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Samstag, 2. Juli 2011
Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe wegen Urheberrechtsverletzung an „Berlin City Girl“ von "Culcha Candela"
Immer noch mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden Anschlussinhaber im Auftrag von Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek wegen der abgeblichen Verletzung von Urheberrechten ab. Mitels Abmahnung soll der wiederholte download des Musiktitels „Berlin City Girl“ von "Culcha Candela" verhindert werden. Während vom Anschlussinhabern wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt wird, soll die Forderung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz des entstandenen Schadens aus § 97a UrhG mittels eines Vergleichs von EUR 400,00 aus der Welt geschafft werden. Das Vergleichangebot machte vor Monaten schon mal für EUR 350,00 die Runde. Macht nichts, denn nicht umsonst heisst es so schön beim Song "Berlin City Girl": "Und der Grund warum ich sie doppelt mag ist weil sie manchmal so süß "Opfer" sagt".
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