habe ich nicht verstanden. Und ich verstehe es bis heute nicht." "Wer mich und ihn kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht ausgedacht habe. Ich bin keine rachsüchtige Lügnerin." "Er belügt, betrügt und manipuliert jeden um sich herum."
Jörg Kachelmann kündigt in der "Zeit" bereits die Ausweitung der Auseinandersetzung an: "Aber das, was die Nebenklägerin mit mir gemacht hat, als sie sich den Vorwurf der Vergewaltigung ausdachte – das ist keine Verarsche. Das ist kriminell. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Es gab keine Gewalt in meinem Leben. Keine Gewalt gegen Erwachsene, keine gegen Kinder, keine Übergriffe, auch keine sogenannten Grenzerkundungen und schon gar keine -überschreitungen. Zivil- und strafrechtlich werde ich versuchen, alle Leute zu belangen, die das behauptet haben. Durch das Internet ist das ja alles gut dokumentiert. Alles, was deutschen, schweizerischen und amerikanischen Anwälten einfällt, möchte ich in die Schlacht werfen."
Claudia D. wartet bereits auf Post: "Ich rechne damit, dass JK und seine Anwälte alles tun werden, um mich weiter zu quälen und zu terrorisieren. Bis sie mich irgendwann komplett vernichtet und besiegt haben."
Weiter geht´s!
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Freitag, 17. Juni 2011
Montag, 30. Mai 2011
Kachelmann! - Grillfest?
Nun auch von mir der erstinstanzliche Abschlußsenf, bevor das Mannheimer Landgericht über das Schicksal von Jörg Kachelmann richten wird. In jedem Fall werden Tausende prozesshungriger Betrachter mit ihrer Prognose daneben liegen. In der von mir eröffneten Umfrage darüber, ob der Wettermann in 1. Instanz vor dem Landgericht Mannheim wegen Vergewaltigung verurteilt wird, haben sich kurz vor Prozessende 44,62% für einen Schuldspruch entschieden. Immerhin knapp 20% der Befragten sehen Kachelmann auch nach der zweiten Instanz hinter Gittern. Auch sogenannte Experten oder zu solchen von der Medienlandschaft erkorene Kollegen geben höchst unterschiedliche Prognosen ab.
Am Ende kann es die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim nur etwa der Hälfte des Volkes recht machen. Einen erheblichen Anteil an der zu erwartenden Konfusion hat die journalistische Laienspielschar, die zum grossen Teil auch einen Tag vor Ende der ersten Instanz nicht begriffen hat (s.o.), dass die Aussage des potentiellen Opfers einen klassischen Beweis im Sinne der deutschen Strafprozessordnung darstellt. Vom Anfang bis zum Ende des Prozesses wird an das interessierte Publikum die Botschaft herangetragen, dass in dem Verfahren Aussage gegen Aussage stehe und es daher keinen Beweis für die Täterschaft Kachelmanns gäbe. Verständlich, wenn daraufhin ein Großteil des irregeführten Publikums mangels Vorliegen eines Beweises den Freispruch fordert und für den Fall einer Verurteilung einen handfesten Jusitizskandal wittern würde.
Da aber durch die Zeugenaussage des potentiellen Opfers ein Beweis vorliegt, demzufolge eine Vergewaltigung stattgefunden hat, eröffnet sich nur die Frage nach dem Wert des Beweises und damit der Glaubwürdigkeit der Zeugin. Die Bewertung der Glaubwürdigkeit der Zeugin und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage ist das Kernproblem des Prozesses. Wer heute immer noch schreibt, es gäbe keine Beweise, hat das Grundproblem des Prozesses bis dato nicht erkannt. Weil die mehrfache Vernehmung durch Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung die einzige Zeugin nicht ins Wanken bringen konnte und kein Gutachter deren Beweiswert zweifelsfrei erschüttern konnte, ist nach dem Urteilsspruch jedenfalls Zurückhaltung angebracht. Denn im Gegensatz zu den schreibenden Laien und deren lesenden Gefolge kennt das Gericht die maßgeblichen Umstände des über entscheidende Strecken nichtöffentlichen Prozesses und wird die Bedeutung der einzigen Zeugenaussage besser einschätzen können als jeder Teilzeitbeobachter aus der dritten Reihe.
