Das geht natürlich auch einfacher. Wozu ein Referenzurteil erstreiten, wenn man sich Entscheidungen mit den zugehörigen Inhalten nebst Aktenzeichen auch ausdenken kann. Die Berichterstattung über Urteile zu Gunsten der Premium Media Service Ltd. und Pable Inkasso GmbH sollen nach einem Bericht der WELT vollständig ausgedacht worden sein, um Abofallen-Opfer mit Hinweisen darauf zur Zahlung zu bewegen. Weil die angeblichen Urteile vom Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 8 C 257/15) und dem Amtsgericht Mainz (AZ: 33 C 358/15) jedoch Aktenzeichen aus dem Jahre 2015 tragen, war die Sache verhältnismäßig leicht durchschaubar.
Ob die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz wegen der durch die falsche Berichterstattung verletzten Namensrechte der Gerichte zivilrechtliche Schritte einleiten werden, ist nicht bekannt. Der Schutz des Namens des Amtsgerichts Mainz scheint dem Ministerium der Justiz in Rheinland-Pfalz ohnehin nicht bedeutsam zu sein, denn auch die Domain amtsgericht-mainz.de gehört der Yejian Ltd. aus Hong Kong, die mit dem Namen des Gerichts fleissig online-Werbung betreibt.
Ich würds eher der Staatsanwaltsschaft übergeben wegen versuchten Betrug (§ 263 StGB). Das Urteil des angeblichen OLG Frankfurt ist schon deshalb leicht zu durchschauen, weil es ein "C" im Aktenzeichen trägt.
AntwortenLöschenBtw, wenn die Seite des AG Mainz eine Werbeseite ist, sollte man vllt nicht darauf verlinken im Fließtext ;-)
Doch, das macht die Sache anschaulicher.
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