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Donnerstag, 6. April 2017

Abmahnliga

Dass es in der Fußball-Bundesliga um viel Geld geht, ist allgemein bekannt. Dass die 18 Clubs der 1. Bundesliga in der Saison 2015/2016 mit einem Umsatz von 3,24 Milliarden Euro den zwölften Rekord in Folge erzielt haben, wissen nicht viele Leute und dass über 50.000 Arbeitsplätze mit dem Spielbetrieb der höchsten deutschen Liga im Fußball verbunden sind, ist fast ein kleines Geheimnis.

Im Fahrwasser der Bundesliga tummeln sich natürlich auch Anwälte und das nicht nur bei Vertragsabschlüssen oder Streitigkeiten zwischen Spielern und den Vereinen. Immer mehr Fans haben das Vergnügen, durch den Erhalt einer Abmahnung darauf aufmerksam gemacht zu werden, dass es auch bei dem Verkauf von Fußball-Tickets um viel Geld geht. Allein die Namen der Auftraggeber der anwaltlich ausgesprochenen Abmahnungen, die wir in den letzten Wochen erhalten haben, stellen dies klar: VfL Wolfsburg Fußball GmbH, Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, etc.. Der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. und aus der 2. Liga der Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V. stellen insoweit Ausnahmen dar.

Allen genannten Erstligaclubs gemeinsam ist die Beauftragung der Kanzlei BECKER HAUMANN MANKEL GURSKY aus Dortmund, die das Interesse der am Abmahnreigen beteiligten Fußballfirmen damit begründet, dass ein nachhaltiges Interesse daran besteht, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden: "Der unkontrollierte Handel mit Tickets wird von den Bundesligisten vor allem zum Schutz der eigenen Fans bekämpft. Beispielsweise ist es nur dann möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen, Stadionverbote durchzusetzen oder Gewalttätigkeiten zu verhindern." Der Erhalt einer sozialen Preisstruktur sowie die Gewährleistung der Sicherheit im Stadion sei anders nicht zu bekämpfen. Wer als Fan nun eine Karte über ebay oder viagogo verkauft, kann in den Genuss einer anwaltlichen Abmahnung kommen, selbst wenn er nur terminlich verhindert ist oder sich die Formschwäche seines Teams nicht auch noch aus nächster Nähe ansehen will.

Die Kollegen aus Dortmund verlangen regelmäßig eine Vertragsstrafe, die Auskunft über Herkunft und Weiterverkauf des Tickets, Auskehrung des Mehrerlöses und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Warum bei zweistelligen Millionenerlösen, Spielergehältern im Fantasiebereich und horrenden Transfererlösen der sich im mikroskopisch anmutenden Ticketverkauf bewegende Fußballfan mit der Abmahnkeule bearbeitet werden muss, erschließt sich letztlich nicht. Gewaltbereite Hooligans prügeln sich ohnehin kaum im Stadion und besorgen sich sicher nicht einzelne Tickets im fremden Fan-Block. Eine angeblich soziale Preisstruktur kann auch nicht ernsthaft durch den Ticketverkauf einzelner Fans angegriffen werden und der Schutz des Bedürfnisses von Fans, sich ein Spiel im Stadion ohne privat veranlassten Preisaufschlag anzusehen, bedarf dank Sky-TV auch keiner anwaltlichen Fürsorge.

Warum die Clubs mit dem Verkauf eines Tickets nicht zufrieden sind, sondern die totale Kontrolle bis zum Einlass begehren, kann nur mit einem rückständigen Machtgehabe erklärt werden. Um die paar Kröten aus einem privat veranlassten Ticketverkauf kann es wirtschaftlich gesehen nicht gehen. Offenbar ist nur der gehorsame Fan erwünscht, am liebsten mit Trikot, Mütze und Fan-Schal aus der Merchandising-Abteilung. Immerhin haben sich die Bundesligisten mit der Kanzlei von BECKER und HAUMANN Anwälte ins Boot geholt, die an einer Eskalation nach dem Versand einer Abmahnung nicht interessiert sind. Die Kommunikation verlief stets reibungslos und nach Rücksprache mit den Bundesligisten wurden nicht nur alle geltend gemachten Ansprüche fallen gelassen, sondern bei Dauerkarten nach Sperrung auch neue Tickets ausgestellt. Was bleibt ist ein Abschreckungserfolg und eine Distanz zum eigenen Verein, auf den alle Seiten eigentlich problemlos verzichten könnten.

