Ein nackter Mann mit einem Messer war gestern im Berliner Neptunbrunnen auf einen Polizisten zugegangen und hatte weder auf die gezogene Schusswaffe noch auf die gleichzeitigen Rufe "Messer weg, Messer weg" reagiert. Erst der unmittelbar auf die Rufe folgende Schuss ließ den Angreifer inne halten, zurückweichen und schließlich zu Boden gehen. Um den Brunnen stehende Polizisten stiegen in den Brunnen und erneut ertönte der Ruf "Messer weg". Es ist zu sehen, wie der am Boden liegende Angreifer immer noch Abwehrbewegungen macht. Der Mann starb wenig später im Rettungswagen.
Die Diskussion um die Notwehrsituation für die Polizei in Berlin ist die eine Seite des Geschehens. Die andere Seite ist die sofort aufkeimende Diskussion um die Veröffentlichung derartiger Videos. Der CDU-Fraktionsvize im Deutschen Bundestag Michael Kretschmer soll folgendes geäußert haben: „So etwas darf nicht gepostet werden. Wenn es etwas gibt, wo Facebook sofort reagieren muss, damit die Bilder aus dem Netz genommen werden, dann sind das solche Fälle.“ Derartige Bilder seien „menschenverachtend“.
Aus meiner Sicht ist weder die Dokumentation derartigen Geschehens noch die Publikation der Dokumentation menschenverachtend. Allenfalls kann das gezeigte Geschehen eine Menschenverachtung dokumentieren. Der Staat wird sich an die Transparenz der Gegenwart durch die für jedermann verfügbare Technik gewöhnen müssen.
bin mal gespannt, wie lange das Video im Netz bleibt.
AntwortenLöschenRechte des Polizisten? Kunsturhebergesetz?
AntwortenLöschenZulässig durch § 23 I Nr. 1 KunstUrhG.
LöschenAuslegungsfrage. Ich verneine. Könnte auch das Strafverfahren gegen den Polizisten wegen dem Tötungsdelikt verletzen (Art. 6 EMRK).
LöschenNatürlich der Staat will, dass solche Eingriffe schön unter dem Mantel der Verschwiegenheit bleiben. Jeder darf oder ich möchte fast sagen MUSS sich bewusst sein, in was für einer Gesellschaft wir leben. Das da solche Videos veröffentlicht werden scheint mir da richtig. Einziger Kritikpunkt wäre der Jugenschutz. Vorallem Kinder sollten solche Einsätze, sofern sie nicht live dabei waren, auch nicht im Internet sehen.
AntwortenLöschenDann ziehen Sie doch ins schöne Afghanistan oder den schönen Iran oder die schöne Türkei, WENN ES IHNEN HIER NICHT GEFÄLLT!
LöschenKlar warte ich als Polizist, bis der mir das Messer in den Hals gerammt hat bevor ich dann mal höflich frage, ob ich jetzt eventuell und vielleicht auf den Typen schießen darf. Man sind sie ein Spinner! Aber ANONYM meckert sichs ja gut, oder?
Ich finde das das ganze eine klassische Überforderungssituation war und das man die dafür Schuldigen benennen muss.
AntwortenLöschenhttp://duckhome.de/tb/archives/11049-Der-von-der-Polizei-Erschossene-im-Neptun-Brunnen-und-die-Politikusse.html
Das war leichtsinnig von dem Polizisten. Er hätte in erster Linie nicht in den Brunnen steigen dürfen, sondern, wie seine Kollegen, mit dem Mann aus der Ferne verhandeln müssen. Er hat sich fahrlässig in die Notwehrsituation gebracht. Ob diese gerechtfertigt ist oder nicht, muss die Staatsanwaltschaft feststellen. Aber meiner Meinung nach war seine Reaktion weder erforderlich noch angemessen.
LöschenSie war sehr wohl erforderlich. viel eher wird die StA fragen müssen, war sie verhältnismäßig im engeren Sinne.
