Bereits der dritte bundesweite Aktionstag gegen Internethetze führte heute zu Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weiteren Maßnahmen gegen insgesamt 29 Beschuldigte. Seit 06.00 Uhr morgens sind 20 Polizeidienststellen in Berlin, Bayern, Brandenburg, Hessen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Einsatz gegen strafbare Hasskommentare im Internet wie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, antisemitische Beschimpfungen oder fremdenfeindliche Volksverhetzungen. Der Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings soll unterstreichten, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und neben dem schnellen Löschen von Hasskommentaren aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes dazu führen, dass die Verfolgung der Täter sichergestellt wird. "Verfolgen statt nur Löschen" heisst deshalb auch das nordrhein-westfälische Projekt der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Justiz in Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) und dem LKA Nordrhein-Westfalen.
Nicht vergessen sollte man bei diesem öffentlichkeitswirksamen Aktionismus der Strafverfolgunsgsbehörden, dass dem normalen Durchschnittsbürger die Unterstützung der Staatsanwaltschaft bei gegen ihn selbst gerichteten Ehrschutzdelikten im Internet verwehrt bleibt, ganz im Gegenteil zu den gewählten Volksvertretern, die sich der Unterstützung der Justiz im Kampf gegen kritische Stimmen im Internet sicher sein können. Während die Allzweckwaffen "Beleidigung" und "Volksverhetzung" bundesweit derart erfolgreich eingesetzt werden, dass sich mittlerweile jeder biedere Bürger bei seinen Meinungsäußerungen über die herrschenden Verhältnisse leicht dem Vorwurf der strafbaren Hetze ausgesetzt sieht, kann genau der gleiche Bürger sicher sein, dass ihn bei der Bitte um staatliche Hilfe folgende Worte der Staatsanwaltschaft erreichen:
"Ermittlungsverfahren gegen Müller wegen Beleidigung, üble Nachrede
Sehr geehrter Herr Meier,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 01.01.2018 folgende Entscheidung getroffen: Der Anzeige wird mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben. Dem Antragsteller steht der Privatklageweg offen.
Gründe: Bei dem von dem Antragsteller geschilderten Sachverhalt kamen nur Privatklagedelikte in Betracht (§ 374 StPO). Die öffentliche Klage wird in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öfffentlichen Interesse legt (§ 376 StPO). Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten.
Mit freundlichen Grüßen Schmidt Staatsanwalt"
Mit der Stellschraube "öffentliches Interesse" werden einerseits Tausende von berechtigten Strafanzeigen abgewürgt, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus angeblich nicht gestört und die Verfolgung der Tat keine gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, während andererseits das konzertierte Ausrücken der Sturmtruppen der Justiz ein dringendes Bedürfnis des Volkes ist, welches sich den ungehobelten Kommentaren der lästigen Störenfriede unserer Demokratie in den sozialen Netzwerken ausgesetzt sieht. Sicher ist dabei nur, dass sich die Meiers und Müllers weiter ungestört untereinander kloppen dürfen, während die ähnlich unflätige Kritik an den Herrschern des Elfenbeinturms gerne mal mit einigen tausend Euro sanktioniert wird. Dann natürlich als gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit.
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Na, dann fangen sie , Herr Möbius mal an ihre Hetzartikel an zu löschen, denn dieses ist ja schon längst bei ihnen und ihren MamdaMand A.B und Co überfällig !!! Aber sie haben ja vermutlich genug Geld um diese ganzen Schäden, die sie mit ihren Mandanten angerichtet haben zu bezahlen.
AntwortenLöschen"Na, dann fangen sie , Herr Möbius mal an ihre Hetzartikel an zu löschen" Was stimmt da nicht?
LöschenDann
"bei ihnen und ihren MamdaMand" Was ist ein MamdaMand?
Und wir wissen, hier hat sich die TQ. wider mit ihren kleinen Fehllerchen verewigt (! ! ! )
Und weil die TQ. noch soviel zahlen muss, weil sie Hass und Lügen verbreitet hat und noch immer tut, sollte sich die TQ. mal besser um ihre Schulden Gedanken machen, sonst geht es bald wieder ab in den Bau... Wau Wau ! ! !
Zwei Hunde unterhalten sich....sagt der Eine : ich bin adelig
AntwortenLöschensagt der Andere : ich auch
Sagt der Erste: wie heißt du denn ?
Sagt der Zweite : ...runter vom Sofa ,��������
...so einfach ist es einen Adelstitel zubekommen.... lol ������
Die Menschen des Kaukasus auf dem Originalplakat freuen sich sicher über die Aktualisierung. Aber wenn schon langes "s" in Frakturschriften, dann bitte richtig verwenden! Also z.B. "Volksgenoſſinnen".
AntwortenLöschenIch werde meinem Grafiker selbstverständlich darauf hinweisen, in Zukunft sorgfältiger zu arbeiten.
LöschenIch frage mich ehrlich gesagt, wie sich bei simplen Beleidigungsdelikten eine Hausdurchsuchung begründen lässt, Stichwort 'Verhältnismäßigkeit'.
AntwortenLöschenOder handelt es sich dabei etwa um willkürliche staatliche Repressalien, die lediglich auf das Ziel gerichtet sind Angst und Schrecken in der Bevölkerung zu verbreiten und bei jedem Kommentar nun lieber zweimal nachzudenken, ob man das sagen darf, es im Zweifel lieber zu lassen.
Es werden wohl hauptsächlich Vorwürfe der Volksverhetzung sein. Das Ziel dürfte tatsächlich sein, das erwachte politische Interesse der Bevölkerung in Verbindung mit dem Bedürfnis, dieses öffentlich auszudrücken, gehörig zu zügeln.
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