Dienstag, 25. November 2014

schwarz-gelbe Anwaltsfürsten

Gastbeitrag von 'dropkick'  Vielleicht ist dem ein oder anderen ja auch schon mal eine Abmahnung von der Kanzlei Becker & Haumann aus Dortmund ins Haus geflattert, weil er sein Fußball-Ticket von Borussia Dortmund wegen Krankheit o. ä. bei eBay verkauft hat. Auf die rechtliche Situation will ich hier gar nicht eingehen, denn diese wurde bereits anderweitig ausführlich erläutert.

Fest steht, dass in vielen Fällen der Ticket-Verkauf völlig legal ist und auch nicht sanktioniert werden dürfte. Doch viele Verkäufer, die auch Vereinsmitglied bei Borussia Dortmund sind, merken spätestens beim nächsten Ticket-Kauf, dass der Zugang zum Ticket-Bereich bei Borussia Dortmund nicht möglich ist. Auf Nachfrage beim Verein erhält man meist nur die knappe Antwort, dass man mit Tickets auf der Plattform „eBay“ gehandelt hat und nun eine 12-monatige Sperre für den Ticket-Kauf auferlegt bekommen hat. Besonders hart ist diese Sperre für Dauerkarteninhaber, denn auch die Dauerkarten für die nächste Saison liegen in der Sperrzeit und somit ist man seine Dauerkarte los, obwohl man ein Ticket legal verkauft hat.

Doch was läuft dort im Hintergrund ab? Gibt es so etwas wie eine Vetternwirtschaft zwischen der Kanzlei Becker & Haumann und Borussia Dortmund? Zumindest wenn man die Sache etwas genauer beleuchtet, kann man auf diese Vermutung kommen. In der Kanzlei Becker & Haumann sind u. a. Alfons Becker, Ulf Haumann und Jens Daniel Gursky beschäftigt. Rechtsanwalt Ulf Haumann war laut seinem Werdegang in der Rechtsanwaltskanzlei von Gerd Niebaum tätig, der bekanntlich Präsident und Vorsitzender der Geschäftsführung von Borussia Dortmund war. Wurden dort erste Verbindungen geknüpft?

Schaut man sich die Vereinsinfos des Tennis-Club Flora e.V. Dortmund an, so stellt man fest, dass die Rechtsanwälte Alfons Becker, Ulf Haumann und Jens Daniel Gursky alle Mitglieder des Vereins sind und wichtige Funktionen inne haben. Auf der vereinseigenen Homepage gibt es zudem tolle Ablichtungen der Herren. Alles halb so wild, doch wer taucht denn noch auf der Mitgliedsliste beim besagten Club auf? Der Präsident von Borussia Dortmund und der DFL, Dr. Reinhard Rauball. Auf der Homepage des Tennis-Clubs finden sich auch Fotos von Herrn Rauball. Sein Doppel-Partner ist übrigens Alfons Becker.

Wer sich ein bisschen durch die Seite klickt, findet auch das jährliche von der Kanzlei Becker & Haumann gesponserte Turnier, sowie die zahlreichen Siegerehrungen, bei denen es reichlich BVB-Fanartikel gibt. Last but not least prahlt Herr Haumann auf seiner Facebook-Seite stolz im Borussia Dortmund-Trikot. Das könnte man für scheinheilig halten, denn während der gewerbliche Tickethandel in deutschen Stadien unangetastet bleibt, gehen die anwaltlichen Abmahner ins Stadion in ihren Block und feiern Dortmunds Tore gemeinsam mit Abgemahnten und zukünftigen Vertragsstrafezahlern aus den Reihen harmloser Fans.

Dienstag, 18. November 2014

Abmahnung mit königsblauen Grüßen

Die FC Schalke 04 Arena Management GmbH Gelsenkirchen möchte verhindern, dass Eintrittskarten zu einem höheren Preis weiterverkauft werden, als der Erstkäufer selbst an Schalke bezahlt hat. Um dies zu verhindern beruft sich Schalke 04 auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Dem Ticketerwerber soll es nicht gestattet sein, Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern, wobei die eigenen Transaktionskosten einschließlich Versandkosten des Ticketerwerbers hinsichtlich der Kaufpreishöhe unberücksichtigt bleiben. Wer nun bei persönlicher Verhinderung sein Ticket nicht nutzen kann und über ebay einen kleinen Aufpreis als Trostpflaster beim Verkauf einer Eintrittskarte realisieren will, bekommt bisweilen Post von Schalke 04 in Form einer Abmahnung:

