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Mittwoch, 5. März 2014

Christian Wulff - Staatsanwaltschaft Hannover legt Revision ein

Der Freispruch für Ex-Bundespräsident Christian Wulff war der Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel wert, was zu erwarten war. Das volkstümliche Geschrei um die hohen Kosten des Verfahrens bei einer vergleichsweise niedrigen Summe von ca. EUR 720,- für Hotel- und Bewirtungskosten im Kern des Vorwurfs der Korruption hat die Staatsanwaltschaft unbeeindruckt gelassen. Das Landgericht Hannover hatte weitere Beweisanträge der Staatsanwaltschaft abgewiesen und damit den Raum für etwaige Verfahrensfehler des Urteils eröffnet. Mit der Revision können nur noch Rechtsfehler der angefochtenen Entscheidung gerügt werden, welche die Staatsanwaltschaft aus Hannover dem Bundesgerichtshof nun möglichst plausibel darlegen muss. Die fachliche Qualifikation dazu dürfte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer ohne weiteres besitzen. Es bleibt spannend.

Dienstag, 11. September 2012

Penistrillerpfeife und Bundesadler

Der Bundesadler schützt bundesweit. Er gewährt Schutz durch Recht und Gesetz, wahrt anerkannte sittliche Werte und hält seine Schwingen auch durch Urteile und Urkunden über Personen und deren Rechte. Wer des Bundesadlers unwürdig ist, darf ihn nicht führen. Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland führt den Bundesadler in seiner Standarte, er ist das staatliche Hoheitszeichen Deutschlands und genau deshalb auch wählerisch.

Der Bundesadler hat zur Wahrung der guten Sitten beizutragen. Der Begriff der guten Sitten ist der sittlichen Auffassung und dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zu entnehmen. Er ist wandelbar, sein Inhalt bestimmt sich nach den jeweils geltenden durchschnittlichen sittlichen Anschauungen der in Betracht kommenden beteiligten Kreise. Wer einen beachtlicher Teil des Publikums in seinem Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzt, kann nicht auf den Schutz des Bundesadlers vertrauen.

So gesehen haben der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff und eine Penistrillerpfeife etwas gemeinsam. Auf den Bundesadler müssen beide verzichten. Wulff, weil er am 17. Februar 2012 nach Beantragung der Aufhebung seiner Immunität durch die Staatsanwaltschaft Hannover als Bundespräsident zurückgetreten ist und die Penistrillerpfeife, weil für sie eine Musterurkunde mit dem Bundesadler als Zeichen hoheitlicher Anerkennung durch das Geschmacksmustergesetz nicht ausgestellt werden darf. Jedenfalls für die Penistrillerpfeife hat das Bundespatentgericht per Beschluss zum Az.: 10 W (PAT) 711/99 rechtskräftig festgestellt, sie sei "unanständig".

Sonntag, 9. September 2012

Bettina Wulff und Google

Die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, Bettina Wulff, wehrt sich gegen die Verbreitung von rufschädigenden Gerüchten. Personen, die über ein Gerücht mehr wissen möchten, kommen in vielen Fällen auf die Idee, Informationen über dieses Gerücht mit Hilfe der Suchmaschine Google im Internet zu suchen. Google unterbreitet dem Suchenden bei der Eingabe von Suchworten seit einiger Zeit Vorschläge, welche weiteren Begriffe die Suche vervollständigen könnten. Die ergänzenden Vorschläge werden dabei aus den häufigsten Suchanfragen nach dem gleichen Begriff zeitlich vorangehender Nutzer im Rahmen einer sogenannten Autocomplete-Funktion generiert.

Wenn also viele Leute nach einem Namen in Verbindung mit den Schlagworten eines Gerüchts suchen, werden zukünftig Suchenden von Google bei der Suche nach dem gleichen Namen genau die Begriffe als ergänzender Suchvorschlag gemacht, nach denen andere Leute bereits häufig gesucht haben. Derzeit wird der Name "Bettina Wulff" bei Google im Rahmen der Autocomplete-Funktion mit Schlagworten verknüpft, mit denen die Namensträgerin sich nicht in Verbindung gebracht sehen will. Es sind Begriffe, die den Kern der Gerüchte ausmachen, gegen deren Verbreitung sich Frau Wullf bereits anderweitig erfolgreich gewehrt hat.

