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Montag, 13. September 2010
Abmahnung für Universal Music GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Albums "A curious thing" von Amy MacDonald durch Kanzlei Rasch
Die Firma Universal Music GmbH läßt auch weiterhin durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg Abmahnungen aussprechen. Gegenstand einer Abmahnung ist das Musikalbum "A curious thing" von Amy MacDonald. Das streitgegenständliche Album war nach Erscheinen auf dem ersten Platz der deutschen, österreichischen, schweizerischen und europäischen Albumcharts und erreichte in der Schweiz und in Deutschland jeweils Platin-Status.
Die "proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH" unter ihrem Geschäftsführer Clemens Rasch soll die angebliche Rechtsverletzung innerhalb des Filesharing-Systems "BitTorrent" dokumentiert haben.
Der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch liegt der Beschluss des Landgerichts Köln zum Az.: 208 O 256/10 und eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, welche eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 EUR für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Auch der pauschale Abgeltungbetrag im beigefügten Vergleich in Höhe von EUR 1.200,00 erscheint unverhältnismäßig hoch.
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