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Montag, 12. November 2012

„Lichter der Stadt“ machen Anwälte satt

Eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg für die Universal Music GmbH als Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte der Tonträgerhersteller für das Territorium Deutschland hinsichtlich des Musikalbums „Lichter der Stadt“ der Künstlergruppe „Unheilig“ wegen der Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die Zurverfügungstellung des Musikwerks mittels filesharing für Internettauschbörsen wie BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, oder Bitreactor fordert den Empfänger auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 1.200,- zu zahlen.

Der Abmahnung ist ein Beschluss vom Landgericht Köln im Verfahren gemäß § 101 Abs.9 UrhG über die Auskunft von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG beigefügt. Ob der berechnete Hashwert der vollständigen Datei mit demjenigen der angeblich zum dowload angebotenen Datei identisch ist, oder ob die genannte IP-Adresse tatsächlich zutreffend ist, kann durch die Abmahnung selbst natürlich nicht zweifelsfrei dargelegt werden. Vielfach hören Anschlußinhaber zum ersten Mal von der Ihnen vorgeworfenen Rechtsverletzung und sind selbst nicht in der Lage, den Sachverhalt aus technischer und rechtlicher Sicht nachzuvollziehen.

Freitag, 3. Dezember 2010

Filesharing: "Dicke Lippen - kleine Löcher" und "Sommerträume junger Mädchen" auf dem Grabbeltisch? Forderungsverkauf durch C-S-R


Nun wird´s richtig billig. Am Ende des Filesharing-Gezänks mit der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei alias Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop um den angeblichen download oben genannter Schmuddelfilmchen sinkt der Paketpreis von EUR 1.300,- auf EUR 360,-, bevor die geltend gemachten Schadensersatzforderungen "im Wege eines Forderungsverkaufs" wohl verramscht werden sollen. Auf das Angebot kann man ja schon deshalb nicht eingehen, weil man dann nie erfährt, wer derart risikobehaftete Schadensersatzforderungen kauft, die bei gerichtlicher Durchsetzung ggf. nur mit Sachverständigenkosten durchzusetzen wären, die die ursprüngliche Forderung übersteigen könnten. Nicht umsonst gibt es andere Abmahnkanzleien, die schon das Einstiegsangebot so niedrig halten, dass es fast naheliegt, darauf einzugehen.

Montag, 13. September 2010

Abmahnung für Universal Music GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Albums "A curious thing" von Amy MacDonald durch Kanzlei Rasch


Die Firma Universal Music GmbH läßt auch weiterhin durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg Abmahnungen aussprechen. Gegenstand einer Abmahnung ist das Musikalbum "A curious thing" von Amy MacDonald. Das streitgegenständliche Album war nach Erscheinen auf dem ersten Platz der deutschen, österreichischen, schweizerischen und europäischen Albumcharts und erreichte in der Schweiz und in Deutschland jeweils Platin-Status.

Die "proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH" unter ihrem Geschäftsführer Clemens Rasch soll die angebliche Rechtsverletzung innerhalb des Filesharing-Systems "BitTorrent" dokumentiert haben.

Der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch liegt der Beschluss des Landgerichts Köln zum Az.: 208 O 256/10 und eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, welche eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 EUR für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Auch der pauschale Abgeltungbetrag im beigefügten Vergleich in Höhe von EUR 1.200,00 erscheint unverhältnismäßig hoch.

Freitag, 10. September 2010

Abmahnung für Universal Music GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Albums "The Fame Monster" von Lady Gaga durch Kanzlei Rasch


Die Firma Universal Music GmbH läßt weiterhin durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg Abmahnungen aussprechen. Gegenstand einer Abmahnung ist das Musikalbum „The Fame Monster“ der amerikanischen Künstlerin Lady Gaga trotz ihrer weltweiten Verkäufe von über 13 Millionen Alben und über 51 Millionen Singles.

Die "proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH" unter ihrem Geschäftsführer Clemens Rasch soll die angebliche Rechtsverletzung innerhalb des Filesharing-Systems "BitTorrent" dokumentiert haben.

Der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch liegt der Beschluss des Landgerichts Köln zum Az.: 208 O 291/10 und eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, welche eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 EUR für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Auch der pauschale Abgeltungbetrag im beigefügten Vergleich in Höhe von EUR 1.200,00 erscheint unverhältnismäßig hoch.