Montag, 15. Februar 2016

Landgericht Bückeburg: Wie unfair, Herr Kollege!

"In oben genannter Sache werden ergänzend die das erkennende Gericht betreffenden Blog-Artikel des Antragsgegners zur Kenntnis gebracht:". Mit diesem Schachzug hatte der mit allen Wassern gewaschene Kollege seinen letzten Schriftsatz begonnen und auch beendet. Damit war das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Bückeburg, in welchem ich mich für einen angeblich rechtswidrigen Blog-Artikel verantworten musste, natürlich endgültig verloren.

Allzu viel Hoffnung hatte ich in dieser Sache ohnehin nicht, denn bereits die Weigerung des Gerichts, das Rubrum nach Vorlage der aktuellen Auskunft des Standesamts Bückeburg auf den korrekten Namen des Klägers zu berichtigen und ihm stattdessen den geliebten Fürstentitel im Rubrum zu belassen, deuteten von Anfang an auf ein abgekartetes Spiel hin. Dass sich meine Karten im Auswärtsspiel gegen einen mächtigen Endgegner durch einen Befangenheitsantrag, eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Strafanzeige gegen den Vorsitzenden Richter der Kammer nicht unbedingt verbessern würden, war auch klar. Aber dass mir der Kollege durch die kommentarlose Übermittelung der einschlägigen B.L.O.G.-Artikel über das erkennende Gericht hinterrücks den Garaus macht, nehme ich ihm dann doch ein wenig übel.

Denn mit dieser Zusatzinformation ausgestattet kannte der richterliche Abscheu gegen mich als verzweifelt argumentierenden Blogger keine Grenzen mehr. Dass die Dringlichkeitsfrist im OLG-Bezirk Celle bei Antragstellung bereits um einen Monat überschritten war, spielte dann ebensowenig eine Rolle wie die Tatsache, dass nur eine beglaubigte Abschrift einer Abschrift (statt einer Ausfertigung) des Verfügungsbeschlusses zugestellt wurde. Ganz zu schweigen von dem Umstand, dass der streitgegenständliche Blog-Artikel vollständig anonymisiert erschienen war.

Einzig die Heraufsetzung des Streitwerts von den in der einstweiligen Verfügung zunächst genannten EUR 80.000,- auf EUR 220.000,- im abschließenden Verfügungsurteil kann ich nachvollziehen. Tatsächlich ist die bürgerlich-rechtliche Respektlosigkeit in einem Blog-Artikel über einen richtig echten Fürsten, der allein durch sein Adelsprädikat im Namen und seine wirtschaftliche Stellung massive Unterwerfungsreflexe bei einem deutschen Landgericht auslöst und der in der Lage ist, durch seinen feudalen Einfluss in Bückeburg einen Kammervorsitzenden vom willfährigen Büttel in ein willenloses Rachewerkzeug zu verwandeln, mit EUR 220.000,- selbst im Verfügungsverfahren noch äußerst moderat bewertet.

10 Kommentare:

  1. Moin Moin Herr Kollege,

    auch wenn Sie sich alle Mühe gemacht haben, das Gericht gegen sich aufzubringen (Strafanzeige gegen den Richter! Ernsthaft?), sollte sie in der zweiten Instanz bereits deswegen erfolgreich sein, als - wie Sie selber anmerken - die Verfügung nicht ordnungsgemäß vollzogen wurde. Da ist der höhere Streitwert dann tatsächlich hilfreich, und wird sie wohl mehr als entschädigen.

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen

    Dr. Alexander Wachs
    -Rechtsanwalt-

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    1. Ernsthaft, aber nicht jeder Rechtsbruch ist auch Rechtsbeugung: "Beurteilungsmaßstab ist die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 339 StGB. Danach bedeutet ein tatbestandsmäßiges „Beugen des Rechts“ mehr als die Verletzung bindender Rechtsnormen; der Angriff des Täters muss sich vielmehr gegen grundlegende Prinzipien des Rechts, gegen die Rechtsordnung als ganze oder gegen elementare Normen als Ausdruck rechtsstaatlicher Rechtspflege richten. Auch wenn Ihnen aufgrund der vorgelegten Auskunft des Melderegisters der Stadt Bückeburg das Ergebnis dieser Entscheidung nicht einleuchtet, wird durch das Verhalten des Richters die Grenze zur Rechtsbeugung in dem durch den Bundesgerichtshof vorgegebenen Sinn nicht überschritten. Ich habe das Ermittlungsverfahren daher gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt."

