Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält die AfD für nicht bürgerlich. Wer bürgerlich sei, "der kann nicht gleichzeitig einem ausgrenzenden, autoritären oder gar völkischen Denken huldigen“, sagt Steini. Der Bundespräsident wird nach Artikel 54 des Grundgesetzes von der Bundesversammlung gewählt und hat geschworen, dass er seine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen werde. Sozusagen ein völkischer Präsident.
Das Grundgesetz legitimiert aber nicht nur den völkischen Bundespräsidenten, sondern grenzt auch Ausländer aus. Es gibt dort nämlich Deutschengrundrechte wie die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Freizügigkeit, die nur Deutsche für sich in Anspruch nehmen können. Diese werden von den Jedermanngrundrechten unterschieden, die auch Ausländern zustehen. Art. 12a des Grundgesetzes grenzt sogar Frauen aus, denn nur Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden.
In der Präambel des Grundgesetzes steht dann ausdrücklich, dass das Grundgesetz nur für das Deutsche Volk gilt. Sozusagen ein völkisches Gesetz, welches Menschen auf Grund ihrer Nationalität ausgrenzt. Steini sagt über die CDU und die SPD, dass sich diese beiden Volksparteien nicht erst seit dem Beginn der großen Koalition in Diskussionen über ihre politische Führung, über Strategie und inhaltliche Orientierung befinden. Sind CDU und SPD orientierungslose Volksparteien, die völkischem Denken huldigen oder bürgerliche Parteien die völkische Parteien ausgrenzen und bürgerlich denken? Möchte die AfD eine bürgerliche Partei sein, völkischem Denken huldigen und dabei Volksparteien ausgrenzen?
Ist der Bundespräsident gar nicht der Präsident des deutschen Volkes sondern ein Präsident der deutschen Bürger, weil er bürgerlichem Denken und nicht völkischem Denken huldigt? Ernennt der Bundespräsident Bundesrichter und Bundesbeamten, unterzeichnet er Gesetze und vertritt Deutschland völkerrechtlich kraft der Autorität seines Amtes und entspringen seine Amtshandlungen damit autoritärem und sogar völkischem Denken? Wenn das Staatsvolk alle Bürger eines Staates sind, sind deren Parteien dann bürgerliche oder völkische Parteien oder gar beides? Oder wollte sich Steini einfach nur mal wieder beim bürgerlichen Volk wegen der vielen völkischen Bürger melden?
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Freitag, 13. September 2019
Montag, 1. Juli 2019
Wenn der Bundespräsident das Recht vom Tisch wischt
Mittlerweile bin ich mir sicher, dass das geltende Recht die öffentliche Hand immer weniger interessiert. Vergleichsweise harmlos gestalten sich die vorsätzlichen Verirrungen, die ich an Gerichten immer wieder erlebe, denn diese sind in ihrer Wirkung recht beschränkt. Schwerwiegender sind dagegen die unüberhörbaren Signale gegen geltendes Recht in der deutschen Politik, deren Echo die Selbstherrlichkeit von Entscheidungsträgern auf unteren Ebenen sicherlich befeuern wird.
Angesichts des aktuellen Falls der Kapitänin des Rettungsschiffs "Sea-Watch 3", Carola Rackete, die mit 40 vor Libyen geretteten Migranten an Bord unerlaubt in den Hafen von Lampedusa eingefahren ist und damit widerrechtlich italienische Hoheitsgewässer befahren hat, schrieb der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, auf Twitter: "Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden". Grundsätzlich ein nachvollziehbares Statement, das allerdings am zitierten Fall vorbeigeht, denn die Seenotrettung vor Libyen selbst durch die "Sea-Watch 3" stand gar nicht zur Debatte.
Mit der typischen Arroganz deutscher Politiker gegenüber europäischen Partnern schwang sich dagegen der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Frank-Walter Steinmeier, zum obersten Dienstherrn der italienischen Justiz auf, als er in einem ZDF-Interview darüber sinnierte, dass es natürlich Rechtsvorschriften gebe, unter welchen Voraussetzungen ein Schiff einen italienischen Hafen anlaufen dürfe und dass Verstöße gegen diese Vorschriften entweder als Ordnungswidrigkeiten oder auch als Straftaten zu ahnden seien.
