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Dienstag, 23. September 2014
Rachefeldzug gegen Anwälte
Zu lebenslanger Haft wurde Yanquing T. jetzt vom Landgericht Düsseldorf wegen dreifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und versuchten Totschlags verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die verstorbenen Opfer des Rachefeldzugs waren ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin und eine Rechtsanwaltsgehilfin aus Kanzleien in Düsseldorf und Erkrath, von denen sich der Täter in einem Strafverfahren wegen einer Ohrfeige gegen seine ehemalige Chefin schlecht vertreten gefühlt hatte. Die Tötung seiner Ex-Chefin konnte gerade noch verhindert werden.
Mittwoch, 11. September 2013
Anwaltliches Mahnschreiben - A bissel gemogelt wird schon!
Ein Mandant hat Ärger mit der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG und wird gemahnt. Weil er den Vertrag jedoch gekündigt hat und auf sein letztes Schreiben niemand reagierte, ruft er die in dem anwaltlichen Mahnschreiben genannte Hotline an. Es meldet sich eine freundliche weibliche Stimme für die mahnende Rechtsanwaltskanzlei. Das Gespräch verläuft unerfreulich, eine Lösung zeichnet sich nicht ab. Der Mandant fragt nochmals nach dem Namen seiner Gesprächspartnerin, kann diesen jedoch nicht auf dem Briefkopf der Kanzlei finden. Auf die Frage, ob er mit einer Rechtsanwältin aus der Kanzlei spreche, erhält er eine ausweichende Antwort. Er sei mit der "zuständigen Sachbearbeiterin" verbunden.
Der Mandant ist Polizist, weist darauf hin, sich den Namen notiert zu haben und dass es nach § 132a StGB strafbar sei, unbefugt die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" zu führen. Die freundliche Frau am Telefon klingt schlagartig unsicher. Sie habe nicht behauptet, Rechtsanwältin zu sein und sei nur ihren Anweisungen gefolgt. Der Mandant hakt nach. Schließlich bittet das weibliche Wesen am anderen Ende um Verständnis. Die Hotline führe gar nicht zu der auf dem Anwaltsschreiben genannten Kanzlei, sondern zu einer Abteilung von Telefonica. Für die Organisation der Kommunikation sei sie jedenfalls nicht verantwortlich. Um den Druck auf den Mahnungsempfänger zu erhöhen, solle der Eindruck entstehen, dass die Sache von einem Anwalt betreut werde. Am Ende des Gesprächs versichert der Mandant der mittlerweile zittrigen Stimme, nichts zu unternehmen. Jedenfalls nicht gegen den armen "Call Center Agent".
Der Mandant ist Polizist, weist darauf hin, sich den Namen notiert zu haben und dass es nach § 132a StGB strafbar sei, unbefugt die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" zu führen. Die freundliche Frau am Telefon klingt schlagartig unsicher. Sie habe nicht behauptet, Rechtsanwältin zu sein und sei nur ihren Anweisungen gefolgt. Der Mandant hakt nach. Schließlich bittet das weibliche Wesen am anderen Ende um Verständnis. Die Hotline führe gar nicht zu der auf dem Anwaltsschreiben genannten Kanzlei, sondern zu einer Abteilung von Telefonica. Für die Organisation der Kommunikation sei sie jedenfalls nicht verantwortlich. Um den Druck auf den Mahnungsempfänger zu erhöhen, solle der Eindruck entstehen, dass die Sache von einem Anwalt betreut werde. Am Ende des Gesprächs versichert der Mandant der mittlerweile zittrigen Stimme, nichts zu unternehmen. Jedenfalls nicht gegen den armen "Call Center Agent".
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