Am Ende kann es die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim nur etwa der Hälfte des Volkes recht machen. Einen erheblichen Anteil an der zu erwartenden Konfusion hat die journalistische Laienspielschar, die zum grossen Teil auch einen Tag vor Ende der ersten Instanz nicht begriffen hat (s.o.), dass die Aussage des potentiellen Opfers einen klassischen Beweis im Sinne der deutschen Strafprozessordnung darstellt. Vom Anfang bis zum Ende des Prozesses wird an das interessierte Publikum die Botschaft herangetragen, dass in dem Verfahren Aussage gegen Aussage stehe und es daher keinen Beweis für die Täterschaft Kachelmanns gäbe. Verständlich, wenn daraufhin ein Großteil des irregeführten Publikums mangels Vorliegen eines Beweises den Freispruch fordert und für den Fall einer Verurteilung einen handfesten Jusitizskandal wittern würde.
Da aber durch die Zeugenaussage des potentiellen Opfers ein Beweis vorliegt, demzufolge eine Vergewaltigung stattgefunden hat, eröffnet sich nur die Frage nach dem Wert des Beweises und damit der Glaubwürdigkeit der Zeugin. Die Bewertung der Glaubwürdigkeit der Zeugin und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage ist das Kernproblem des Prozesses. Wer heute immer noch schreibt, es gäbe keine Beweise, hat das Grundproblem des Prozesses bis dato nicht erkannt. Weil die mehrfache Vernehmung durch Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung die einzige Zeugin nicht ins Wanken bringen konnte und kein Gutachter deren Beweiswert zweifelsfrei erschüttern konnte, ist nach dem Urteilsspruch jedenfalls Zurückhaltung angebracht. Denn im Gegensatz zu den schreibenden Laien und deren lesenden Gefolge kennt das Gericht die maßgeblichen Umstände des über entscheidende Strecken nichtöffentlichen Prozesses und wird die Bedeutung der einzigen Zeugenaussage besser einschätzen können als jeder Teilzeitbeobachter aus der dritten Reihe.
Sonntag, 3. April 2011
Herr Kachelmann, die Prozesskosten und schöne Bilder seiner Ranch in Kanada
Alles zusammen scheint nicht zu funktionieren. Derzeit wird die in British Columbia in Kanada gelegene Big-Sky-Ranch von Jörg Kachelmann im Internet hier und dort zum Verkauf angeboten. Schöne Bilder einer tollen Ranch, die zum Preis von 1.400.000,- CAD einen neuen Eigentümer sucht.
Hintergrund mag die Tatsache sein, dass auch bei einem Freispruch nach § 467 StPO nur seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last fallen würden. Zu den notwendigen Auslagen gehören jedoch nur die gesetzlichen Gebühren eines Strafverteidigers und nicht die frei vereinbarten Honorare für zwei gefragte Spezialisten und in Eigenregie beauftragte Sachverständigengutachten. Bei der aktuellen Kachelmann-Umfrage glauben aber noch knapp 48% der Befragten an eine Verurteilung in erster Instanz. Eine rechtskräftige Verurteilung halten immerhin noch 21,58% für wahrscheinlich.
Hintergrund mag die Tatsache sein, dass auch bei einem Freispruch nach § 467 StPO nur seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last fallen würden. Zu den notwendigen Auslagen gehören jedoch nur die gesetzlichen Gebühren eines Strafverteidigers und nicht die frei vereinbarten Honorare für zwei gefragte Spezialisten und in Eigenregie beauftragte Sachverständigengutachten. Bei der aktuellen Kachelmann-Umfrage glauben aber noch knapp 48% der Befragten an eine Verurteilung in erster Instanz. Eine rechtskräftige Verurteilung halten immerhin noch 21,58% für wahrscheinlich.
Mittwoch, 9. Februar 2011
Kachelmann-Prozess: Warum schweigt Schwarzer vor Gericht so beharrlich? Andere Zeugen werden bis aufs Mark durchleuchtet
Nun hat auch Alice Schwarzer vor Gericht die Aussage verweigert. Genau wie der Angeklagte Jörg Kachelmann. Die jeweiligen Schweigerechte leiten sich natürlich aus unterschiedlichen Normen her. Während sich das Aussageverweigerungsrecht von Herrn Kachelmann in § 136 StPO wiederfindet, ergibt sich das Zeugnisverweigerungsrecht von Frau Schwarzer aus § 53 Abs. 1 S. 5 StPO.