Im vollen Bewusstsein der Existenz des von ihm selbst zitierten italienischen Seerechts forderte das deutsche Staatsoberhaupt mit einer unaufgeregten Selbstverständlichkeit in einer verstörenden Erwartungshaltung den offenen Rechtsbruch von einem souveränen Land, dessen demokratisch legitimiertes Parlament zu beachtende Gesetze erlassen hat: "Italien ist nicht irgendein Staat. Italien ist inmitten der Europäischen Union, ist Gründerstaat der Europäischen Union. Und deshalb dürfen wir von einem Land wie Italien erwarten, dass man mit einem solchen Fall anders umgeht." Anders als auf der Grundlage italienischer Gesetze?
Wer angesichts solcher Signale auch in Zukunft darauf vertraut, dass vor Gerichten oder Behörden geltendes Recht als Ausfluss eines demokratischen Gemeinwesens mit entsprechendem Respekt behandelt wird, sollte sich nicht allzu überrascht zeigen, wenn mit dem eigenen Fall von der öffentlichen Hand anders umgegangen wird, als es der Gesetzgeber bei Erlass entsprechender Gesetze ursprünglich geplant hat. Denn von einem Beamten oder Richter, der wie unser Präsident gern seine eigenen Ideen von Gerechtigkeit verfolgt, muss man dann wohl auch erwarten, dass er mit dem ein oder anderen Fall etwas anders umgeht, als es das geltende Recht eigentlich vorsieht.
Angesichts des aktuellen Falls der Kapitänin des Rettungsschiffs "Sea-Watch 3", Carola Rackete, die mit 40 vor Libyen geretteten Migranten an Bord unerlaubt in den Hafen von Lampedusa eingefahren ist und damit widerrechtlich italienische Hoheitsgewässer befahren hat, schrieb der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, auf Twitter: "Seenotrettung darf nicht kriminalisiert werden". Grundsätzlich ein nachvollziehbares Statement, das allerdings am zitierten Fall vorbeigeht, denn die Seenotrettung vor Libyen selbst durch die "Sea-Watch 3" stand gar nicht zur Debatte.
Mit der typischen Arroganz deutscher Politiker gegenüber europäischen Partnern schwang sich dagegen der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Frank-Walter Steinmeier, zum obersten Dienstherrn der italienischen Justiz auf, als er in einem ZDF-Interview darüber sinnierte, dass es natürlich Rechtsvorschriften gebe, unter welchen Voraussetzungen ein Schiff einen italienischen Hafen anlaufen dürfe und dass Verstöße gegen diese Vorschriften entweder als Ordnungswidrigkeiten oder auch als Straftaten zu ahnden seien.
Im vollen Bewusstsein der Existenz des von ihm selbst zitierten italienischen Seerechts forderte das deutsche Staatsoberhaupt mit einer unaufgeregten Selbstverständlichkeit in einer verstörenden Erwartungshaltung den offenen Rechtsbruch von einem souveränen Land, dessen demokratisch legitimiertes Parlament zu beachtende Gesetze erlassen hat: "Italien ist nicht irgendein Staat. Italien ist inmitten der Europäischen Union, ist Gründerstaat der Europäischen Union. Und deshalb dürfen wir von einem Land wie Italien erwarten, dass man mit einem solchen Fall anders umgeht." Anders als auf der Grundlage italienischer Gesetze?
Wer angesichts solcher Signale auch in Zukunft darauf vertraut, dass vor Gerichten oder Behörden geltendes Recht als Ausfluss eines demokratischen Gemeinwesens mit entsprechendem Respekt behandelt wird, sollte sich nicht allzu überrascht zeigen, wenn mit dem eigenen Fall von der öffentlichen Hand anders umgegangen wird, als es der Gesetzgeber bei Erlass entsprechender Gesetze ursprünglich geplant hat. Denn von einem Beamten oder Richter, der wie unser Präsident gern seine eigenen Ideen von Gerechtigkeit verfolgt, muss man dann wohl auch erwarten, dass er mit dem ein oder anderen Fall etwas anders umgeht, als es das geltende Recht eigentlich vorsieht.
