Dienstag, 5. Oktober 2010

Europäischer Meinungsgerichtshof beschliesst: Auch "Moslem" in identischer oder ähnlicher Schreibweise ab sofort europaweit Duckwort erster Klasse


Mit Beschluss vom 05.10.2010 hat der Europäische Meinungsgerichtshof entschieden, dass das Wort "Moslem" in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf einer Stufe mit dem bereits seit über 15 Jahren in Europa als Duckwort eingeordneten Begriff "Jude" gleichzubehandeln ist (EuMgH, Az.: Z-350/09). Damit unterfallen erstmals zwei Begriffe gleichzeitig der erweiterten Meinungsbeschränkung innerhalb der EU. Während der Begriff "Moslem" jahrelang nur als sogenanntes Zuckwort galt, geniesst das Wort "Jude" bereits seit den 90er Jahren europaweit höchsten Schutz. In der Konsequenz verpflichtet diese Entscheidung Amtsträger EU-weit zu einem sorgsamen Umgang mit beiden Begriffen.

In Deutschland hat dies zur Folge, dass nunmehr nicht nur die einfache Beschwerde des Zentralrats der Juden gegen tendenziöse Äußerungen eine Duckpflicht betroffener Politiker auslöst, sondern die gleiche Verpflichtung auch dann greift, wenn der Zentralrat der Muslime Beschwerde gegen den allzu sorglosen Umgang mit dem Wort "Moslem" erhebt. Bisher reichte bei grob kritischer oder fahrlässig ironischer Nutzung des Wortes "Moslem" ein einfaches Zusammenzucken mit einer mündlichen Entschuldigung. Damit ist es nun vorbei, denn die qualifizierte Duckpflicht verlangt nicht nur ein schriftliches Dementi vom Äußernden sondern darüber hinaus auch die in Textform verbreitete Distanzierung der Institution, welcher der Äußernde angehört. Damit dürfte nun auch dem Parteiausschlussverfahren der SPD gegen Thilo Sarrazin der Weg geebnet sein. Unstreitig gilt die erweiterte Meinungsbeschränkung nämlich auch für Vorkommnisse, die vor der Verkündung von Beschlüssen des Meinungsgerichtshofs liegen und diese sind innerhalb politischer Institutionen unmittelbar geltendes Recht.

Die weite Auslegung der Duckpflicht erfasst auch die Äußerung von MDR-Intendant Prof. Dr. Udo Reiter als Leiter einer Anstalt des öffentlichen Rechts, der vorsätzlich folgende Verunglimpfung via Twitter von sich gegeben hatte: "Einheitstag 2030: Bundespräsident Mohammed Mustafa ruft die Muslime auf, die Rechte der Deutschen Minderheit zu wahren." Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der flapsige Rückzug "War natürlich als Joke gemeint. Sorry." der Duckpflicht genügt, denn dass seine Äußerung ein Scherz war, ist offenkundig. Schliesslich fehlt auch eine eindeutige Distanzierung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), die derzeit federführend vom Südwestrundfunk (SWR) betreut wird. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) selbst ist aktuell an einer wirksamen Distanzierung gehindert, da dieser durch den ins Visier geratenen Intendanten Prof. Dr. Udo Reiter selbst gesetzlich vertreten wird.

Einzig Bundespräsident Wulff scheint schon vor dem Beschluss des EU-Gerichtshofs die Zeichen der Zeit erkannt zu haben, indem er anläßlich des Tags der Einheit Deutschlands das religiöse Dreigestirn in unserem Land vorbildlich definierte: "Das Christentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das Judentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das ist unsere christlich-jüdische Geschichte. Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland." Eine Erweiterung der geltenden Meinungsbeschränkung auf Privatpersonen ist nach Auskunft von Gerichtshofssprecher Ramon Rodríguez di Cattivelli derzeit nicht geplant.

1 Kommentar:

  1. "Ich bin Deutschland" gilt für mich nicht mehr ("Ich bin EU" war ich sowieso nie)

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