Donnerstag, 26. Januar 2012

Amtsgericht Burgwedel weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Freiberufler zurück

Mit Urteil vom 12.01.2012 hat das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen einen Freiberufler aus Isernhagen zustehen. Da die Melango.de GmbH zwar ordnungsgemäß geladen aber nicht erschienen war, konnte die Frage nicht geklärt werden, ob sich das Amtsgericht Burgwedel der Ansicht des Amtsgerichts Dresden im Urteil zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 anschliesst, wonach die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Melango.de enthaltene Entgeltklausel bei der typischerweise im Internet kostenlos angebotenen Leistung von Melango als überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB zu werten und somit nicht Vertragsbestandteil geworden sei. Es erging insoweit lediglich ein Versäumnisurteil ohne nähere Begründung zu Lasten der Melango.de GbmH.

Weil in der Vergangenheit das von der Melango.de GmbH angerufene Amtsgericht Chemnitz in zwei Urteilen zu den Aktenzeichen 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10 für die Melango.de GmbH entschieden hatte, wollte der auf Zahlung in Anspruch genommene Freiberufler aus Isernhagen nicht darauf warten, in Chemnitz verklagt zu werden, sondern erhob nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung umgehend negative Feststellungsklage am Amtsgericht Burgwedel mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass die von Melango erhobene Forderung nicht bestehe.

6 Kommentare:

  1. Endlich wieder ein Gericht, dass den Verbrechern die Grenzen aufzeigt. Die wissen wohl inzwischen, dass die Zahl der Gerichte weniger werden, die Sie bei Ihren Machenschaften unterstützen :-). Weiter so!

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  2. richtig so! Abzocker...

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  3. mehr davon!!! super... den abzockern muss jemand das handwerk legen! gibt es doch noch gerächtigkeit?

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  4. Das Amtsgerichr Rosenheim und das Amtsgericht Frankfurt haben hingegen bestätigt, dass Melango der Zahlungsanspruch zusteht. Was ist nun richtig?

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  5. die Firma heißt jetzt JW Handelssysteme und
    betreibt weiter ihr Abzocke-Geschäft. Die Abo-
    Falle wird nach wie vor als B2B Angebot für
    iPhones und dergleichen gestellt.

    Vorsicht vorsicht vor JW Handelssysteme!!!

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