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Montag, 13. Februar 2017
Parteisoldaten
Die Bundesrepublik Deutschland hat nichts anders an ihrer Spitze verdient, als einen funktionierenden Volljuristen mit Parteikarriere. Alles andere wäre eine ebensolche Augenwischerei, wie die Alibiveranstaltung von gestern, die sogenannte Wahl des Bundespräsidenten, die natürlich auch gesetzlich geregelt ist:
Grundgesetz Art. 54
(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
(2) - (6)
(7) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung § 9
(1) - (2) ...
(3) Gewählt wird mit verdeckten amtlichen Stimmzetteln. Stimmzettel, die auf andere als in den zugelassenen Wahlvorschlägen benannte Personen lauten, sind ungültig.
(4) - (5)
Was soll´s. Man muss einfach nur für sich selbst die notwendigen Konsequenzen ziehen.
Grundgesetz Art. 54
(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
(2) - (6)
(7) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung § 9
(1) - (2) ...
(3) Gewählt wird mit verdeckten amtlichen Stimmzetteln. Stimmzettel, die auf andere als in den zugelassenen Wahlvorschlägen benannte Personen lauten, sind ungültig.
(4) - (5)
Was soll´s. Man muss einfach nur für sich selbst die notwendigen Konsequenzen ziehen.
Freitag, 7. August 2015
30 Jahre Haft für Majestätsbeleidigung auf Facebook
Nein, nicht im Fürstentum Schaumburg-Lippe und auch nicht beim FC Bayern. Nicht, dass es nicht möglich wäre, "Fürst" Alexander und "Kaiser" Franz nach bundesdeutschem Recht zu beleidigen, aber einen eigenen Straftatbestand der Majestätsbeleidigung gibt es weder bei den Unterwerfungsmasochisten aus Bückeburg noch beim FC Bayern München, denn das Strafmonopol liegt beim Staat.
Im Königreich Thailand ist das ähnlich, nur werden dort abfällige Äußerungen über den obersten Grüßaugust des Landes nach einschlägigen Strafvorschriften hart von der Landesjustiz bestraft. Für 6 tatbestandsmäßige Äußerungen wurde ein kritischer Thailänder nun zu je fünf Jahren Haftstrafe pro Beleidigung auf Facebook verurteilt, wobei die Rekordstrafe schon einen 50%-Rabatt enthielt, weil der Täter geständig war.
Das preußische Allgemeine Landrecht von 1794 (ALR) enthielt im fünften Abschnitt des Strafrechtsteils wegen Verbrechen gegen die innere Sicherheit und den Staat immerhin noch sieben Bestimmungen zur Beleidigung des Landesherrn und weitere vier Vorschriften zu Beleidigungen der königlichen Familie. In Deutschland ist derzeit immerhin noch die Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach § 90 StGB gesondert strafbar. Das Delikt kann jedoch nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Bundespräsident selbst die Strafverfolgungsbehörden dazu ermächtigt.
Im Königreich Thailand ist das ähnlich, nur werden dort abfällige Äußerungen über den obersten Grüßaugust des Landes nach einschlägigen Strafvorschriften hart von der Landesjustiz bestraft. Für 6 tatbestandsmäßige Äußerungen wurde ein kritischer Thailänder nun zu je fünf Jahren Haftstrafe pro Beleidigung auf Facebook verurteilt, wobei die Rekordstrafe schon einen 50%-Rabatt enthielt, weil der Täter geständig war.
