Im Dezember drohte ich gar Klage an. Vergeblich - ein Kündigungsformular sei nicht eingegangen, liess man mich wissen. Es wurde weiter abgebucht.
Draussen war es nass und kalt, mein Immunsystem war geschwächt und erst im April 2011 hatte ich wieder genügend Kraft, meine Sparkasse darum zu bitten, die zu Unrecht eingezogenen Beträge soweit wie möglich zurückzubuchen. Der entstandene Verlust hielt sich in Grenzen und die Verjährung meiner Ansprüche lag in weiter Ferne, so dass ich spannendere Fälle von Mandanten zur Bearbeitung vorziehen konnte. Meine Flucht nützte wenig. Schon Ende April war mir die Telefonica o2 Germany GmbH & Co OHG wieder auf den Fersen und mahnte weitere EUR 60,- zur Zahlung an. Ich schaltete in den Ablagemodus.
Am 20. Juli folgte eine Mahnung der o2 Recht + Inkasso mit Fristsetzung auf den 03.08.2011. Noch während des Fristenlaufs erreichte mich ein Schreiben der Rechtsawälte Bissel + Partner aus Nürnberg, in welchem mir mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht wurde. Ende August war dann die BFS risk & collection GmbH aus Verl mit einem "Ratenangebot" im Rennen. Anfang September stieg die Real Inkasso GmbH & Co. KG aus Hamburg ein und wies daraufhin, dass mir nicht mehr die Telefonica o2 Germany GmbH & Co. OHG im Nacken sitzen würde, sondern die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG. Am 19. September folgte dann eine "Titulierungsankündigung" der BFS risk & collection GmbH und einen Tag später wieder die Real Inkasso GmbH & Co. KG mit dem dezent hervorgehobenen Hinweis, dass die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG Partner der SCHUFA HOLDING AG sei. Anfang Oktober 2011 musste dann der Ablagemodus kurzfristig verlassen werden um Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen zu können. Ende Oktober fragte die BFS risk & collection GmbH vorsorglich nach den Gründen der Widerspruchseinlegung, um die Sache außergerichtlich erledigen zu können. Am 25.11.2011 durfte ich dann noch die Füllborn-Rechtsanwaltsgesellchaft mbH aus Hamburg mit einem Vergleichsangebot in den Reihen meiner Gegner begrüßen, bevor knapp ein Jahr später die Rechtsanwaltskanzlei Jörg Senge die Phalanx mit einer Anspruchsbegründung beim Amtsgericht Burgwedel verstärkte.
Knapp EUR 600,- waren nun im Pott und ich war genügend erholt, um die vergrabenen Kontoauszüge zu sichten und mit einer Widerklage zum Gegenangriff überzugehen. Es kam was kommen musste. Nach Vorlage einer Kopie meiner unterzeichneten Vertragskündigung im Termin zur mündlichen Verhandlung nahm die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, mittlerweile vertreten durch die Jörg Ulrich Senge Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, die Klage gegen mich zurück und das Amtsgericht Burgwedel verurteilte die Telefonica mit Urteil vom 02. Mai 2013 zum Aktenzeichen 78 C 9/12 noch zur Zahlung der zu Unrecht von meinem Konto abgebuchten Beträge. Die Kosten für meine außergerichtliche Aufforderung zur Rückzahlung mußte o2 nicht erstatten - ganz zufrieden war ich am Ende trotz Garantie dann doch nicht.
du held. 10 leute sinnlos beschäftigen bravo.
AntwortenLöschenWen hat er denn sinnlos beschäftigt? Sinnlos beschäftigt hat wohl eher o2. Wenn die ihre Vertragskündigungen trotz Hinweises nicht auf die Kette bekommen und weiter der Auffassung sind, ihnen stünde Geld zu, ist das deren Problem.
LöschenWieso, anders lernen sie es doch nicht.
AntwortenLöschenDie müssen auch was zum Essen haben.
AntwortenLöschenWieso? Leute im RL trollen ist toller als dein trollen im Internetz :)
AntwortenLöschenwenn hier wer wen sinnlos beschäftigt hat dann doch wohl o2 mit seinen widerrechtlichen abbuchungen und forderungen
AntwortenLöschenUnd was machen die Leute, die keine rechtsanwaltliche Gelassenheit haben?
AntwortenLöschenEs geht gar nicht anders. Ich hatte das gleiche Spielchen mit einem glücklicherweise per Übergabe-Einschreiben gekündigten DSL-Anschlusses.
AntwortenLöschenIdiotischerweise habe ich noch mehrere Euro in Antwort-Porto versenkt, in der Annahme man würde die lesen. Das macht aber wohl erst Sinn, wenn mindestens die Stufe 'Anwalt' erreicht ist.
