Mittwoch, 12. Dezember 2018

Weihnachtsmarkt

Der Gedanke, einen Weihnachtsmarkt zu besuchen, ist mittlerweile untrennbar mit Überlegungen verknüpft, ein erhöhtes Risiko für Leib und Leben einzugehen. Seit dem tödlichen Anschlag von Anis Amri auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016 mit einer Sattelzugmaschine, der 12 Menschen das Leben kostete und 55 Verletzte zurückließ, gilt dies auch für deutsche Weihnachstmärkte.

Nach diesem Attentat wurden Weihnachtsmärkte in Deutschland und Österreich durch Straßensperren und Betonpoller gesichert und Notfallpläne ausgearbeitet. Gepanzerte Einsatzwagen, Patrouillen mit Maschinengewehren und Polizisten mit schusssicheren Westen neben Weihnachtskrippen und Glühweinständen sind keine Besonderheiten und man wird sich an diesen Anblick gewöhnen, wenn man weiterhin Weihnachtsmärkte besucht. Nun ist das Weihnachtsfest eine Feierlichkeit der Geburt Jesu Christi und neben Ostern und Pfingsten eines der drei Hauptfeste des christlichen Kirchenjahres, so dass es einer terroristischen Logik entspricht, derart symbolträchtige Veranstaltungen wie einen Weihnachtsmarkt anzugreifen, auf dem besonders viele Menschen erwartet werden können, die aus der Sicht eines strenggläubigen Moslems Ungläubige sind.

Vorbild für den Anschlag am Berliner Breitscheidplatz war der Anschlag in Nizza am 14. Juli 2016, bei dem der Attentäter Mohamed Lahouaiej Bouhlel auf der Promenade des Anglais mit einem Lkw 86 Personen tötete und über 400 Menschen verletzte. Dass man mit Fahrzeugsperren terroristische Anschläge nur eingeschränkt verhindern kann, zeigt sich am Angriff auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg am 11. Dezember 2018, bei dem mindestens drei Menschen durch Waffengewalt ums Leben kamen.

Vor einem Jahr kannten deutsche Sicherheitsbehörden etwa 700 islamistische Gefährder und ich gehe davon aus, dass sich diese Zahl nicht verringert hat, weil es sich bei einem sogenannten Gefährder um eine Person handelt, bei der zwar Verdachtsmomente vorliegen, dass diese Person sich an politisch motivierten Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligt, dieser Verdacht aber nicht ausreicht, um präventive staatliche Maßnahmen zu ergreifen. Der Staat kann seine Bürger gegen derartige terroristische Angriffe nur sehr begrenzt schützen und dies wird nach meiner Einschätzung auch über einen langen Zeitraum so bleiben, weil sich die geänderten Rahmenbedingungen in und um Deutschland auf absehbare Zeit nicht verbessern werden. Weihnachtsmärkte bleiben gefährlich.

8 Kommentare:

  1. Die Chance, dass Sie auf dem Weg zum Weihnachtsmarkt vom Bus erwischt werden oder dort an der Bratwurst ersticken, dürfte höher liegen als das Opfer von irgendwelchen Anschlägen zu werden.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Das waren aber noch gute Zeiten, wo man dort nur an der Bratwurst ersticken konnte, die Möglichkeit von einem Bus auf dem Weihnachtsmarkt erwischt zu werden ist auch wahrscheinlicher geworden und als Schießbudenfigur macht man sich mittlerweile auf einem Weihnachtsmarkt auch gut.

      Löschen
    2. Zugegeben, die Wahrscheinlichkeit Opfer eines Anschlags auf einem Weihnachtsmarkt zu werden, ist gering. Allerdings ist es nicht allzu lange her, dass man daran nicht einen Gedanken verschwenden musste und den Opfern des Berliner Anschlags hilft die Betrachtung, dass es unwahrscheinlich war, Opfer zu werden, nicht mehr weiter.

      Löschen
    3. Schiessbudenfigur
      Passt, die TQ würde sich da sehr gut zu eignen.

      LoL

      Löschen
  2. Ja dann bleiben's doch einfach daheim!

    AntwortenLöschen
  3. @ Fachanwalt-IT12. Dezember 2018 um 10:07

    "Zugegeben, die Wahrscheinlichkeit Opfer eines Anschlags auf einem Weihnachtsmarkt zu werden, ist gering."

    SIE glauben den Quatsch, ohne dass die Polizei in der Lage wäre einen Manschaftsbus durch die Gasse zwischen Fußgängerampel und Straßenschild/Laterne zu führen?
    Unmöglich auch, dass die restlichen Hütten etc. trotz der Schleppkurve so wie damals stehen bleiben. Ein Sattelschlepper braucht dafür eine breitere Fahrspur.
    Da erwarte ich Praxis, sprich Tatrekonstruktion.

    AntwortenLöschen
  4. "Ein Sattelschlepper braucht dafür eine breitere Fahrspur"

    Wow, da ist auch mal wieder einer vom Fach.
    Klar. Eine SZM oder auch MW ist zu den Außenmassen 2,55 m breit. Ausschließlich der Aussenspiegel!
    Eine SZM mit Kühlauflieger ist aber schon 2,60 m breit.
    Nur spielt die Breite der o.g. Fzg keine Rolle. Die zGM (40t im Kombi 44t) bzw die tatsächliche Gesamtmasse ist hier ausschlaggebend.
    Da ein Sattelzug oder Gliederzug zw 12t bis 17t "LEER" wiegen kann, ist das schon eine enorme Gewichtsmasse.
    So und nun ein wenig Mathematik.
    Masse und Geschwindigkeit herhöht sich proportional.
    Einfacher gesagt. Ein leerer 12t Sattelzug knallt mit 600t bei 50km/h durch die Betonpfeiler. Was macht dem dann noch die Breite aus?

    AntwortenLöschen