Donnerstag, 16. Mai 2019

Turboquerulantin - Ordnungsgeld Nummer 9

Nicht, dass Sie die Überschrift falsch verstehen, liebe Leser. Es geht natürlich nicht um das neunte Ordnungsgeld der Turboquerulantin überhaupt, es geht um das neunte Ordnungsgeld der Turboquerulantin vor dem Amtsgericht Nienburg im Verfahren 6 C 409/16. Nur gegen dieses Urteil vom 04.01.2017 hat unser rechtsbrechender Wirbelwind bereits neunmal verstoßen. Die Ordnungsgelder in anderen Sachen habe ich noch nicht gezählt. Kaum hatte das Landgericht Verden die Beschwerde der TQ gegen das achte Ordnungsgeld mit Beschluss vom 10.04.2019 zum Aktenzeichen 6 T 22/19 zurückgewiesen, gab es Ordnungsgeld-Nachschlag vom Amtsgericht Nienburg mit Beschluss vom 17.04.2019.

Wer das muntere Treiben des Türbchens aufmerksam verfolgt und wenigstens im "Königsverfahren" einigermaßen auf dem Laufenden ist, wird die oben angezeigte Grafik (alle Grafiken anklicken zum Vergrößern) verstehen und sich dann fragen, wie es kommt, dass das neunte Ordnungsgeld vom 17.04.2019 mit EUR 300,- noch niedriger ausfällt, als das über EUR 500,- lautende erste Ordnungsgeld vom 17.03.2017. Die Frage ist insbesondere deshalb berechtigt, weil die ausgeworfenen Ordnungsgelder für die fortwährenden Verstöße bis hin zu einer Summe von EUR 1.500,- stetig anstiegen, dann aber drastisch auf EUR 500,- abfielen und nun bei EUR 300,- gar unter dem Einstandskurs liegen. Geändert hatte sich nichts, auf beiden Seiten.

Nun, die Lösung des Rätsels ist erschreckend simpel. Der böse Antragsteller benutzt fortwährend einen Namen, der schlimmer ist, als jede Missachtung eines rechtskräftigen Titels und seit dem siebten Ordnungsgeld behauptet das Amtsgericht Nienburg einfach, dass unsere Rekordhalterin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben und den streitgegenständlichen Eintrag gelöscht oder weitgehend verborgen habe. Wer den Beschluss des Amtsgerichts Nienburg vom 05.11.2018 nicht ganz lesen möchte, mag sich mit folgendem Auszug begnügen:



Wer nun glaubt, dass sich das Amtsgericht Nienburg durch die Begründung des achten Ordnungsmittelantrags vom Gegenteil überzeugen ließ, der irrt. Auch das niedrige achte Ordnungsgeld wegen des identischen Eintrags wurde im Beschluss vom 14.01.2019 gleichlautend damit begründet, dass die Turboquerulantin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben und den streitgegenständlichen Eintrag gelöscht habe. Was mir persönlich an der absurden Erklärung gefällt, ist der Umstand, dass das Gericht sich nicht hinter juristischen Verklausulierungen versteckt, sondern ganz offen den identischen Wortlaut der bereits vorher schon unzutreffenden Begründung wiederholt um den prominenten Richterschreck weiter zum Rechtsbruch zu streicheln. Die richterliche Unabhängigkeit von der Wahrheit liest sich wie folgt:



Wenn es nicht das Amtsgericht in Nienburg höchstselbst wäre, würde man es für grotesk halten, derartig falsche Begründungen in Serie abzuliefern. Da aber genau dort über den neunten Ordnungsmittelantrag wegen des erneut identischen Eintrags der TQ entschieden wurde, habe ich nun anhand der Begründung des Beschlusses vom 17.04.2019 die Ehre, auch den letzten Leser davon überzeugen zu können, dass am Amtsgericht Nienburg irgendetwas faul ist. Denn das neunte Ordnungsgeld ist mit EUR 300,- noch niedriger ausgefallen und zwar wieder einmal deshalb, weil die Turboquerulantin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben und den streitgegenständlichen Eintrag gelöscht habe. Das ist einfach großartig. Drei schnuckelige Ordnungsgelder hintereinander mit der jeweils gleich falschen Begründung, der Eintrag sei gelöscht oder weitgehend unsichtbar. Hier der Beweis:



Aber es kommt noch besser. Ganz im Sinne des Tucholsky-Zitats "Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.", wurde dem Antragsteller für den neunten Ordnungsgeldantrag per Beschluss sogar noch die Beiordnung eines Rechtsanwalts verwehrt. Die Begründung erscheint wie gewohnt souverän. Es sei ja schon der neunte Ordnungsgeldantrag bei gleichbleibendem Verstoß, da könne der Antragsteller die Anträge ja wohl endlich mal selbst schreiben. Geniale Taktik. Ordnungsgelder gegen "0" abschmieren lassen, anwaltliche Hilfe verweigern und die ganze Sache so weit es geht abwürgen, weil sich das Türbchen einfach nicht unterkriegen lässt. Tatsächlich eine beschämende Bankrotterklärung der Justiz.

Vorläufiges Ergebnis dieser Methode: Unsere Beschwerde gegen die versagte Beiordnung läuft, die Turboquerulantin legt Beschwerde gegen den Ordnungsgeldbeschluss Nummer 9 ein, stellt noch vor der Abhilfeentscheidung einen Befangenheitsantrag gegen den erkennenden Richter und wir deshalb einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag, da der Befangenheitsantrag als neuer tatsächlicher Umstand bei der negativen Beiordnungsentscheidung für das neunte Ordnungsgeld noch nicht berücksichtigt werden konnte. Und Ordnungsmittelantrag Nummer 10 ist natürlich auch schon beim Gericht.

