Mittwoch, 11. September 2013

Anwaltliches Mahnschreiben - A bissel gemogelt wird schon!

Ein Mandant hat Ärger mit der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG und wird gemahnt. Weil er den Vertrag jedoch gekündigt hat und auf sein letztes Schreiben niemand reagierte, ruft er die in dem anwaltlichen Mahnschreiben genannte Hotline an. Es meldet sich eine freundliche weibliche Stimme für die mahnende Rechtsanwaltskanzlei. Das Gespräch verläuft unerfreulich, eine Lösung zeichnet sich nicht ab. Der Mandant fragt nochmals nach dem Namen seiner Gesprächspartnerin, kann diesen jedoch nicht auf dem Briefkopf der Kanzlei finden. Auf die Frage, ob er mit einer Rechtsanwältin aus der Kanzlei spreche, erhält er eine ausweichende Antwort. Er sei mit der "zuständigen Sachbearbeiterin" verbunden.

Der Mandant ist Polizist, weist darauf hin, sich den Namen notiert zu haben und dass es nach § 132a StGB strafbar sei, unbefugt die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" zu führen. Die freundliche Frau am Telefon klingt schlagartig unsicher. Sie habe nicht behauptet, Rechtsanwältin zu sein und sei nur ihren Anweisungen gefolgt. Der Mandant hakt nach. Schließlich bittet das weibliche Wesen am anderen Ende um Verständnis. Die Hotline führe gar nicht zu der auf dem Anwaltsschreiben genannten Kanzlei, sondern zu einer Abteilung von Telefonica. Für die Organisation der Kommunikation sei sie jedenfalls nicht verantwortlich. Um den Druck auf den Mahnungsempfänger zu erhöhen, solle der Eindruck entstehen, dass die Sache von einem Anwalt betreut werde. Am Ende des Gesprächs versichert der Mandant der mittlerweile zittrigen Stimme, nichts zu unternehmen. Jedenfalls nicht gegen den armen "Call Center Agent".    

4 Kommentare:

  1. Des is scho a bisserl dreist, gell ;)

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  2. Wer diesbezüglich ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wende sich bitte freundlich an die Sat.1 Akte-Redaktion. Ansprechpartner: Marc Rosenthal, 030-616 81-407 oder per Mail: marc.rosenthal@metaproductions.de

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  3. Das Problem ist aber leider, dass schlussendlich ja nachvollziehbar wird, mit welchem armen Callcenter-Agent der Mandant gesprochen hat, wenn der gute Rechtsanwalt jetzt für den Mandanten bei Telefonica den Ofen heißmacht. Denn dann muss er ja Ross und Reiter, mindestens aber den Kundennamen, Anrufzeit und Begehr nennen. Es wird ein leichtes sein für den Arbeitgeber, herauszufinden wer mit dem Mandanten gesprochen hat. Am Ende wird die gute Frau dann nach dem Verfahren ein paar Monate später fristgerecht ihrer Aufgaben entbunden. Somit ist der Mandant zwar nicht direkt gegen sie vorgegangen, sie hat jedoch trotzdem das Problem. Denn die eventuellen Auslagen und Gebühren spart Telefonica dann eben am Gehalt dieser Mitarbeiterin ein, die dann nicht mehr da ist. ;)

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  4. Sie meinen, da telefoniert ein Callcenter-Agent unter falscher Flagge, ohne dass Telefonica davon weiß? Und gibt sich aus Spaß als RA aus? So wird es sein...

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