Das Staatsoberhaupt aller Deutschen ist Volljurist. Der Bundespräsident hat bis zu seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsens seinen Beruf als Rechtsanwalt in der Osnabrücker Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Funk, Prof. Dr. Tenfelde GbR ausgeübt. Das beruhigt mich, schliesslich weiss der oberste Deutsche als bekennender Katholik daher nicht nur was Moral bedeutet, sondern auch was Recht ist. Nebenbei strahlt sein Glanz auf den von mir ausgeübten Beruf des Rechtsanwalts ab und mehrt mein Ansehen in der Bevölkerung.
Auch der Leiter des Bundespräsidialamtes, Staatssekretär Prof. Dr. Lothar Hagebölling, ist Volljurist und war bis zum Wechsel des ehemaligen Kollegen Wulff nach Berlin Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen. Das Referat "Reden Innenpolitik, Kultur und Gesellschaft" des Kommunikationsstabs im Bundespräsidialamt erarbeitet die Ansprachen und schriftlichen Äußerungen des Bundespräsidenten. Allerdings war Prof. Dr. Lothar Hagebölling nicht als Anwalt tätig, was die Erklärung dafür sein könnte, dass der Bundespräsident in seiner größer werdenden Not um die Mutmassungen ob der Herkunft seines Privatdarlehens nunmehr auf die Dienste der Rechtsanwaltkanzlei Redeker, Sellner, Dahs* zurückgreift und erklären läßt: "Die Sparkasse Osnabrück hat bestätigt, dass der Scheck der Deutschen Bundesbank, der dem beurkundenden Notar zur Verfügung gestellt wurde, aus dem Konto von Frau Edith Geerkens gedeckt wurde."
Der vermögende Freund des Präsidenten, Egon Geerkens, bedient sich für eine Verlautbarung ebenfalls der qualifizierten Dienste von Kollegen und läßt mitteilen: „Entgegen anderslautenden Meldungen wurde das Privatdarlehen an die Eheleute Wulff durch Frau Edith Geerkens gewährt. Mit ihr wurde der Kreditvertrag geschlossen. Die Auszahlung in Form eines Schecks der Deutschen Bundesbank durch die Sparkasse Osnabrück erfolgte daher auch von dem Konto von Frau Edith Geerkens.“
Es macht mich stolz, dass sich der Bundespräsident nicht auf das auch für solche Fälle eingerichtete Bundespräsidialamt verläßt und durch dieses eigene Erklärungen verbreiten läßt, sondern lieber auf die Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei vertraut. Daran sollte sich jeder gute Deutsche ein Beispiel nehmen und nicht nur in Bedrängnis auf die kostenpflichtige Qualität der bundesdeutschen Anwaltsausbildung vertrauen. Hätte das deutsche Volk mehr Zutrauen in die Anwaltschaft und würde ihr Geld häufiger und auch umfangreicher in anwaltliche Hilfestellungen und Beratungsleistungen investieren, hätte unser Präsident gar nicht erst ein Darlehen benötigt sondern sein Eigenheim locker aus dem Stand bezahlen können.
*Prof. Dr. Hans Dahs ist seit 1983 Honorarprofessor an der Universität Bonn und Mitherausgeber der „Neue Zeitschrift für Strafrecht“. Er ist Mitautor des Großkommentars zur Strafprozessordnung Löwe-Rosenberg, des Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch und im Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung. Er ist Autor von „Das rechtliche Gehör im Strafprozeß“, „Die Revision im Strafprozess“ und des Klassikers „Handbuch des Strafverteidigers“.
Posts mit dem Label Darlehen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Darlehen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Samstag, 17. Dezember 2011
Abonnieren
Posts (Atom)