Das Oberlandesgericht München hatte sich mit Urteil vom 29.09.2011 zum Az.: 29 U 1747/11 bereits mit einem vergleichbaren Fall befasst und eine Haftung von Google für Suchvorschläge, die im Rahmen der automatischen Vervollständigung einer Suchanfrage bedingt durch die Häufigkeit ähnlicher Suchanfragen anderer Nutzer generiert werden, abgelehnt. Nach Ansicht der Münchner Richter würden nämlich nicht eigene Inhalte von Google, sondern lediglich Suchanfragen zeitlich vorangehender Nutzer als fremde Inhalte angezeigt. Für den verständigen und angemessen aufmerksamen Durchschnittsnutzer der Suchmaschine sei bereits aufgrund des maschinellen Charakters von Google klar, dass lediglich das Ergebnis fremden Suchverhaltens als Resultat eines vollständig automatisierten Vorgangs wiedergegeben werde. Dieser Eindruck würde dadurch gefestigt, dass im Rahmen des Ergänzungsvorschlags lediglich eine zusammenhanglose Aneinanderreihung von Wörtern angezeigt werde, denen der Durchschnittsnutzer schon deshalb keine inhaltliche Aussage zu einem sinnhaften Ganzen entnehme, weil sich eine Vielzahl von Deutungsmöglichkeiten ergäben.

Das kann man natürlich auch anders sehen. Richtig ist zwar, dass sich die ergänzenden Suchvorschläge auf vorangehende Suchanfragen von Dritten zurückführen lassen. Jeder Suchvorschlag ist jedoch das Ergebnis einer Programmierung von Google, welches zweifellos auch innerhalb der Website von Google angezeigt wird. Um einen fremden Inhalt handelt es sich insoweit jedenfalls nicht. Richtig ist auch, dass im Rahmen der Autocomplete-Funktion lediglich Wörter angezeigt werden. Allerdings dürfte sich bei einer Kombination aus Namen und Schlagwort jedenfalls dann eine einzige Deutungsmöglichkeit aufdrängen, wenn das Schlagwort ohne weiteres als Beschreibung des Namensträgers aufgefasst werden kann. Dem Suchvorschlag "Bettina Wulff Apfel" wird eine andere Bedeutung beigemessen als dem Suchvorschlag "Bettina Wulff Bardame".

Im Ergebnis unterstützt die Autocomplete-Funktion von Google jedenfalls die Verbreitung von Gerüchten, wenn diese bereits anderweitig erfolgreich gestreut wurden und auch bislang anhnungslos Suchenden wird von Google in einem solchen Fall der Vorschlag gemacht, die gesuchte Person doch einmal unter einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Es ist deshalb durchaus angebracht, nachzufragen, ob Google die Unterlassung der Verbreitung eines ehrverletzenden Suchvorschlags im Rahmen einer Störerhaftung nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB schuldet, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom: 30.06.2009 zum Az.: VI ZR 210/08.

Denn ebenso wie der Verleger die Quelle einer von einem Presseerzeugnis ausgehenden Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist, kann beim Fernsehen das Sendeunternehmen als "Herr der Sendung" zur Unterlassung verpflichtet sein. Diese Grundsätze gelten auch für den Betreiber einer Website, der insoweit "Herr des Angebots" ist und es ist nicht zu leugnen, dass Google die Suchvorschläge beherrscht und durchaus in der Lage wäre, Schlagworte, die in Kombination mit einem Namen ehrverletzend wirken, jedenfalls nach Hinweis des Betroffenen aus der Vorschlagsliste der Autocomplete-Funktion zu entfernen.

Montag, 5. März 2012

Korruption - Wer wird Millionär?

Die Diskussion um den Ehrensold von Christian Wulff spielte keine Rolle in der oben wiedergegebenen Anzeige von Larry Flynt und seinem Sex-Magazin "Hustler", denn zum einen gilt Flynts Interesse der US-amerikanischen Polit-Landschaft und der Ehrensold von Christian Wulff würde selbst bestätigten Korruptionsvorwürfen standhalten.

In der letzten Sonntagsausgabe der "Washington Post" haben Flynt und sein Magazin in einer ganzseitigen Anzeige nach Hinweisen auf die Verwicklung von Politikern in Korruptions- oder Sex-Skandalen gesucht und eine Belohnung von bis zu einer Million Dollar für den Abdruck einer nachgewiesen Geschichte ausgelobt. Eine ehrliche Suche nach unehrlichen Politikern, denn letztere garantieren steigende Leserzahlen.

Angesichts des hohen Unterhaltungswerts in den Fällen "Freiherr von und zu Guttenberg" und "Wulff" dürfte sich eine derartige Belohnung auch für die deutsche Presselandschaft rechnen.

Samstag, 17. Dezember 2011

Deutschland einig Anwaltsland

Das Staatsoberhaupt aller Deutschen ist Volljurist. Der Bundespräsident hat bis zu seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsens seinen Beruf als Rechtsanwalt in der Osnabrücker Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Funk, Prof. Dr. Tenfelde GbR ausgeübt. Das beruhigt mich, schliesslich weiss der oberste Deutsche als bekennender Katholik daher nicht nur was Moral bedeutet, sondern auch was Recht ist. Nebenbei strahlt sein Glanz auf den von mir ausgeübten Beruf des Rechtsanwalts ab und mehrt mein Ansehen in der Bevölkerung.