Vielleicht hat dieser kleine strafprozessuale Selbstversuch bei Frau Schwarzer die Antwort gebracht, nach der sie auf ihrem Blog mit der an herausragender Stelle positionierten Frage "Warum schweigt Kachelmann vor Gericht so beharrlich? Das mutmaßliche Opfer wird bis aufs Mark durchleuchtet" so verzweifelt Ausschau hält.
Wenn nicht, sage ich es wenigstens für die Leser ganz offen: Es ist die Inanspruchnahme eines Rechts aus der Strafprozessordnung; warum man ein Recht für sich in Anspruch nimmt, bedarf jedenfalls im Strafprozess niemals einer weitergehenden Erörterung.
Dienstag, 25. Januar 2011
BILD-Zitat: „Wir lassen jetzt den Kachelmann raus, bring deine Patientin in Sicherheit, es könnte sein, dass der die umbringt.“
Da halte ich nun doch den Atem an, als ich lese, dass nach BILD-Informationen der Therapeut des mutmasslichen Opfers, Dr. Günter Seidler, von einem Anruf des Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Tag der Freilassung Kachelmanns berichtet haben soll, wonach er vom Präsidenten die in der Titelzeile enthaltene Warnung erhalten habe. Dieser Artikel verspricht Ärger.
Mittwoch, 22. Dezember 2010
Kachelmann-Prozess; Alice Schwarzer: "Und es sieht ganz so aus, als würde es auf einen reinen Indizienprozess hinauslaufen"
Nach Ferdinand von Schirach und Gisela Friedrichsen für den SPIEGEL straft nun auch Alice Schwarzer für BILD die einzige Zeugin mit prozessualer Nichtachtung, indem sie es für wahrscheinlich hält, dass der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann auf einen "reinen Indizienprozess" hinausläuft. Ein bemerkenswerter Umstand, dass selbst die Wahrnehmung von Frau Schwarzer im Hinblick auf die prozessuale Rolle des mutmasslichen Opfers derart eingeschränkt ist, dass sie die einzige Zeugenaussage nicht einmal mehr als klassischen Beweis erkennt, sondern glaubt, in diesem Prozess käme es nur noch auf Indizien an. Der "Dauerredeschwall des Hamburger Anwalts" zeigt Wirkung.
Mittwoch, 8. Dezember 2010
Jörg Kachelmann, erster Träger der Ehrung "Preis der deutschen Zipfel"
Zugegeben, angesichts der allgegenwärtigen Prozessberichterstattung eine eher unseriös wirkende Meldung. Da sie aber zutreffend ist und rein sprachlich gut zur Diskussion um Jörg Kachelmanns abwechslungsreiches Liebesleben passt, sei an dieser Stelle daran erinnert, dass Jörg Kachelmann bereits im Jahre 2008 den ersten "Preis der deutschen Zipfel" erhielt, der anlässlich des "10. Zipfeltreffens" im Rahmen der zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit von den vier geografisch jeweils am äußersten Rand der Republik gelegenen Gemeinden Oberstdorf, Görlitz, List und Selfkant, vereint im Zipfelbund, verliehen wurde.
Heute ist vom einstigen Glanz des ersten deutschen Zipfelpreisträgers leider wenig übrig geblieben, gehen doch 51,6 % juristisch interessierter Teilnehmer einer Umfrage von einer erstinstanzlichen Verurteilung Kachelmanns wegen Vergewaltigung aus. Immerhin 22,17 % der online Befragten sind sogar der Auffassung, dass der Bundesgerichtshof eine Verurteilung auch bestätigen würde. Sozusagen der Abstieg vom Zipfelgipfel.
Mittwoch, 1. Dezember 2010
Hier die Abstimmung: Wird Jörg Kachelmann in 1. Instanz vor dem Landgericht Mannheim wegen Vergewaltigung verurteilt? Wird er am Ende freigesprochen?
Seien wir mal ehrlich: Der Kachelmann-Prozess ist für den juristischen Laien als auch den Volljuristen mittlerweile eine spannende Sache. Der jüngste Anwaltswechsel wirft berufsspezifische Fragen auf, bringt eine neue Schärfe in den Prozess und heizt die Spekulationen an, welches Ergebnis er für den Angeklagten mit sich bringt. Da muss eine Abstimmung erlaubt sein:
Weil der Prozess wohl nicht in einer Instanz entschieden wird und eine Revision beim Bundesgerichtshof wahrscheinlich ist, gibt es natürlich auch zwei Fragen zur Abstimmung:
Beide Abstimmungen laufen bis zur Verkündung der jeweiligen Entscheidung und werden zwecks einfacher Erreichbarkeit bis zum Ende der letzten Abstimmung über www.möbius.de abzurufen sein.
