"Besonders vor dem Hintergrund der Opfer, die auf deutscher Seite in diesen Tagen zu beklagen sind, kann die Kampagne der Linken gegen die Bundeswehr nur als widerwärtig bezeichnet werden.“
Wie die BILD-Zeitung berichtet, soll der Kollege Rechtsanwalt Marco Buschmann, FDP-Bundestagsabgeordneter und nach Angaben der "BILD" auch Rechtsexperte, die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Yvonne Ploetz, aufgefordert haben, das an der Tür ihres Abgeordnetenbüros aufgehängte Plakat sofort zu entfernen. „Es ist unerhört, dieses geschmacklose Plakat in den Räumen des Bundestages aufzuhängen“, soll der Kollege Buschmann zu "BILD" gesagt haben.
Wenn man unterstellt, dass die Bundestagabgeordnete Yvonne Ploetz das Plakat aufgehängt hat, um ihre Meinung "Beim Bund ist alles doof" kundzutun, so dürfte dies ohne Zweifel auch und gerade für Bundestagsabgeordnete eine zulässige Form der Meinungsäußerung sein.
Wenn man weiter annimmt, dass mindestens die Textteile "Wüste doof" und "gesprengt werden doof" einen konkreten Anhaltspunkt für die Meinung darstellen, die "Bundeswehr in Afghanistan ist doof" - etwa weil neben vielen zivilen und anderen militärischen Opfern in Afghanistan auch schon über 50 Bundeswehrsoldaten ums Leben gekommen sind -, so verdeutlicht auch dieser Ansatz doch wohl nur die Diskussionswürdigkeit der These "Beim Bund ist alles doof", als die eher einfältige Annahme, das Aufhängen eines solchen Plakates stelle eine "unerträgliche Verhöhnung der ISAF-Soldaten" (so laut BILD der saarländische CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Funk) dar.
Gerade als Anwalt und sogenannter Rechtsexperte sollte man doch in der Lage sein, sich differenzierter mit der Meinung anderer Abgeordneter auseinanderzusetzen, als die unter Parlamentariern tatsächlich "unerträgliche" Forderung zu erheben, die Kundgabe einer freien Meinung sofort zu unterlassen.
Alles in allem eine schöne Gelegenheit, Artikel 38 Abs. 1 unseres Grundgesetzes für all diejenigen Experten zu zitieren, die mit dem Begriff Meinungsfreiheit wenig und dem sogenannten Grundsatz eines freien Mandats von Bundestagsabgeordneten noch weniger anfangen können:
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Freihe Meinungsäußerung gut und schön Herr Anwalt. ABer was es mit freier Meinungsäußerung zu tun hat, Bundeswehrsoldaten als Schweine darzustellen - da müssen sie noch mal ins Detail. Das ist verunglimpfend und beleidigend und wie sie natürlich wissen, liegen hier die Grenzen (oder noch besser die gesetzlichen Schranken) der Freiheit des Einzelnen und seiner persönlichen Meinung.
AntwortenLöschenAlso vielleicht nicht ganz so überheblich alle für beschränkt und Grundgesetzlaien erklären, die mit der Art und Weise der Meinungsäußerung von Frau Ploetz ein (meine Meinug) berechtigtes Problem haben.
Die Verfremdung von Menschen mit deren Darstellung als Tier ist in der Literatur nicht erst seit Grimm`s Märchen, Mickymaus oder Schweinchen Dick eine gängige Ausdrucksform und wird dazu benutzt, Charaktere zu zeichnen. Das ist insbesondere bei Orwell`s "Farm der Tiere" gut zu erkennen. Insoweit würde ich eine Beleidigung nicht schon deshalb annehmen, weil Soldaten als Schweine dargestellt werden. Darüber hinaus sind Schweine in Grösse und Erbgut dem Menschen recht ähnlich, weshalb diese Tiere auch für Forschungszwecke benutzt werden. Zweifelsohne reicht ihre Intelligenz nicht an die des Menschen heran. Die Tendenz der eigenen Kritik mit der Darstellung von Soldaten als Schweine unterstützen zu wollen, halte ich von der Meinungsfreiheit und der Freiheit der Kunst gedeckt. Selbstverständlich kann man auch anderer Meinung sein. In meinem Artikel verteidige ich daher weniger die mit dem Plakat geäußerte Meinung, sondern greife die Auffassung der Abgeordneten an, die ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit der durch das Plakat geäußerten Meinung diese als "widerwärtig" abqualifizieren und auf diese Weise ein Äußerungsverbot durchsetzen wollen.
AntwortenLöschenKenne einige Kollegen, welche zu Beginn des Afghanistan-Einsatzes ihre Offiziers-Laufbahn abgebrochen hatten (z.B. plötzlich Rücken kaputt gewesen), weil sie mit dem neuen Globalisierungskurs der deutschen Wehrpolitik bzw. der Umgestaltung ihrer Verteidigungstruppe in eine "Hindukusch-Armee" moralisch nicht einverstanden waren.
AntwortenLöschenDas oben dargestellte Plakat kam bei genannten Personen durchweg gut an und wurde auch nicht als generelle Beleidigung verstanden.
Zudem sei angemerkt, dass man sich u.a. in der Infanterie oft gerne selbst ironisch als
"Frontschwein" bezeichnet.
Von daher ist die Auswahl eines grunzenden (Fabel-)Tieres auf dem Plakat
als einwandfrei BW-Jargon-konform und keinesfalls als erniedrigend aufzufassen.
Auch sei die rhetorische Frage erlaubt, welche noch so unbedeutende Information uns der Springer-Verlag nicht als "Volksaufreger des Tages" zu verkaufen sucht. Eine wirkliche Betroffenheit ob dargestellter Sachverhalte nimmt man dem textkargen Leichengänger-Blatt doch eh seit Äonen nicht mehr wirklich ab...