Auch der Leiter des Bundespräsidialamtes, Staatssekretär Prof. Dr. Lothar Hagebölling, ist Volljurist und war bis zum Wechsel des ehemaligen Kollegen Wulff nach Berlin Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen. Das Referat "Reden Innenpolitik, Kultur und Gesellschaft" des Kommunikationsstabs im Bundespräsidialamt erarbeitet die Ansprachen und schriftlichen Äußerungen des Bundespräsidenten. Allerdings war Prof. Dr. Lothar Hagebölling nicht als Anwalt tätig, was die Erklärung dafür sein könnte, dass der Bundespräsident in seiner größer werdenden Not um die Mutmassungen ob der Herkunft seines Privatdarlehens nunmehr auf die Dienste der Rechtsanwaltkanzlei Redeker, Sellner, Dahs* zurückgreift und erklären läßt: "Die Sparkasse Osnabrück hat bestätigt, dass der Scheck der Deutschen Bundesbank, der dem beurkundenden Notar zur Verfügung gestellt wurde, aus dem Konto von Frau Edith Geerkens gedeckt wurde."

Der vermögende Freund des Präsidenten, Egon Geerkens, bedient sich für eine Verlautbarung ebenfalls der qualifizierten Dienste von Kollegen und läßt mitteilen: „Entgegen anderslautenden Meldungen wurde das Privatdarlehen an die Eheleute Wulff durch Frau Edith Geerkens gewährt. Mit ihr wurde der Kreditvertrag geschlossen. Die Auszahlung in Form eines Schecks der Deutschen Bundesbank durch die Sparkasse Osnabrück erfolgte daher auch von dem Konto von Frau Edith Geerkens.“

Es macht mich stolz, dass sich der Bundespräsident nicht auf das auch für solche Fälle eingerichtete Bundespräsidialamt verläßt und durch dieses eigene Erklärungen verbreiten läßt, sondern lieber auf die Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei vertraut. Daran sollte sich jeder gute Deutsche ein Beispiel nehmen und nicht nur in Bedrängnis auf die kostenpflichtige Qualität der bundesdeutschen Anwaltsausbildung vertrauen. Hätte das deutsche Volk mehr Zutrauen in die Anwaltschaft und würde ihr Geld häufiger und auch umfangreicher in anwaltliche Hilfestellungen und Beratungsleistungen investieren, hätte unser Präsident gar nicht erst ein Darlehen benötigt sondern sein Eigenheim locker aus dem Stand bezahlen können.

*Prof. Dr. Hans Dahs ist seit 1983 Honorarprofessor an der Universität Bonn und Mitherausgeber der „Neue Zeitschrift für Strafrecht“. Er ist Mitautor des Großkommentars zur Strafprozessordnung Löwe-Rosenberg, des Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch und im Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung. Er ist Autor von „Das rechtliche Gehör im Strafprozeß“, „Die Revision im Strafprozess“ und des Klassikers „Handbuch des Strafverteidigers“.

Donnerstag, 5. Mai 2011

Angela Merkels Reaktion auf bin Ladens Tod beweist: "Killerspiele senken die Hemmschwelle zur Gewalt"


Eine Ahnung darüber, was für Dateien auf den Computern von Bundestagsabgeordneten gespeichert sein können, hat man spätestens mit der Verurteilung von Jörg Tauss bekommen. Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel jüngst auf die Nachricht des Todes von Osama bin Laden mitteilte "Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten", Bundespräsident Christian Wulff befand "Ich halte die Ausschaltung von Osama bin Laden für einen unschätzbaren Erfolg im weltweiten gemeinsamen Kampf gegen den menschenverachtenden Terrorismus" und Bundesaussenminister Guido Westerterwelle festhielt, "Dass diesem Terroristen sein blutiges Handwerk gelegt werden konnte, ist eine gute Nachricht für alle friedliebenden und freiheitlich denkenden Menschen in der Welt", dürfte klar sein, dass die Laptops vieler Abgeordneter mit First-Person-Shootern - auch Ballerspiele genannt - vollgestopft sind. Der Duktus unserer Volksvertreter entstammt dem Sprachgebrauch jener Computerspiele, bei denen der Spieler aus der Egoperspektive in einer dreidimensionalen Spielwelt agiert und mit Schusswaffen computergesteuerte Gegner bekämpft. Offensichtlich sind unserer Politiker durch diese Spiele völlig verroht und konnten Ihre Maske angesichts der Nachricht des Todes von Enemy No. 1 nur unzureichend hochhalten. Im Ergebnis ähnlich hätte es nämlich der Duke formuliert: "Rest in pieces".