In der Anschuldigungsschrift der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg ist nachzulesen, dass der Kollege in den Jahren 2013 bis 2015 vor dem Sozialgericht Cottbus Klageschriften in folgender Anzahl eingereicht hatte. 2013: 4.914 Klageschriften, 2014: 4.068 Klageschriften, 2015: 2.726 Klageschriften. Vorgeworfen wird Rechtsanwalt Lange, dass er die Klagen entsprechend eines zuvor gefassten Plans nur schematisch und mit geringem Zeitaufwand ohne eine Prüfung der Sach- und Rechtslage erhoben hatte. Dementsprechend sollen viele an das Sozialgericht gerichtete Äußerungen keine Ausführungen zur Sach- und Rechtslage gewesen sein, sondern sich auf herabsetzende Äußerungen gegenüber Richtern beschränkt haben:
- "Entscheiden Sie diese Sache, da kommt eh nur Sülze raus."
- " ... ob der Kammervorsitzende jetzt hier noch weiter rumspinnt."
- "In Sachen ... lehne ich den Richter xxxxxxxxxxx nunmehr wegen überdurchschnittlicher Dummheit ab. Ich verweise auf dessen Ausführungen im Schreiben vom 11.12.2014. Offensichtlich versucht der Richter, den Unterzeichner mit immer dümmer werdenden Sprüchen zu unsachlichen Äußerungen zu verleiten."
- "Der Richter ist käuflich und hat jedenfalls vom JG OSL, der Behörde, die vor dem Sozialgericht Cottbus wohl am häufigsten verklagt wird, Geld angenommen. Ein solcher "Richter" ist eine Schande für den Rechtsstaat und muss von keiner Partei geduldet werden."
- "Mag sich der Vorsitzende der xx. Kammer des Sozialgerichts Cottbus psychiatrisch untersuchen lassen."
- „In Sachen ... hat der Unterzeichner Zweifel daran, dass ein Herr xxxxxx tatsächlich Richter am Sozialgericht Cottbus ist und dieser Herr xxxxx überhaupt ein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen hat."