Weil der Prozess wohl nicht in einer Instanz entschieden wird und eine Revision beim Bundesgerichtshof wahrscheinlich ist, gibt es natürlich auch zwei Fragen zur Abstimmung:
Beide Abstimmungen laufen bis zur Verkündung der jeweiligen Entscheidung und werden zwecks einfacher Erreichbarkeit bis zum Ende der letzten Abstimmung über www.möbius.de abzurufen sein.
Freitag, 29. Oktober 2010
"Auch das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist ein Indizienprozess"
und weiter: "Eine Frau behauptet, sie sei vergewaltigt worden, der Mann streitet es ab. Aussage steht gegen Aussage." Den letzten Satz habe ich in letzter Zeit im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess schon öfter gelesen und er ist auch nicht falsch. Allerdings scheinen viele dabei zu übersehen, dass die Aussage der Frau schlicht ein Beweis ist. Weil ich den Unfug, dass der Kachelmann-Prozess ein Indizienprozess sei, im SPIEGEL lesen musste, interessierte mich auch, welcher Journalist sich dort als Laie entlarvt hat. Es ist Ferdinand von Schirach, der, wie ich nach einer kurzen Recherche im Internet feststelle, gar Rechtsanwalt und spezialisiert auf Strafrecht ist. Hätte der spezialisierte Kollege vor der Erstellung des Artikels ebenfalls das Internet bemüht, hätte er seine Fachkenntnisse um Basiswissen im Strafprozessrecht erweitern können:
"Vorangestellt sei zur Verdeutlichung, daß bei dieser Konstellation (Aussage gegen Aussage, der Verf.) der Zweifelssatz (in dubio pro reo) einer Verurteilung jedenfalls im Grundsatz nicht entgegensteht. Denn im Hinblick darauf, daß ein Zeuge unmittelbare eigene Wahrnehmungen wiedergeben soll, unterscheidet sich seine Aussage insbesondere von derjenigen des »Zeugen vom Hörensagen«, die für sich genommen ohne zusätzliche wichtige Beweisanzeichen (Indizien) einen Schuldspruch gerade nicht zu tragen vermag. Wird m. a.W. die Tat vom Opfer selbst geschildert, so kann der Angeklagte auf dieser Grundlage verurteilt werden, wenn das Tatgericht von der Glaubhaftigkeit der Aussage des einzigen Belastungszeugen überzeugt ist."
Der Prozess gegen Jörg Kachelmann ist nämlich kein Indizienprozess und im Gegensatz zum Artikel des Kollegen von Schirach ist am Aufsatz "Zur Beweiswürdigung vor allem bei Aussage gegen Aussage" des zitierten Dr. Günther M. Sander, Richter am Bundesgerichtshof, fachlich nichts auszusetzen.
Mittwoch, 27. Oktober 2010
Männer müssen sich verstecken! 1. Internationales Antifeminismus-Treffen für Samstag den 30. Oktober 2010 an geheimem Ort
Eins mal vorweg: Gegen ein derart historisches Treffen der „Antifeministen“ am 30.10.2010 sprechen mindestens sechs Gründe, nämlich
Sich nach einem Farbanschlag auf den Ort des geplanten Treffens, das Gemeindehaus in Uitikon, an einen geheimen Ort zurückzuziehen, weckt ebenfalls Zweifel an einer effizienten Strategie der Bewegung. Immerhin haben Referenten aus Hamburg, Frankfurt, Syke und der Schweiz fest zugesagt.
Gesucht und gefunden habe ich die Website der Antifeministen auch nur, weil die Schweizer Jungs unter den Reitern "Recht" und "Falschanschuldigungen" etwas zum "Fall Jörg Kachelmann" bekunden und dort der vollständige Name nebst Foto des angeblichen Opfers sowie deren Radiostation zu finden ist.