Das preußische Allgemeine Landrecht von 1794 (ALR) enthielt im fünften Abschnitt des Strafrechtsteils wegen Verbrechen gegen die innere Sicherheit und den Staat immerhin noch sieben Bestimmungen zur Beleidigung des Landesherrn und weitere vier Vorschriften zu Beleidigungen der königlichen Familie. In Deutschland ist derzeit immerhin noch die Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach § 90 StGB gesondert strafbar. Das Delikt kann jedoch nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Bundespräsident selbst die Strafverfolgungsbehörden dazu ermächtigt.
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Dienstag, 11. September 2012
Penistrillerpfeife und Bundesadler
Der Bundesadler schützt bundesweit. Er gewährt Schutz durch Recht und Gesetz, wahrt anerkannte sittliche Werte und hält seine Schwingen auch durch Urteile und Urkunden über Personen und deren Rechte. Wer des Bundesadlers unwürdig ist, darf ihn nicht führen. Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland führt den Bundesadler in seiner Standarte, er ist das staatliche Hoheitszeichen Deutschlands und genau deshalb auch wählerisch.
Der Bundesadler hat zur Wahrung der guten Sitten beizutragen. Der Begriff der guten Sitten ist der sittlichen Auffassung und dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zu entnehmen. Er ist wandelbar, sein Inhalt bestimmt sich nach den jeweils geltenden durchschnittlichen sittlichen Anschauungen der in Betracht kommenden beteiligten Kreise. Wer einen beachtlicher Teil des Publikums in seinem Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzt, kann nicht auf den Schutz des Bundesadlers vertrauen.
So gesehen haben der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff und eine Penistrillerpfeife etwas gemeinsam. Auf den Bundesadler müssen beide verzichten. Wulff, weil er am 17. Februar 2012 nach Beantragung der Aufhebung seiner Immunität durch die Staatsanwaltschaft Hannover als Bundespräsident zurückgetreten ist und die Penistrillerpfeife, weil für sie eine Musterurkunde mit dem Bundesadler als Zeichen hoheitlicher Anerkennung durch das Geschmacksmustergesetz nicht ausgestellt werden darf. Jedenfalls für die Penistrillerpfeife hat das Bundespatentgericht per Beschluss zum Az.: 10 W (PAT) 711/99 rechtskräftig festgestellt, sie sei "unanständig".
Der Bundesadler hat zur Wahrung der guten Sitten beizutragen. Der Begriff der guten Sitten ist der sittlichen Auffassung und dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zu entnehmen. Er ist wandelbar, sein Inhalt bestimmt sich nach den jeweils geltenden durchschnittlichen sittlichen Anschauungen der in Betracht kommenden beteiligten Kreise. Wer einen beachtlicher Teil des Publikums in seinem Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzt, kann nicht auf den Schutz des Bundesadlers vertrauen.
So gesehen haben der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff und eine Penistrillerpfeife etwas gemeinsam. Auf den Bundesadler müssen beide verzichten. Wulff, weil er am 17. Februar 2012 nach Beantragung der Aufhebung seiner Immunität durch die Staatsanwaltschaft Hannover als Bundespräsident zurückgetreten ist und die Penistrillerpfeife, weil für sie eine Musterurkunde mit dem Bundesadler als Zeichen hoheitlicher Anerkennung durch das Geschmacksmustergesetz nicht ausgestellt werden darf. Jedenfalls für die Penistrillerpfeife hat das Bundespatentgericht per Beschluss zum Az.: 10 W (PAT) 711/99 rechtskräftig festgestellt, sie sei "unanständig".
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Freitag, 17. Februar 2012
Lieber Wulffi, zum Rücktritt als Andenken ein Screenshot Deiner alten Homepage
Ohne viel Worte zur Erinnerung an die guten alten Zeiten eines Kollegen aus Osnabrück, der es als fleissiges Parteimitglied bis zum Bundespräsidenten bringen konnte. Für den Ehrensold als Sahnehäubchen in einer sorgenfreien Zukunft drücke ich Dir ganz fest die Daumen.