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  2. Ich dachte das Nazipack in der Justiz ist endlich ausgestorben, so dass der BGH nun zur rechtsstaatlichen Rechtsprechung übergehen kann. Die müssen ja keinen Ihrer Vordenker mehr schützen.

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  3. Wenn man wissentlich einen faken Grafen von O. unter diesem Namen vor Gericht vertritt, und obwohl dem Gericht ein Auszug aus dem Melderegister der Stadt dieses Herrn O. vorliegt aus dem hervorgeht, wie er nun tatsächlich heisst und eine entsprechende Rubrumsänderung mit der Vorlage von gefälschten Urkunden, die selbst wenn sie echt sind in Deutschland nicht anerkannt sind zu verhindern weiss, wenn man weitere Fakes wie angeblich französische Grafen und Herzöge vor Gericht vertritt und deren gestohlene Namen, den Gerichten glaubhaft macht, wenn man weiter einen angeblichen polnischen Grafen, der von dem selben argentinischen Betrüger wie der fake Comte und Duc zu dem gemacht wurde was er nicht sind, dann darf man sich eben nicht wundern, wenn Gerichte im Rubrum einen echten Fürstentitel zulassen, der auf Gewohnheitsrecht beruht und unter dem diese Person schon seit vielen Jahren in der Öffentlichkeit bekannt ist.

    Inwieweit übrigens die von Herrn Möbius verfassten Blogartikel absolut anonym sind, wie er das gerne darstellt ist äusserst fraglich; denn die entsprechenden Kommentare von Dritten beweisen, dass diese verstanden haben um wen es sich handelt.

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    1. "Vorlage von gefälschten Urkunden, die selbst wenn sie echt sind...bla ...bla....bla...bla "
      Blender....Blender, sie werden es wohl nie lernen.

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  4. Ruslana Eisenschmidt18. Februar 2016 um 23:54

    Ich bin sprachlos.

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  5. Nachdem schon der hier bloggende Anwalt durch die angeblichen „massiven Unterwerfungsreflexe“ gegenüber einem Fürsten ein Verfahren mit einem Streitwert von 220.000 € verloren hat und nun auch vor der diesem Anwalt ergebenen Hamburger Zensurkammer und dem Zensursenat eine Niederlage erlebte, dürfte dies wohl wenn wir seiner Logik folgen, auch auf die zwischenzeitlich eingetretenen Unterwerfungsreflexe dieser beiden Zensurstellen gegenüber dem selben Fürsten zurückzuführen sein. Jedenfalls ist dies die Meinung seines Mandanten einem faken französischen Grafen und Herzog, der ausser fehlerhaftem Deutsch kein Französisch oder auch nur Englisch spricht.

    Wäre es nicht einfacher zuzugeben, dass er es mit einem Stärkeren zu tun hatte? Einem Anwalt, der von seinen mobbenden faken Mandanten und dessen Mobberbande als Ponyreiter geschmäht wird, weil er auch als Pferdeanwalt auftritt. Nun dieser Pferdeanwalt scheint dem Fachanwalt doch um einiges überlegen zu sein und dies zuzugeben wäre ein starker Charakterzug, denn schliesslich ist Bescheidenheit eine Tugend.