18 Kommentare:

  1. Das Türbchen in den Knast und den Richter gleich mit einsperren, so einfach ist die Lösung.

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  2. Oh man, ich muss unbedingt einen Urologen aufsuchen.
    Habe mich eben vor Lachen komplett eingenässt.

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  3. Zur diesem Turbostrurm gehören doch auch noch andere, die mit ihr Straftaten begehen, man sollte die alle mal für 6 Monate einsperren, bei Wasser und Brot, dann wird es bestimmt ruhiger.
    Willkürliche Richter müssten sofort vom Richterdienst befreit werden. Dieser Richter scheint die Kontrolle über seine Emotionen verloren zu haben und kann nicht mehr objektiv als unparteiischer entscheiden, er sollte sich beruflich zurückziehen, bevor man ihn von höherer Stelle dazu verdonnert und das wird dann hässlich für ihn und seine Zukunft, sein Traum zerplatzt wie eine Seifenblase.

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  4. Ich empfehle in Sachen "Verdonneren von höherer Stelle" die zweiseitige Lektüre aus der FAZ. https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/der-richterlichen-unabhaengigkeit-sind-wenig-grenzen-gesetzt-13089946.html Man kann das abstruse Geschehen nur dokumentieren, viel mehr ist nicht möglich.

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  5. Und die Lämmer laufen ohne zu mucken und die Wölfe reiben sich die Pfoten.
    Jeder Richter hat mehr Rechte als Gott und kann ungesühnt wursteln und zaubern wie er will.
    Recht, Ordnung und Gesetze brauchen wir also erst gar nicht, wenn die Justiz sich so oder so nicht daran hält. Legalisierte Justizanarchie

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    1. Wenn also ein Richter oder eine Richterin sich für eine kriminelle Täterin so stark machen, was dürfte da der Grund für sein?

      Wenn ein Deliquent (Antragsteller) seiner GG beraubt wird, herrscht dann nicht irgendwann Anarchie (Zustand der Gesetzlosigkeit)? Bin mal gespannt wie lange sich das die vielen Deliquenten noch bieten lassen und selbst zur Keule greifen.

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    2. Selbstjustiz wird sicherlich durch so ein Verhalten gefördert, so mancher müsste dann mit Vergeltung der von der Justiz in dem Falle beraubten Keuler rechnen.
      So war das schon früher und in Berlin auch noch Heute, da hat der Richter Angst vor Clanmitglieder und deren Familie und versagt dem Staat aus Angst eine Verhandlung, also ein Angstverhalten der ausführenden Organe des Reichsstaats und hier in diesem Fall sieht es nicht wesentlich anderes aus. Versagen die Organe, stirbt der Körper, in dem Falle der Rechtsstaat.
      Kann aber auch sein, das der jeweilige Richter etwas zu verheimlichen hat, dass er Angst vor das Türbchen hat, wer weiß was da noch im Hintergrund läuft.

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  6. Hier lesen doch bestimmt auch andere Richter mit, was die wohl von ihrem Kollegen halten?. Immerhin besudelt der mit seinem willkürlichem Verhalten auch deren Ruf und Glaubwürdigkeit.
    Die Turbotante spielt hier eigentlich nur noch eine unwesentliche Nebenrolle, hier geht es schon um andere Dinge.

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  7. Wenn das Türbchen die Ordnungsgelder nicht zahlen kann, muss sie über 160 Tage in den Knast?, ist sie dann nicht auch vorbestraft?

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    1. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft. Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft.

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    2. Dann ist das Türbchen vorbestraft, eine Straftäterin. Dann mal das polizeiliche Führungszeugnis von ihr anfordern und wenn kein Eintag vorhanden ist, darauf aufmerksam machen.

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    3. Im juristischen Sinne ist man immer dann "vorbestraft", wenn ein Eintrag im Bundeszentralregister wegen einer Verurteilung nach dem Strafgesetzbuch erfolgt. Das ist aber bei zivilrechtlichen Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft nicht der Fall.

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  8. Es wundert mich, dass keiner der Clowns sich bislang hier geäußert haben!

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  9. Angst was sonst. Ich würde mich auch in Grund und Boden schämen, wenn ich an derer Ställe wäre, zählt auch für den Kuschelrichter aus Nienburg.

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  10. Angst, sollte Sie haben. So wie ich es mitgeteilt bekommen habe, wird demnächst eine große Zusammenfassung erfolgen. Bin gespannt ob es noch schlimmer werden wird für die TQ.

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  11. Da bekommt man ja richtig Angst!

    Im Grunde ist man der deutschen Justiz schutzlos ausgeliefert, die können ja mit einem machen was die wollen, dass hätte ich nicht gedacht!

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  12. Wollen wir doch mal hoffen, dass nicht alle Richter ihre richterliche Unabhängigkeit zum Zwecke ihrer persönlichen Differenzen und Emotionen zu ihrem Vorteil überschreiten.
    Meiner Meinung nach ist dieses schon ein Skandal!

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  13. Bitte wehrte Richterschaft, sperrt doch bitte diese beklopfte Tante endlich weg, egal ob in den Vollzug oder in die Forensik, Hauptsache für ganz lange Zeit. Und den Oberrichter aus Nienburg gleich mit. Die haben doch alle einen Schlag an der Kappe.

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