entschuldigen Sie, dass ich Sie hier einfach so anschreibe, aber vielleicht können Sie mir helfen, da mein Anwalt nicht weiter weiss.
Wenn ein Antragsgegner gegen eine per Endurteil erlassene einstweilige Verfügung Berufung einlegt und der Antragsgegner einen gleichzeitig zwingt die Hauptsache einzuleiten, ist es mir als Antragssteller dann möglich die Hauptsache zu vertagen bis die Berufung entschieden wurde (bessere Chancen für mich als Antragssteller) oder gibt es keinen Weg dran vorbei die Hauptsache sofort einleiten zu müssen trotz laufender Berufung?
Danke im Voraus falls Sie einen Rat haben :-)
Viele Grüße
E.
Hallo Frau E.,
ich gehe davon aus, dass Sie kostenpflichtig beraten werden wollen, oder?
ich gehe davon aus, dass Sie kostenpflichtig beraten werden wollen, oder?
Nein! Ich zahle schon mehr als genug ohne Rechtsschutzversicherung.
Ich hatte mich nur im Internet eingelesen und bin da auf Sie als Experten auf dem Gebiet gestoßen, da dachte ich, vielleicht könnte ich Sie dazu einmal fragen.
Aber wenn es kostenpflichtig ist, dann sorry für meine kurze Frage!
Viele Grüsse
E.
Von meinem iPhone gesendet
Frau kann es ja mal versuchen...
AntwortenLöschenNicht immer so geizig mit Ratschlägen sein. Ist doch eine gute Werbung hier im Jura Blog.
AntwortenLöschenMandanten bekommen schon mal unverbindliche Hinweise. Aber die rigorose Ablehnung bezahlter Rechtsberatung von Unbekannten wegen anderweitiger Verbindlichkeiten bei Nichtexperten hat mich erneut in meiner Auffassung bestärkt, einfach nur für Geld zu arbeiten.
LöschenDas Thema Bezahlung ist sicher ein wichtiges Thema für Sie. Aber warum glauben Sie, dass das uns als Leser ihres Blogs interessieren würde?
AntwortenLöschenAnonym: Dann lesen Sie doch den Beitrag nicht. Ist wie mit der Zeitung, die Sie täglich kaufen. Da interessieren Sie auch nicht alle Artikel, die dort drin stehen. Mich z.B. hat heute überhaupt nicht die Debatte über die Altherrenmanschaft des SV Hintertupfingen in meiner Tageszeitung interessiert. Trotzdem habe ich keinen Leserbrief diesbezüglich verfasst.
Löschen1. Das Thema Bezahlung ist vielschichtig. Hier könnte das Verständnis der Fragenden interessant sein, wonach der Anwalt, der nicht weiter weiß, bezahlt wird und vom Spezialisten eine kostenfreie Lösung genau dieses Problems erwartet wird.
Löschen2. Ein Blick hinter die Kulissen ist aus meiner Sicht für Blog-Leser stets interessanter, als die auch in anderen Medien abrufbaren generellen juristischen Informationen zu lesen - selbst wenn es nur um Bezahlung geht.
3. Für 650 Leser in 24 Stunden schien der Beitrag interessant gewesen zu sein.
Es ist schlicht eine Unverschämtheit, wie viele gedankenlose Internetuser uns tagtäglich mit Anfragen dieser Art von der Arbeit abhalten. Einfach nicht antworten, dürfte die beste Lösung sein.
AntwortenLöschenSehe ich ganz genauso. Die Anwaltschaft darf sich nicht in dieser Weise ausnutzen lassen und die Kammern sollten hier auch endlich aktiver werden!
LöschenRichtig. Und die Kammern sollten vor allem die jungen Kollegen nachdrücklicher darauf aufmerksam machen, dass anwaltlicher Rat nicht einfach kostenlos angeboten werden darf.
LöschenFinde es schlimm, dass hier direkt so ein Aufruhr entsteht. Der Job eines Anwalts ist unter anderem zu beraten. Man fragt auch keinen Maurer ob der einem eben die Mauer ausbessert, dauert ja nicht lang.
AntwortenLöschenWer Leistung will soll für diese auch bezahlen!