30.10.10 | 15:30 | SV Werder Bremen | : | 1. FC Nürnberg | ||||||
30.10.10 | 15:30 | VfL Wolfsburg | : | VfB Stuttgart | ||||||
30.10.10 | 15:30 | 1. FC Köln | : | Hamburger SV | ||||||
30.10.10 | 15:30 | 1. FC Kaiserslautern | : | Borussia M'gladbach | ||||||
30.10.10 | 15:30 | FC St. Pauli | : | Eintracht Frankfurt | ||||||
30.10.10 | 18:30 | FC Schalke 04 | : | Bayer 04 Leverkusen |
Sich nach einem Farbanschlag auf den Ort des geplanten Treffens, das Gemeindehaus in Uitikon, an einen geheimen Ort zurückzuziehen, weckt ebenfalls Zweifel an einer effizienten Strategie der Bewegung. Immerhin haben Referenten aus Hamburg, Frankfurt, Syke und der Schweiz fest zugesagt.
Gesucht und gefunden habe ich die Website der Antifeministen auch nur, weil die Schweizer Jungs unter den Reitern "Recht" und "Falschanschuldigungen" etwas zum "Fall Jörg Kachelmann" bekunden und dort der vollständige Name nebst Foto des angeblichen Opfers sowie deren Radiostation zu finden ist.
Montag, 25. Oktober 2010
Der Soziopath von nebenan heisst ganz bestimmt nicht Kachelmann
Denn Soziopathen wie man weiss
sind nie vor lauter Liebe heiss
Sie lieben nicht und täuschen nur
und kennen keinen Liebesschwur
Bei Jörg jedoch war´s nicht der Trieb
er hat die Frau´n schlicht alle lieb
Und falls am Ende dann ein Weib
sich gar verletzt am eignen Leib
weil sie so gar nicht teilen kann
den liebenswerten Wettermann
dann wisse Jörg im Bloggerland
herrscht übergrosser Sachverstand
Am Tag beim Job und nachts beim Bier
wir Bloganwälte glauben Dir!
sind nie vor lauter Liebe heiss
Sie lieben nicht und täuschen nur
und kennen keinen Liebesschwur
Bei Jörg jedoch war´s nicht der Trieb
er hat die Frau´n schlicht alle lieb
Und falls am Ende dann ein Weib
sich gar verletzt am eignen Leib
weil sie so gar nicht teilen kann
den liebenswerten Wettermann
dann wisse Jörg im Bloggerland
herrscht übergrosser Sachverstand
Am Tag beim Job und nachts beim Bier
wir Bloganwälte glauben Dir!
Dienstag, 19. Oktober 2010
Hat´s Mädel an sich rumgemachelt oder wurd´s böse umgekachelt?
Wenn es im Kachelmann-Prozess nicht um mindestens eine prominente Person gehen würde, wäre dies ein Fall wie viele andere auch. Bei (möglichen) Vergewaltigungen ist in den meisten Fällen nur das Opfer Zeuge und neben der Spurensicherung kommt es nahezu ausschliesslich auf die Glaubwürdigkeit des (möglichen) Opfers an. Bei einem schmalen Verteidigungsbudget wird in der Regel ein Glaubwürdigkeitsgutachten gefertigt, was in die Bewertung der Zeugenaussage einfliesst.
Abseits des vielfach sezierten prozessualen Geplänkels und der Glaubwürdigkeit der Zeugin im Kachelmann-Prozess müßte eine massgebliche Frage des Prozesses in den Kommentaren mehr Beachtung finden. Denn was könnte das Opfer, also die einzige Zeugin, dazu veranlasst haben, zu Lasten von Herrn Kachelmann falsch auszusagen, wenn angesichts der Prominenz des Angeklagten und seiner finanziellen Verhältnisse von vornherein absehbar ist, dass die belastende Aussage nicht nur von erfahrenen Berufsrichtern bewertet, sondern von mehreren spezialisierten Gutachtern detailliert untersucht wird? Würde das denkbare Motiv einer Vergeltung nebst Selbstverletzung für eine durch den angeblichen Täter erfahrenen tiefen Kränkung ausreichen, um das Risiko einer Vernichtung der eigenen Existenz bei Scheitern des Vergeltungsplans in Kauf zu nehmen?
Wenn das mutmaßliche Opfer in der ausserordentlich intensiven Vernehmung die Tatversion konsequent bestätigt und es der Verteidigung nicht gelingt, ein Vergeltungsmotiv nachvollziehbar zu belegen, wird das Gericht - egal welche Kammer - der Zeugenaussage zu Recht folgen und Jörg Kachelmann wie viele andere Täter auch aufgrund der glaubhaften Aussage einer einzigen Person verurteilen. Das wäre am Ende dann ein strafrechtliches Allerweltsschicksal und kein Grund zur Aufregung.
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