Samstag, 17. Dezember 2011
Deutschland einig Anwaltsland
Das Staatsoberhaupt aller Deutschen ist Volljurist. Der Bundespräsident hat bis zu seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsens seinen Beruf als Rechtsanwalt in der Osnabrücker Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Funk, Prof. Dr. Tenfelde GbR ausgeübt. Das beruhigt mich, schliesslich weiss der oberste Deutsche als bekennender Katholik daher nicht nur was Moral bedeutet, sondern auch was Recht ist. Nebenbei strahlt sein Glanz auf den von mir ausgeübten Beruf des Rechtsanwalts ab und mehrt mein Ansehen in der Bevölkerung.
Auch der Leiter des Bundespräsidialamtes, Staatssekretär Prof. Dr. Lothar Hagebölling, ist Volljurist und war bis zum Wechsel des ehemaligen Kollegen Wulff nach Berlin Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen. Das Referat "Reden Innenpolitik, Kultur und Gesellschaft" des Kommunikationsstabs im Bundespräsidialamt erarbeitet die Ansprachen und schriftlichen Äußerungen des Bundespräsidenten. Allerdings war Prof. Dr. Lothar Hagebölling nicht als Anwalt tätig, was die Erklärung dafür sein könnte, dass der Bundespräsident in seiner größer werdenden Not um die Mutmassungen ob der Herkunft seines Privatdarlehens nunmehr auf die Dienste der Rechtsanwaltkanzlei Redeker, Sellner, Dahs* zurückgreift und erklären läßt: "Die Sparkasse Osnabrück hat bestätigt, dass der Scheck der Deutschen Bundesbank, der dem beurkundenden Notar zur Verfügung gestellt wurde, aus dem Konto von Frau Edith Geerkens gedeckt wurde."
Der vermögende Freund des Präsidenten, Egon Geerkens, bedient sich für eine Verlautbarung ebenfalls der qualifizierten Dienste von Kollegen und läßt mitteilen: „Entgegen anderslautenden Meldungen wurde das Privatdarlehen an die Eheleute Wulff durch Frau Edith Geerkens gewährt. Mit ihr wurde der Kreditvertrag geschlossen. Die Auszahlung in Form eines Schecks der Deutschen Bundesbank durch die Sparkasse Osnabrück erfolgte daher auch von dem Konto von Frau Edith Geerkens.“
Es macht mich stolz, dass sich der Bundespräsident nicht auf das auch für solche Fälle eingerichtete Bundespräsidialamt verläßt und durch dieses eigene Erklärungen verbreiten läßt, sondern lieber auf die Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei vertraut. Daran sollte sich jeder gute Deutsche ein Beispiel nehmen und nicht nur in Bedrängnis auf die kostenpflichtige Qualität der bundesdeutschen Anwaltsausbildung vertrauen. Hätte das deutsche Volk mehr Zutrauen in die Anwaltschaft und würde ihr Geld häufiger und auch umfangreicher in anwaltliche Hilfestellungen und Beratungsleistungen investieren, hätte unser Präsident gar nicht erst ein Darlehen benötigt sondern sein Eigenheim locker aus dem Stand bezahlen können.
*Prof. Dr. Hans Dahs ist seit 1983 Honorarprofessor an der Universität Bonn und Mitherausgeber der „Neue Zeitschrift für Strafrecht“. Er ist Mitautor des Großkommentars zur Strafprozessordnung Löwe-Rosenberg, des Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch und im Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung. Er ist Autor von „Das rechtliche Gehör im Strafprozeß“, „Die Revision im Strafprozess“ und des Klassikers „Handbuch des Strafverteidigers“.
Auch der Leiter des Bundespräsidialamtes, Staatssekretär Prof. Dr. Lothar Hagebölling, ist Volljurist und war bis zum Wechsel des ehemaligen Kollegen Wulff nach Berlin Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen. Das Referat "Reden Innenpolitik, Kultur und Gesellschaft" des Kommunikationsstabs im Bundespräsidialamt erarbeitet die Ansprachen und schriftlichen Äußerungen des Bundespräsidenten. Allerdings war Prof. Dr. Lothar Hagebölling nicht als Anwalt tätig, was die Erklärung dafür sein könnte, dass der Bundespräsident in seiner größer werdenden Not um die Mutmassungen ob der Herkunft seines Privatdarlehens nunmehr auf die Dienste der Rechtsanwaltkanzlei Redeker, Sellner, Dahs* zurückgreift und erklären läßt: "Die Sparkasse Osnabrück hat bestätigt, dass der Scheck der Deutschen Bundesbank, der dem beurkundenden Notar zur Verfügung gestellt wurde, aus dem Konto von Frau Edith Geerkens gedeckt wurde."
