Donnerstag, 17. April 2014

Böhse Onkelz - einstweilige Verfügung aufgehoben

Ab sofort gibt es kein gerichtliches Verbot mehr, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere auf ebay.de, Tickets für Konzerte der Musikgruppe "Böhse Onkelz" zu verkaufen oder Handel mit solchen Eintrittskarten zu betreiben, sofern diese unter Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht vom autorisierten Handel erworben wurden.

Der von der einstweiligen Verfügung betroffene Tickethändler konnte die Richter in der mündlichen Verhandlung vom 15.04.2014 vor dem Landgericht Hamburg zum Az.: 312 O 34/14 überzeugen, dass die Vorwürfe gegen ihn jeglicher Grundlage entbehrten. Das Verkaufsverbot wurde daraufhin vom Gericht aufgehoben. Im Prozess musste sich die Band um Sänger Kevin Russell vorwerfen lassen, lediglich Teil eines marktwirtschaftlichen Konzepts zu sein, von dem sie vor Beginn ihres wohlverdienten Altersruhestands mit Slogans wie „Working Class und so… Ihr wisst, für was die Onkelz stehen“, noch einmal kräftig profitieren möchten.

Viele Fans stören sich an der als ungerecht empfundenen Ticketvergabe und sind vom „BÖHSE ONKELZ Lounge Ticket“ mit Begrüßungsdrink, exquisitem Catering mit Kaffeesnack, Fingerfood-Buffet, Mitternachtsüberraschung, großer Getränkeauswahl und VIP Betreuung für EUR 350,-irritiert. Die 200.000 normalen Tickets für die beiden Konzerte am 20. und 21. Juni 2014 hatten EUR 66,50 gekostet, waren aber jeweils in weniger als einer Stunde vergriffen. Einige Besucher der offiziellen Facebook-Seite der "Böhse Onkelz" machen ihrem Ärger daher auch unmißverständlich Luft: "Wie lächerlich die Onkelz geworden sind wissen halt nur die alten Fans, auf die auch geschissen wurde mit der Aktion!!! Von wegen nicht als Rockopa sterben wollen usw.".

In den Auseinandersetzungen um die Kartenverkäufe scheint die beantragte einstweilige Verfügung nur wie eine publikumswirksame Maßnahme, die es erlauben sollte, den wirtschaftlichen Erfolg der Band unter dem Deckmantel der Glaubwürdigkeit noch einige Male zu wiederholen und dabei auf Bemühungen verweisen zu können, für das treue Publikum gegen ungeliebte Tickethändler vorzugehen. Die Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg liegt noch nicht vor.

12 Kommentare:

  1. In der Sache scheint es um das übliche Schmarotzertum zu gehen, bei dem grössere Mengen Tickets für ein Event eingekauft werden mit dem Zweck, sie teurer wieder zu verkaufen.
    Leider machen genau solche Schmarotzer auf diese Weise viele gute Events kaputt und bereichern sich unangemessen und nach meinem Rechtsverständnis (Laie) sittenwidrig an der Arbeit anderer.
    Leider fehlt es aber auch an wirklich einfachen Lösungswegen, um diesem Missbrauch wirksam entgegenzutreten, ohne den ehrlichen Endkunden zu gängeln.

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    1. Zur Freiheit gehört auch die Vertragsfreiheit im Wirtschaftsverkehr und damit das Recht, sich innerhalb der Verträge und Gesetze im Wirtschaftsverkehr zu betätigen. Das gilt auch für diejenigen, die ihre Tickets verkaufen, für die, die sie ankaufen und auch teurer weiterverkaufen. Wer derartige Veranstaltungen durchführt, nimmt für sich eine solche Freiheit in Anspruch und muss sich fragen lassen, warum er einigen anderen dieses Recht verwehren will.

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    2. Aus rechtlicher Sicht haben sie vermutlich Recht. Aber aus moralischer Sicht kann ich die Onkelz verstehen. Auch wenn sie das vielfache des Ticketpreises verlangt hätten, wären die Konzerte in wenigen Minuten ausverkauft gewesen. Sie haben darauf verzichtet um möglichst vielen Fans die Möglichkeit auf günstige Tickets zu ermöglichen.
      Die Weiterverkaufer haben dieses Vorhaben verhindert, indem sie den Reibach gemacht haben, den die Onkelz ihren Anhänger eigentlich ersparen wollten.

