Mittwoch, 29. Juni 2016
Anwalt mit Eiern
Das Urteil hat 9 Seiten, meine Berufungsbegründung hat 13 Seiten und der Kollege hat einen Monat Zeit, darauf zu erwidern. Nach drei Tagen ist die Erwiderung da: "In dem Rechtsstreit A gegen B zeige ich die Vertretung der rechtlichen Interessen der Antragsgegnerin auch im Berufungsverfahren an. Es wird kostenpflichtige Zurückweisung der Berufung beantragt. Das Urteil des Landgerichtes ist richtig. Auf die zutreffenden Ausführungen wird Bezug genommen." Das würde ich mich nicht trauen.
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Tja, Qualität und Quantität sind nicht immer kongruent.
AntwortenLöschenIn der Tat kann man allein durch Masse nichts erreichen und wenn der Kollege mit drei erwiderten Worten pro Berufungsbegründungsseite erfolgreich ist, werde ich es hier auch vermelden.
Löschen...oder einfach ohne Lust, sich mit der Materie weiter auseinanderzusetzen.
AntwortenLöschenWiederholungen machen Argumente nicht besser. Gerade als Berufungsbeklagter empfiehlt sich doch die Bezugnahme aufs Urteil. Bei der Berufung wird der Berufungskläger eh durch ZPO und die Arbeitshaltung der Berufungsrichter systematisch benachteiligt. Sein Geld hat der gegnerische Anwalt auch mit 3 Sätzen verdient...
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