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Montag, 21. Oktober 2013

mein Anwalt weiß nicht weiter

 Hallo Herr Möbius,

entschuldigen Sie, dass ich Sie hier einfach so anschreibe, aber vielleicht können Sie mir helfen, da mein Anwalt nicht weiter weiss.
Wenn ein Antragsgegner gegen eine per Endurteil erlassene einstweilige Verfügung Berufung einlegt und der Antragsgegner einen gleichzeitig zwingt die Hauptsache einzuleiten, ist es mir als Antragssteller dann möglich die Hauptsache zu vertagen bis die Berufung entschieden wurde (bessere Chancen für mich als Antragssteller) oder gibt es keinen Weg dran vorbei die Hauptsache sofort einleiten zu müssen trotz laufender Berufung?

Danke im Voraus falls Sie einen Rat haben :-)

Viele Grüße
E.

Hallo Frau E.,

ich gehe davon aus, dass Sie kostenpflichtig beraten werden wollen, oder?

Nein! Ich zahle schon mehr als genug ohne Rechtsschutzversicherung. 
Ich hatte mich nur im Internet eingelesen und bin da auf Sie als Experten auf dem Gebiet gestoßen, da dachte ich, vielleicht könnte ich Sie dazu einmal fragen.
Aber wenn es kostenpflichtig ist, dann sorry für meine kurze Frage!

Viele Grüsse
E.

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