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    1. Zu dieser fragwürdigen Kompetenz dieses Fachanwalts noch mehr, selbst gegenüber Laien kommt dieser Herr R.A. auf Grund fehlenden Wissens nicht durch.
      Jeder Anwalt, der mit dem Ausland und vor allem mit Frankreich zu tun hat, weiss, dass die über Dringlichkeitsverfahren beschlossenen einstweiligen Verfügungen an der Grenze hängen bleiben und zwar aus einem ganz einfachen Grund. In den meisten Ländern und vor allem Frankreich müssen solche Verfahren von vornherein fair, also kontradiktorisch sein und für die die nicht verstehen, was das heisst, die Gegenpartei hat zu wissen um was es sich handelt und wann das Verfahren stattfindet, um von vornherein seine Gegenargumente aufzuführen. Da dies bei den deutschen einstweiligen Verfügungen nicht der Fall ist, so ist allein schon dieses ein Hindernis für eine Durchführung im Ausland.
      Wiederum muss wohl in den meisten europäischen Ländern, aber ganz sicher in Frankreich im Aktivrubrum ein echter Name erscheinen, der den offiziellen Ausweispapieren entspricht. Bei nicht entsprechender Identität ist solch ein Justizakt null und nichtig.
      Wenn nun ausserdem in diesem Aktivrubrum ein Name aufgeführt wird, in dem französische Adelstitel erscheinen, die falls sie „regulär“ sind, d.h. von Königen oder Kaisern verliehen und ordnungsgemäss registriert wurden, und diese ausserdem noch heute lebenden Geschlechtern gehören, so ist das ein Verstoss gegen den ordre public, was wiederum bedeutet, die Gerichtsentscheidung wird abgewiesen. Solche regulären französischen Adelstitel werden heute noch vom Gesetz der französischen Republik geschützt und das unrechtmässige Führen solcher Namen und Titel wird strafrechtlich verfolgt, dazu gehören auch die gewohnheitsrechtlichen sog. Höflichkeitstitel, wie der eines Duc de Bretagne, duc d’Orléans, duc d’Anjou etc. die von den beiden sich rivalisierenden Bourbonen Zweigen getragen werden.




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    2. Pnyreiter, Ihr Mandant darf ja noch einmal die falsche Tatsachenbehauptung öffentlich machen, bin mal gespannt, ob es dann wieder als eine " Meinungsäußerung " vor Gericht deklariert wird. Lächerlich hat sich ihr Mandant so oder so gemacht. Verleumdung als laie verbreitet, Beschuldigungen in die Öffentlichkeit geworfen, die sich dann als nicht wahr herausstellten, seinen Widersacher als Straftäter hinstellen um seine Glaubwürdigkeit und Seriosität zu zerstören....Hat aber nicht geklappt, man lacht jetzt über den Laien studierten, der vor Gericht " Glück " hatte, mehr nicht.

      Zu Blender, wenn doch alle Beschlüsse/Urteile gegen sie nicht rechtsseitig und vollstreckbar sind, warum haben sie denn dann das vom Gericht georderte gelöscht ? Wenn man ihnen doch nichts kann, brauchen sie doch auch nicht löschen, Sie können dann doch auch das gelöschte wieder unter ihrem Namen veröffentlichen, es passiert ihnen doch nichts, laut ihrer Aussage. Mal sehen wie überzeugt sie wirklich von dem sind, dass was sie meinen und großmäulig publizieren, man könnte ihnen nichts, nicht nur große klappe haben, die zu beweisen ist die Kunst.

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    3. Der Blender, der hier unter "anonym" postet und der sich zum Tugendwächter über angeblich fake Grafen und Herzöge aufspielt, ist selber ein Fake, wenn er sich "Ritter von Itter" nennt und sich dazu quasi selbst ernannt hat auf Grund seiner sicher mehr als dilletantischen Ahnenforschung. Der Mann schwingt einfach nur die große Klappe- genauso wie sein brauner Mobber- und Pöbelverein, mit dem er sich auf Facebook zusammengetan hat. Da er selber ein Adels-Fake ist, während er andere als solche beschimpft, muss er sich es eben gefallen lassen, dass man ihm die rote Karte zeigt. Er ist eben auch nur ein Fake-Ritter, der ständig vom Pferd und dann auf die Nase fällt. Die gegen ihn wegen Mobbing erwirkten zahlreichen Gerichtsbeschlüsse belegen das hinreichend. Große Klappe, aber absolut keine Substanz dahinter.

      Und was den Ponyreiter angeht --- der hat als angeblicher Anwalt so einige unseriöse Praktiken an sich, die ihn als Anwalt einfach disqualifizieren. Wird Zeit, dass die zuständige Rechtsanwaltskammer diesen Menschen endlich mal in die Wüste schickt!

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