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Dienstag, 20. April 2010

Beim Bund ist alles doof

Unter der Überschrift "Linken-Abgeordnete verhöhnt unsere Soldaten" resümiert die BILD-Zeitung am 20.04.2010 zu dem obenstehend abgebildeten Plakat der Linksjugend folgendes:

"Besonders vor dem Hintergrund der Opfer, die auf deutscher Seite in diesen Tagen zu beklagen sind, kann die Kampagne der Linken gegen die Bundeswehr nur als widerwärtig bezeichnet werden.“

Wie die BILD-Zeitung berichtet, soll der Kollege Rechtsanwalt Marco Buschmann, FDP-Bundestagsabgeordneter und nach Angaben der "BILD" auch Rechtsexperte, die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Yvonne Ploetz, aufgefordert haben, das an der Tür ihres Abgeordnetenbüros aufgehängte Plakat sofort zu entfernen. „Es ist unerhört, dieses geschmacklose Plakat in den Räumen des Bundestages aufzuhängen“, soll der Kollege Buschmann zu "BILD" gesagt haben.

Wenn man unterstellt, dass die Bundestagabgeordnete Yvonne Ploetz das Plakat aufgehängt hat, um ihre Meinung "Beim Bund ist alles doof" kundzutun, so dürfte dies ohne Zweifel auch und gerade für Bundestagsabgeordnete eine zulässige Form der Meinungsäußerung sein.

Wenn man weiter annimmt, dass mindestens die Textteile "Wüste doof" und "gesprengt werden doof" einen konkreten Anhaltspunkt für die Meinung darstellen, die "Bundeswehr in Afghanistan ist doof" - etwa weil neben vielen zivilen und anderen militärischen Opfern in Afghanistan auch schon über 50 Bundeswehrsoldaten ums Leben gekommen sind -, so verdeutlicht auch dieser Ansatz doch wohl nur die Diskussionswürdigkeit der These "Beim Bund ist alles doof", als die eher einfältige Annahme, das Aufhängen eines solchen Plakates stelle eine "unerträgliche Verhöhnung der ISAF-Soldaten" (so laut BILD der saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Funk) dar.

Gerade als Anwalt und sogenannter Rechtsexperte sollte man doch in der Lage sein, sich differenzierter mit der Meinung anderer Abgeordneter auseinanderzusetzen, als die unter Parlamentariern tatsächlich "unerträgliche" Forderung zu erheben, die Kundgabe einer freien Meinung sofort zu unterlassen.

Alles in allem eine schöne Gelegenheit, Artikel 38 Abs. 1 unseres Grundgesetzes für all diejenigen Experten zu zitieren, die mit dem Begriff Meinungsfreiheit wenig und dem sogenannten Grundsatz eines freien Mandats von Bundestagsabgeordneten noch weniger anfangen können:

"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."