Dienstag, 12. Juni 2018

Messermädchen

Alle reden über Messermänner mit Migrationshintergrund und verlieren dabei völlig aus dem Augen, dass eine Messerfrau mit Migrationshintergrund sich bereits mit deutlichem Vorsprung vor ihren männlichen Mitstreitern in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Deutschlands verewigt hat.

Genauer gesagt ein Messermädchen aus Hannover, dessen Verurteilung der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Strafsachen mit der Verwerfung ihrer Rüge der Verletzung materiellen und prozessualen Rechts im Revisionsverfahren am 19. April 2018 zum Az.: 3 StR 286/17 bestätigt hat. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 26.01.2017 zum Az.: 4 StE 1/16 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung rechtskräftig, mit welchem das gottesfürchtige Mädchen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde.

Nach den Feststellungen des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Celle stach die zum Tatzeitpunkt 15-jährige Muslima einem Polizeibeamten des Bundes, der im Hauptbahnhof Hannover Streife ging und nicht mit einem Angriff auf seine Person rechnete, am 26. Februar 2016 mit einem Messer in den Hals, um ihn zu töten. Sie sah in ihm einen Repräsentanten Deutschlands als Land der Ungläubigen und betrachtete deren Bürger als kuffar und damit Feinde des Islams. Ihr Messerangriff erfolgte im Auftrag von Mitgliedern des Islamischen Staates (IS), mit denen sie die konkrete Tatausführung in chats mit ihrem Mobiltelefon abgesprochen hatte.

Damit wurde erstmals eine Sympathisantin des Islamischen Staates wegen eines terroristischen Angriffs in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt. Gegen die über zwei Staatsbürgerschaften verfügende Deutsch-Marokkanerin wurde wegen ihres jugendlichen Alters nach dem Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt, weshalb Details über die Hintergründe der Tat oder der Strafzumessung leider nicht bekannt sind.

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