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    3. Die Glaubwürdigkeit der Onkelz als Teil des Gesamtprodukts welches sie verkaufen, erlaubt es nicht, höhere Ticketpreise am Erstmarkt zu verlangen. Wollen die Onkelz noch mehrere Konzerte unter dem Label "working-class" verkaufen, müssen sie erträgliche Preise für die Tickets nehmen, Neben dem Reibach der Onkelz können Weiterverkäufer nur dann einen Reibach machen, wenn Tickets von Ersterwerbern weiterverkauft werden und am Ende von Konzertbesuchern teurer erworben werden. Im Grunde ist es für das Konzert sogar förderlich, dass dem Fan ein Ticket zukommt, der am meisten dafür bezahlt, als das das Ticket bei demjenigen bleibt, der geschickter bei der Online-Registrierung vorgegangen ist oder besser informiert war. Letztlich war die Entscheidung, bis zu vier Karten an nur einen Käufer abzugeben, eine klare Entscheidung für einen grossen Zweitmarkt. Und diese Entscheidung hat die Band selbst getroffen oder hätte sie jedenfalls treffen können.

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    4. Erstmal muss man sagen, das es nichts mit der Online-Registrierung zu tun hatte ob man Tickets bekommt, denn wer sich etwas mit IT beschäftigt und sich das Konzept von Ticketmaster an schaut, weiß das es dort nur um das Geld verdienen an kommt. Der Warteschlangenscript der dort verwendet wurde, lässt die Leute nicht wie bei einem Amt mit NUmmernvergabe nach Nummern durch sondern wilkürlich. Bei vielen Anwendern ist der Script nach 60 Minuten nicht in den Ticketmodus gegangen sondern hat sich einfach reloaded, was zu viel unmut geführt hat. Klar gibt es bei Ticketmaster bei vielen Events diese Warteschlange und auch sicherlich irgendwo Tricks dies aus zu nutzen.
      Was noch auffällt ist das bei Ticketmaster der Hinweis kommt das nur ein Privatpersonen Verkauft wird und ein Wiederverkauf nicht gestattet wird, daher solte man alle Verkäufer bei ebay und co. einfach die Karten entziehen.
      Ich hoffe wenn die Onkelz wieder ein Konzert geben, das Sie es so machen wie der Veranstallter von Wacken, personalisierte Karten und alles über ein eigenes System, dahin gegend sollten die sich dort mal mit dem Veranstallter in verbindung setzen, denke hilfe wird es dort geben.
      Die Onkelz waren noch nie eine Gruppe, die auf das Geld aus war und denen gefällt es auch nicht wie es gelaufen ist

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  2. Lieber Herr Anwalt,
    leider ist die Aussage mit "geschickter vorgegangen oder besser informiert war" fernab jeder Realität. Es hing "im Regelfall" wie es so schön heißt allein vom Zufall ab, wer durch die Warteschlange gekommen ist und - vor allem - bei wem die Bestellung abgeschlossen werden konnte, ohne, dass ein "Technischer Fehler" kam.
    Aber Sie haben durchaus "Recht": Vertragsfreiheit ist die Grundlage unserer Marktwirtschaft und dies ist auch gut so. Wer sich entscheidet viele zu viele "Kauf-Codes" herauszugeben und zusätzlich jedem Code noch die Kaufoption von 4 Karten zuschreiben, der kalkuliert das mit ein und es ist ihm egal oder er hat loglisches (realitätsnahes) Denken nie erlernt. Ich gehe davon aus, dass es nicht letzteres sein wird. Dass die Onkels damit viel Sympathie bei den "älteren Fans" (entgegen dem Bericht auf den Sie verweisen, sind das nicht nur "Außenseiter, vor den Kopf gestoßene und Zurückgebliebene) verspielen kann ihnen relativ egal sein, da die Anhängerschaft i.S.d. "Juchu die Onkelz endlich wieder live" und "JAAA, ich kann die Onkelz das erste/einzige mal live erleben" groß genug ist um Stadien zu füllen.
    Außerdem wird der "Zweitmarkt" absolut übertrieben dargestellt. Es werden von den 200.000 Karten höchstens 1-3 % in diesem Handel unterewegs sein. Also wird sich zuviel aufgeregt; und leider von viele über den falschen Punkt: Es ist nicht der Zweitmarkt, sondern es sind die Onkelz, die diese Situation hervorgerufen haben.