Schade finde ich auch die urplötzliche Kommunikationslosigkeit - droht der Anwalt noch im Wochentakt böse mit sehr mit knappen Fristen, ist plötzlich absolute Funkstille, wenn man den fehlenden Anspruch anscheinend begreiflich machen konnte. Entschuldigungsschreiben von irgendjemanden? Oder gar Ersatz meiner Aufwendungen? Gott bewahre.
Egal wie sie sich nennen, HanseNet, Alice, Telefónica oder O2, von einfacher Buchhaltung sind höchstens Grundkenntnisse vorhanden.
AntwortenLöschenBis vor kurzem hatte ich geschäftlich mit dieser Firma zu tun und durfte dabei lernen, dass diese über einen eigenen Tag X verfügen.
An diesem (es ist der Tag einer Vertragsunterschrift, bzw. Ablauf der Stornofrist) wechselt der Tenaor von "... ist alles gar kein Problem..." in "nein das ist unmöglich".
Nie wieder diese Krauter!
Klasse!
AntwortenLöschenStecke auch grad mitten drin im Terror von Telefonica Germany und bin es leid als Endverbraucher am kürzeren Hebel zu sitzen während sie mir mit Inkasso drohen für ein Chaos was ihrerseits inszeniert wurde. Und das nur auf meiner Seite erhebliche Kosten verursacht und zudem zieml. zeitaufwendig ist.
AntwortenLöschenHerr Fachanwalt können Sie mir behilflich sein?
auch ich habe nach einer ordnungsgemäßen kündigung ein inkassoschreiben wg angeblich noch ausstehender beiträge erhalten.
Löschenkeine kündigungsbestätigung von o2 erhalten, keinen widerspruch zu meiner kündigung, keine mahnung, nichts, totenstille. bis auf das dubiose schreiben des hauseigenen inkassodienstes, in dem mit den üblichen drohungen eingeschüchtert werden soll.
o2 "kann" mir auf e-mail-nachfrage keine auskunft geben, um welche forderung es sich überhaupt handelt, ich "muss" mich nun angeblich mit dem anderen sauladen auseinandersetzen.
interessant: unterschiedliche mahnbeträge, unzulässige inkasso- und kontoführungsgebühren, mehrsprachige überweisungsträger mit unterschiedlichen "auftraggebern" und zum schluß: ich bin denen keinen einzigen cent mehr schuldig!
ganz sicher werde ich mich hier nicht einschüchtern lassen. beim nächsten schreiben werde ich anzeige wg versuchten betrugs, versuchter nötigung erstatten, beschwerde beim zuständigen amtsgericht, der anwaltskammer und der insolvenzaufsicht einreichen.
Habe derartige merkwürdige Verhaltensweisen zum Eintreiben eines Geldbetrages jüngst im Zusammenhang einer Transaktion, die über den beliebten "Zahlungskumpel" laufen musste, erlebt. Nachdem ich mir von der Bank das Geld zurückholte, weil der Anbieter, laut Impressum ein deutsches Unternehmen, mir aus China für meinen Einkauf dankte, und ich auf der Homepage meines "Zahlungskumpels" keine Kontaktmöglichkeit fand, die mir rechtlich sicher genug erschien, passierte erst mal nix - mein "Zahlungskumpel" schwieg, aber nach langer Zeit kontaktierte mich das hier schon erwähnte Inkassounternehmen. Die Forderung wies ich zurück, auf meine ausführliche Begründung wurde nicht eingegangen. Nach ein paar weiteren Schreiben erreichte mich dann ein Mahnbescheid, dem ich widersprach. Wiederum viel später erhielt ich ein Schreiben eines anderen Amtsgerichtes, in dem mir zur Kenntnis gegeben wurde, dass die hier ebenfalls erwähnte Rechtsanwaltskanzlei erstens von meinem "Zahlungskumpel" beauftragt sei und zweitens damit, "die Klage vollumfänglich zurückzunehmen". Much ado about nothing - wie der Dichter schreibt.
AntwortenLöschenHabe mit diesem "Krämerladen" O2 bzgl.unberechtigten Abbuchungen für angebliche Telefongespräche so meine Probleme. Damit nicht noch mehr "Unheil" geschieht, habe ich jetzt die handys gekündigt, die Simkarten gesperrt und warte frohen Herzens darauf dass diese unprofessionellen Mahnungen usw. anrollen. Meine Schreiben an die Geschäftsleitung werden dort wohl in den Papierkorb geschnippt...., Nie wieder O2
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