Sie lieben es, amtlich wirkende Formulare auszufüllen, Ihre Firmendaten an überflüssige Internetbuden zu übermitteln und die deutsche Bürokratie hat Ihnen als Kleinunternehmer sämtliche Abwehrkräfte geraubt, so dass Sie bereit sind, jeden Blödsinn mitzumachen, nur um sich der Illusion hinzugeben, irgendwann einmal Ordnung auf dem mit lästigem Papier überhäuften Schreibtisch schaffen zu können? Dann sind Sie der Kandidat für ein Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteueridentifikationsnummern, das von der DR Verwaltung AG, Siemensstraße 36, 53121 Bonn auf einem mit Liebe gestaltetem Formular auch Zentrales Gewerberegister zur Erfassung inkl. USt-IdNr. genannt wird und das durch den auf dem Eintragungsformular verwendeten Doppeladler signalisiert, Albanien näher zu sein als Deutschland.
Wahrscheinlich haben die Jungs der DR Verwaltung AG das Grundsatzurteil des BGH vom 26. 7. 2012 zum Az.: VII ZR 262/11 auch gelesen, in welchem ausgesprochen wurde, dass wenn eine Leistung (Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten wird, eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil ist und bei der Formulargestaltung versucht, sich nicht an den Kriterien des BGH messen lassen zu müssen.
Daher wird, wenn auch kleindgedruckt, im Formular der DR Verwaltung AG darauf hingewiesen, dass die Erfassung der Unternehmensdaten unter www.ustid-nr.de eine nicht amtliche, kostenpflichtige Eintragung ist, die von der DR Verwaltung AG angeboten wird und bislang keinerlei Geschäftsbeziehung bestünde. Wer überlicherweise nur das Eingangsblabla seines Steuerbescheids liest und es gewohnt ist, seine Augen sofort zum wesentlichen Teil eines behördlichen Formulars schweifen zu lassen, könnte nach dem Ausfüllen und Übermitteln des Formulars der DR Verwaltung AG in Zukunft mehr Arbeit haben, als erhofft, wenn er endlich merkt, dass - wie schon im Formular am Ende aufgeführt - der Veröffentlichungsbetrag für das Spaßregister jährlich 398,88 Euro zzgl. MwSt. beträgt und durch die Veröffentlichung der eingetragenen Firmendaten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt wurde.
Freitag, 19. Februar 2016
Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung USt-IdNr.
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