Posts mit dem Label Hockenheimring werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Hockenheimring werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 29. April 2014

Böhse Onkelz, blöde Neffen?

Der Zorn gegen Tickethändler, die am Zweitmarkt der beiden Konzerte der "Böhse Onkelz" auf dem Hockenheimring im Juni verdienen wollen, ist gross. Eben dieser Zorn und gefährliches Halbwissen trieben einen Fan dazu, 20 Tickets zum Preis von je EUR 249,- über ebay zu bestellen, um das Angebot auf diese Weise aus dem Netz zu schiessen. Mit der kurz nach Vertragsschluss an den Verkäufer versandten Nachricht, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wollte der seiner Auffassung nach für Gerechtigkeit streitende Fan seinen Plan beenden und teilte dem Tickethändler folgendes mit:

"Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass Du von mir Geld bekommst und noch weniger, dass Du 20 Tickets liefern kannst. Weißt Du eigentlich, wie sehr sich Zehntausende Onkelz Fans gewünscht haben, wenigstens 1 Ticket regulär zu ergattern? Diese 20 Tickets sind ja nicht die einzigen, die Du angeboten hast. Deine Auktionen laufen ja schon seit Wochen. Du weißt selber, dass nur registrierte User max. 4 Tickets bestellen konnten und dass ein gewerblicher Weiterverkauf verboten ist. Auf Anhieb konnte ich 100 verkaufte Onkelz Tickets bei Dir finden. Wie gesagt, mein Anwalt wird die Sache weiterleiten. Viel Spaß mit ihm!!!"

Der brave Fan hatte schlicht den in den AGB des Tickethändlers enthaltenen Hinweis, wonach ein Widerrufsrecht nicht besteht, ignoriert. Dieser Passus findet seine Bestätigung in §312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB, wonach bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen, die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Geltung haben.

Einen ähnlichen Fall hatte bereits das Amtsgericht München am 02. Dezember 2005 zum Aktenzeichen 182 C 26144/05 entschieden, so dass der rechtliche Hintergrund auch für Laien nachvollziehbar war. Dass ein generelles gewerbliches Weiterverkaufsverbot nicht bestand, war sogar dem Text der später aufgehobenen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg zu entnehmen.

Angesichts des durchaus beachtlichen Vertragsvolumens von knapp EUR 5.000,- kostete die anwaltliche Anmahnung der Vertragserfüllung noch einmal etwa EUR 500,-, die genau wie der Gesamtverkaufspreis vom belehrbaren Onkelz-Fan bezahlt wurden. Ob die gelieferten Karten vom bekehrten Neffen zum Originalpreis von EUR 66,50, zum Einkaufspreis über ebay oder gar mit Gewinn weiterverkauft wurden, ist leider nicht bekannt.

Sonntag, 16. Februar 2014

Böhse Onkelz starten Comeback mit einstweiliger Verfügung

Die Reunion der Deutschrock-Band "Böhse Onkelz" und die seit ihrem Abschiedskonzert auf dem Lausitzring ersten Konzerte seit 9 Jahren am 20. und 21. Juni 2014 am Hockenheimring haben nun auch das Landgericht Hamburg beschäftigt. Die Zivilkammer 12 verbot einem gewerblichen Wiederverkäufer durch eine einstweilige Verfügung mit Beschluss vom 07.02.2014 zum Az.: 312 O 34/14 im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im Internet und dort insbesondere auf der Plattform www.ebay.de, Eintrittskarten für Konzerte der Musikgruppe "Böhse Onkelz" zum Verkauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder Handel mit solchen Eintrittskarten zu betreiben, sofern die Eintrittskarten unter Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht vom autorisierten Handel erworben wurden.

Der rechtliche Hintergrund ist einfach. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des autorisierten Ticketvertriebs untersagen einen derartigen gewerblichen Weiterverkauf und ein Verstoss gegen diese Bedingungen und der damit zusammenhängende ebay-Handel kann mit Hilfe des Gerichts im Wege der einstweiligen Verfügung unterbunden werden. Mindestens ein gewerblicher Anbeiter wollte an den rekordverdächtigen Wiedervereinigungs-Konzerten der "Böhse Onkelz" mitverdienen, die innerhalb von jeweils weniger als einer Stunde zweimal je 100.000 Tickets für die beiden Konzerte verkauft hatten. Der ursprüngliche Verkaufspreis von EUR 66,50 pro Ticket und ein damit verbundener Gesamtumsatz von etwa EUR 13.300.000,- lockt natürlich Privatleute und gewerbliche Tickethändler, um mit der extremen Nachfrage eigene Gewinne zu realisieren.

Band-Mitglied Stephan Weidner äußerte diesbezüglich seine Unzufriedenheit: "Es gibt so ein paar Menschen da draußen, die uns ganz hart ankotzen. Leute, die sich diebisch freuen. Nicht, weil sie ein oder vier Ticket(s) haben, sondern weil sie Euch abrippen und euch euer hart verdientes Geld aus der Tasche ziehen wollen. Wir beobachten ganz genau was bei eBay abgeht und wir sind entsetzt. Wie ihr wisst, haben wir nicht nur in der Vergangenheit ganz genau überlegt, wie wir die Ticketpreise gestalten und das sich nach Möglichkeit jeder unserer Fans eine Karte leisten kann und/oder die Chance hat, ein Kärtchen zu erstehen. Working Class und so… Ihr wisst, für was die Onkelz stehen. Deshalb noch einmal an Wort an euch: Kauft keine überteuerten Tickets, lasst Euch nicht abzocken. So mancher Anbieter wird ggf. nicht einmal in der Lage sein, Tickets zu liefern. Unsere Anwälte sind da dran." Der private Ticketverkauf, auch über ebay, ist von der gerichtlichen Verfügung nicht betroffen.