Man sollte einen E-Mail-Anhang stets genau überprüfen, ob sich darin nicht lediglich Schadsoftware – also ein Virus oder ein Trojaner - versteckt, oder aber tatsächlich eine Abmahnung. Denn das Risiko, dass eine abgesandte E-Mail mit einer Abmahnung den Abgemahnten nicht erreicht, hat der Abgemahnte zu tragen, wie bereits das Landgericht Hamburg zur Geschäfts-Nr.: 312 O 142/09 am 07.07.2009 verkündet hat.
Die Kammer vertrat mit der herrschenden Meinung die Auffassung, dass die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Abmahnung nicht zugegangen ist, beim Adressaten, also dem Abgemahnten liegt. Daher sollte man pauschale Hinweisen, dass Abmahnungen nicht per E-Mail kommen, grundsätzlich keinen Glauben schenken.