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  3. Die geschätzte Größenordnung des Zweitmarktes ist deutlich zu gering.
    Allein bei ebay sind seit 10 Wochen konstant ca. 800-900 Auktionen mit im Schnitt 2 (mal 1, mal 4) Karten im Angebot.
    Im Durchschnitt laufen die Auktionen 5-7 Tage.
    Geht man also vorsichtig von 1600 Karten pro Woche, also 16.000 Karten seit Beginn des Vorverkaufs aus, übersteigt selbst der Verkauf auf ebay Deutschland die Schätzungen meines Vorredners gewaltig.

    Bei dieser Rechnung ist noch nicht berechnet, welche Karten auf Platformen wie viagogo, seatwave oder ebay Kleinanzeigen den Besitzer wechseln.

    Als Onkelz-Fan ist es natürlich verständlich, dass man die von der Band selbst genannte "verschwindend geringe" Anzahl von 1-3% vorbehaltlich jeder Prüfung als real akzeptiert.

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  4. Die Ebay Rechnung ist wenig belastbar, da nicht berücksichtigt ist, ob die Karten auch wirklich verkauft wurden und ob es die Karten auch wirklich gab (Betrug).

    Bei Ebay Kleinanzeigen kann man zur Zeit und das schon länger keine Onkelz Karten verkaufen, da dem Anbieter das Betrugsrisiko zu groß ist.

    Grundsätzlich hätten aber 2 Karten pro Code gereicht und man hätte doppelt so viele Codes (nicht Fans) bedienen können. Warum das nicht zumindest beim Zusatzkonzert so geregelt war, kann ich mir nicht sinnvoll erklären...

    Übrigens sind die VIP Karten für 350 EUR vom Hockenheimring und nicht von den Onkelz direkt.

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    1. Eine sinnvolle Erklärung könnte der Umstand sein, dass bei 2 Karten pro Code höhere Kosten für die Abwicklung des Versands angefallen wären, die Ticketmaster sicherlich nicht getragen hätte, sondern die working-class-Musiker, denen es von Anfang an klar war, dass nicht alle Fans bedient werden können, wie schon der Antragsschrift bei Gericht deutlich zu entnehmen war:

      "Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Abschiedskonzert 2005 auf dem Lausitzring und aufgrund des Umstandes, dass sich über 300.000 Fans bei der Antragstelierin registriert haben, ist davon auszugehen, dass die Nachfrage deutlich größer ist als das Kontingent und bereits nicht alle registrierten Fans überhaupt auf diesem Wege karten werden erwerben können."

      Wenn dann bis zu 4 Karten pro Code verteilt werden, ist das eine klare Absage an viele Fans und eine Inkaufnahme eines entsprechend größeren Zweitmarkts.

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  5. Selbst wenn die eBay-rechnung als nicht belastbar erscheint, ist davon auszugehen, dass es eher ein deutlich 2-stelliger Prozentsatz ist, der den Besitzer wechselt anstatt die mageren 1-3%

    Vieles lässt sich nicht sinnvoll erklären.
    Angesichts der Einnahmen von über 13 Millionen Euro nur durch den Kartenverkauf der beiden wohl nicht letzten Konzerte ist es schon allein schwer genug, nicht die Onkelz auszulachen, wenn sie meinen, die finanziellen Einnahmen seien kein Grund des Comebacks.

    Und es gibt tatsächlich Menschen, die das Glauben...

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  6. Rein Interessehalber:
    Wenn Ich Z.B. 4 Karten hätte und würde die Gewinnbringend verkaufen, sei es durch Ebay mit einer Auktion oder auch in einer anderen Verkaufsplattform mit fixen Preisen, fällt das dann unter Gewerblicher Wiederverkauf, explizit natürlich auf Verkaufsbörsen mit fixen Preisen!
    Sind diejenigen die Ticket´s zu überteuerten Preisen verkaufen komplett aus dem Schneider und können nicht zur Rechenschaft gezogen werden, sei es von Ticketmaster oder den Onkelz?

    Habe leider keine Ticket´s bekommen und bin enttäuscht aber diesen gierigen Anbieter werfe ich mein Sauber Verdientes Geld auch nicht in den Rachen...

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  7. Hallo gibt es auch ein Thema zum Merchandising ?? Hier gibts ja auch ne Abmahnwelle...Mal sehen was da passiert...

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