LöschenInwiefern war die Reaktion erforderlich? Eine Erklärung wäre hier wünschenswert, damit man Ihrem Gedankengang folgen kann.
Löschen1. Der Polizist hat sich fahrlässig in Gefahr gebracht, statt aus der Ferne zu verhandeln oder darauf zu warten, dass der Mann den Brunnen verlässt. Somit hätte er eine sichere Position gehabt und wäre in der Lage gewesen, einen weniger tödlichen Schuss abzufeuern, wenn überhaupt.
2. Ob man seine Reaktion als Notwehr einstufen kann, ist fragwürdig, für mich hat war es eine klare Notwehrprovokation, denn er hätte die Ernsthaftigkeit der Situation erkennen müssen (Anzahl der Polizisten, Messer, Verwirrung und Aggressivität des Mannes). Stattdessen hat er sich in Gefahr gebracht und einen Mann erschossen.
3. Man weiß nicht, ob der Mann zurechnungsfähig war.
4. Der Schuss auf den Oberkörper war nicht erforderlich. Als erfahrener Schütze, trifft man aus der Distanz auch Bein oder Schulter. Auch bei einem sich bewegenden "Ziel".
5. An Angemessenheit fehlt es hier gänzlich.
Jedenfalls wird das dem Sittenstrolch eine Lehre sein!
AntwortenLöschenIch vermag hier keinen "Sittenstrolch" zu erkennen, eher ein ziemlich durchgeknalltes Posting einer Troll-"Gräfin".
LöschenBeim mehrfachen Betrachten des Videos fällt auf, dass der Polizist offensichtlich aus der unmittelbaren Reichweite des Messers herausblieb. Da fragt man sich dann doch, ob der Schusswaffeneinsatz tatsächlich gerechtfertigt war...So etwas gehört ins Netz, denn unsere Gesellschaft funktioniert nur, wenn auch die Kontrolleure kontrolliert werden!
Und mir fällt auf, dass er keine Badehose trägt! Das ist empörend! Die Polizei sollte viel öfter in dieser Weise vorgehen!
LöschenDer Schuß in den Bauch wäre nicht notwendig gewesen. Der Polizist hätte außerhalb der Armreichweite bleiben können, dann ggf ins Bein schießen, also nicht tödlich. Besonders, da er ja offenbar verwirrt war und nur sich schädigte. Weiter wären solche Fälle ein Einsatz für einen elektro Teaser Pistole. Ggf wäre sogar auch noch Pfefferspray möglich gewesen. Polizisten sollten die Schusswaffe auch nur im echten Notfall einsetzen.
AntwortenLöschenNach dem Gesetz soll ja eigentlich der Schußwaffeneinsatz erst das allerletzte Mittel sein. Eigentlich deshalb, weil es ja möglich wäre, das irgendwo anders noch ein interner »Schießbefehl« existiert. Bei solchen und ähnlichen Fällen, wo sich bis zu 3 oder noch mehr Polizisten von 1 Verwirrten, bzw. psychisch Krankem mit 1 Messer, so bedroht fühlen, das der Betreffende getötet werden muß, frage ich mich immer öfter, was die Polizisten in ihrer Ausbildung im Bezug auf Selbstverteidigung lernen. Wird da nur der Schußwaffeneinsatz gelehrt ? Die Abwehr von echten (!) Angriffen mit Messer ohne Pistole ist doch schon seit zig Jahrzehnten Grundausbildung beim Judo. Natürlich wäre es auch möglich das den Pozisten heutzutage die körperliche Fitneß fehlt, weshalb immer gleich geschossen werden muß. Es wäre ja auch möglich, das die Betreffenden der deutschen Sprache unkundig sind, oder sonst irgendwie Hörprobleme haben, weshalb sie die Aufforderung nicht verstehen. Das der Betreffende hier kein echter echter Angreifer war, war doch leicht zu erkennen. Aber möglicherweise war die Handlung der Polizei im öffentlichen Interesse, da nun Kosten für die Behandlung und Unterbringung des Kranken nicht mehr anfallen, von einer einmaligen Unterbringung/Bestattung mal abgesehen. Das mag überzogen klingen, aber es scheint ja öfter solche Verwirrten betreffen. Bei diesem Studenten Eisenberg, oder wie der hieß, war das ja ähnlich. Vielleicht sollte man die Polizisten noch mit Handgranaten ausstatten, damit die sich sicherer fühlen, oder die sollten nur noch in Gruppen mit 10 und mehr Leuten unterwegs sein, damit nicht immer gleich geschossen werden muß, wenn nicht auch die vermeindlichen Angreifer mit Schußwaffen bewaffnet sind. Zusammenfassend kann man also sagen, das es ein Armutszeugnis für die Polizisten, bzw. für deren Ausbildung ist, wenn 2 oder mehr Polizisten nicht in der Lage sind, einen einzelnen Mann ohne Waffenbenutzung festznehmen.