Der vermögende Freund des Präsidenten, Egon Geerkens, bedient sich für eine Verlautbarung ebenfalls der qualifizierten Dienste von Kollegen und läßt mitteilen: „Entgegen anderslautenden Meldungen wurde das Privatdarlehen an die Eheleute Wulff durch Frau Edith Geerkens gewährt. Mit ihr wurde der Kreditvertrag geschlossen. Die Auszahlung in Form eines Schecks der Deutschen Bundesbank durch die Sparkasse Osnabrück erfolgte daher auch von dem Konto von Frau Edith Geerkens.“
Es macht mich stolz, dass sich der Bundespräsident nicht auf das auch für solche Fälle eingerichtete Bundespräsidialamt verläßt und durch dieses eigene Erklärungen verbreiten läßt, sondern lieber auf die Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei vertraut. Daran sollte sich jeder gute Deutsche ein Beispiel nehmen und nicht nur in Bedrängnis auf die kostenpflichtige Qualität der bundesdeutschen Anwaltsausbildung vertrauen. Hätte das deutsche Volk mehr Zutrauen in die Anwaltschaft und würde ihr Geld häufiger und auch umfangreicher in anwaltliche Hilfestellungen und Beratungsleistungen investieren, hätte unser Präsident gar nicht erst ein Darlehen benötigt sondern sein Eigenheim locker aus dem Stand bezahlen können.
*Prof. Dr. Hans Dahs ist seit 1983 Honorarprofessor an der Universität Bonn und Mitherausgeber der „Neue Zeitschrift für Strafrecht“. Er ist Mitautor des Großkommentars zur Strafprozessordnung Löwe-Rosenberg, des Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch und im Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung. Er ist Autor von „Das rechtliche Gehör im Strafprozeß“, „Die Revision im Strafprozess“ und des Klassikers „Handbuch des Strafverteidigers“.
Donnerstag, 5. Mai 2011
Angela Merkels Reaktion auf bin Ladens Tod beweist: "Killerspiele senken die Hemmschwelle zur Gewalt"
Eine Ahnung darüber, was für Dateien auf den Computern von Bundestagsabgeordneten gespeichert sein können, hat man spätestens mit der Verurteilung von Jörg Tauss bekommen. Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel jüngst auf die Nachricht des Todes von Osama bin Laden mitteilte "Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, bin Laden zu töten", Bundespräsident Christian Wulff befand "Ich halte die Ausschaltung von Osama bin Laden für einen unschätzbaren Erfolg im weltweiten gemeinsamen Kampf gegen den menschenverachtenden Terrorismus" und Bundesaussenminister Guido Westerterwelle festhielt, "Dass diesem Terroristen sein blutiges Handwerk gelegt werden konnte, ist eine gute Nachricht für alle friedliebenden und freiheitlich denkenden Menschen in der Welt", dürfte klar sein, dass die Laptops vieler Abgeordneter mit First-Person-Shootern - auch Ballerspiele genannt - vollgestopft sind. Der Duktus unserer Volksvertreter entstammt dem Sprachgebrauch jener Computerspiele, bei denen der Spieler aus der Egoperspektive in einer dreidimensionalen Spielwelt agiert und mit Schusswaffen computergesteuerte Gegner bekämpft. Offensichtlich sind unserer Politiker durch diese Spiele völlig verroht und konnten Ihre Maske angesichts der Nachricht des Todes von Enemy No. 1 nur unzureichend hochhalten. Im Ergebnis ähnlich hätte es nämlich der Duke formuliert: "Rest in pieces".
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