AntwortenLöschenDer Nazibulle vom Neptunbrunnen hat eine Tonsurglatze,
AntwortenLöscheneine schwarze Brille, Modell 60er Jahre und einen beschränkten,schalenartigen Kinnbart, der Schädel ist breit und oben unbeharrt, die Tonsur verläuft seitlich und endet hinten an der Schädelplattenkante oben und zieht sich buschig bis zum Nacken ! Wer ist bereit, diesen braunen Baum zu fällen ? Denn kranke,braune Nazibäume stinken braun und sumpfig und sollten mit Stumpf und Stiel ihrem braunen, morastigen Nährboden entzogen werden ! Schießwütige, braune Nazibullen sollten generell und ausschließlich aus dem bundesdeutschen Polizeiapparat endgültig entfernt werden! Diese braune Bullensau sollte durchs Dorf getrieben und geschlachtet werden. Dies Fleisch ist dennoch ungenießbar und gehört in die Mülltonne für kontaminierte Schlachtabfälle.Der faschistische Tonsurglatzenbulle mit seiner Nazibrille soll der Cosa Nostra in die Hände fallen und den wilden Schweinen zum Fraß vorgeworfen werden, denn alle schwarz-braunen Wege enden in stinkender, fauliger, schwefliger Verwesung. Wenn der Tonsurbulle in die Hölle kommt, soll ihn der Teufel nackend ausziehen und jeden Tag kommt der arme,tote Buchhalter und zeigt ihm das Loch in seinem Brustbein, weches ihm der Tonsurbulle einst in seine unschuldige Brust hineinbohrte.Dieser mordlüsterne Tonsurbulle soll in der Hölle schmoren bis in alle Ewigkeit an den Tag hinan zum jüngsten Gericht. Seine böse, dunkle Seele soll getilgt sein auf immer und ewig und von unserem Herrgott aus dem Seelenhain gelöscht werden, auf daß diese ewiglich verschmutzte Naziseele nie wieder auf Herrgotts Erden wandeln kann und wird. Sie soll auf Ewig aus dem Universum getilgt sein, wie auch er einst einen armen, verirrten, leicht verückten Buchhalter aus Bremen aus dem Leben tilgte, einfach so mit den fadenscheinigen Worten : " Messer weg, Messer weg, um einfach mal einen nackten Menschen zu erschießen wie einst die SS-Einsatzgruppen der Ordnungs-und Schutzpolizei nackte Frauen und Kinder und behinderte, nackte Menschen erschoß. Die Paralelen von damals zu heute sind erschreckend.Wann wird in dieser Bundesrepublik Deutschland endlich mit schießwütigen, mordlüsternen Mordsbuben in der Polizei aufgeräumt ? Muß die fortschrittliche, christliche Menschheit denn wirklich bis an den Tag des jüngsten Gerichts warten, an dem der Herrgott die Seinigen zu sich holt und das abgrundtief Böse und Negative im Kosmos verglühen läßt ? Ich hoffe doch, wir schaffen das in baldiger Zukunft selber !
Nieder mit den Mordsbuben in der Polizei ! Amen !