"Sie haben Ihre Tickets mehrfach angeboten. Alle Angebote lagen dabei weit über dem Originalpreis. Dies stellt eine klare Gewinnabsicht und in Zuge dessen einen klaren Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Ziffer 5, dar. Der Kaufpreis Ihres letzten Angebotes war auch deutlich über dem Originalpreis. Der FC Schalke 04 bietet für Ticketinhaber die sogenannte Ticketbörse (http://www.s04-ticketboerse.de/fansale/) an. Dort können Sie Ihre Eintrittskarten zum Originalpreis verkaufen, falls Sie ein Spiel nicht besuchen können. Auch auf der Plattform Ebay hätten Sie mithilfe des Sofortkaufes den Kaufpreis begrenzen können. Beide Optionen haben Sie nicht genutzt." Die Tickets werden gesperrt oder storniert und der an Schalke 04 gezahlte Kaufpreis als Teil einer zusätzlich geforderten Vertragsstrafe einbehalten und wie es sich gehört, verbleibt die FC Schalke 04 Arena Management GmbH mit königsblauen Grüßen.

Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestenfalls nur zwischen Ticket-Ersterwerber und Schalke 04 gelten, haben sich die königsblauen Spielverderber für ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine besondere Finesse ausgedacht: "Der Ticketerwerber ist bei Weitergabe der Tickets verpflichtet, diejenigen Personen, an die er Tickets weitergibt, den sich aus diesen AGB ergebenden Verpflichtungen unbeschränkt und in der Weise zu unterwerfen, dass der Veranstalter die Erfüllung der Verpflichtungen unmittelbar von dem jeweiligen Ticketinhaber verlangen kann." Sozusagen ein königsblauer Scherz.

Mittwoch, 5. November 2014

Borussia Dortmund verweigert Eintritt und wird verurteilt

Dem Kläger wurde trotz der Vorlage einer gültigen Eintrittskarte der Zutritt zum DFB-Pokalspiel zwischen Borussia Dortmund und dem VfL Wolfsburg verweigert, ausserdem wurde seine Eintrittskarte eingezogen. Zur Begründung wurde von Borussia Dortmund die Sperrung des über ebay erworbenen Tickets genannt.

Die Eintrittskarte berechtigte allerdings zum Eintritt ins Stadion und ist ein Inhaberpapier, auf Grund dessen ihm die Borussia als Herausgeber des Papiers den Eintritt hätte gewähren müssen. Denn bei einem Fußballticket handelt es sich wie bei einem Wertpapier jeweils um eine Urkunde, die ein Privatrecht - den Zugang zum Spiel - verbrieft, das ohne diese Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Derartige Eintrittskarten sind damit sogenannte kleine Inhaberpapiere im Sinne des § 807 BGB, die nach herrschender Auffassung den Wertpapieren zugerechnet werden.

Ein zulässiger Grund für die Einziehung der Eintrittskarte sowie für die Verweigerung des Zutritts zum Stadion war nicht gegeben. Auch dass das Ticket von Borussia Dortmund zum Preis von 52,00 € ausgegeben und vom Kläger zu Kosten in einer Gesamthöhe von 94,50 € über ebay von einem Dritten gekauft wurde, war unerheblich. Denn die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA galten durch den Erstkauf eines Dritten nicht gegenüber dem Zweiterwerber und ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß wegen Verleitung zu fremdem Vertragsbruch war nicht ersichtlich.

Zudem kann Privatpersonen aufgrund eines Ticketaufdrucks nicht der Zugang zum Spiel untersagt werden, denn ein den Weiterverkauf und Erwerb sanktionierender Aufdruck ist keine Einwendung im Sinne von § 796 BGB zu Gunsten des Verwenders. Der Ticketaufdruck bindet die Zweitkäufer auch mangels Kenntnisnahme vor Vertragsschluss nicht, wie das bisweilen per Abmahnung von Bundesligaclubs behauptet wird. Obwohl die Borussia zunächst aussergerichlich aufgefordert wurde, sämtliche Kosten für die Ticketsperrung zu erstatten, war sie erst nach Erhebung einer Klage bereit, die Kosten für die Eintrittskarte nebst Anwaltskosten zu erstatten und erkannte den Klageanspruch des abgewiesenen Fans vollumfänglich an, (Amtsgericht Dortmund, Az.: 421 C 7921/14).

Dienstag, 29. April 2014

Böhse Onkelz, blöde Neffen?

Der Zorn gegen Tickethändler, die am Zweitmarkt der beiden Konzerte der "Böhse Onkelz" auf dem Hockenheimring im Juni verdienen wollen, ist gross. Eben dieser Zorn und gefährliches Halbwissen trieben einen Fan dazu, 20 Tickets zum Preis von je EUR 249,- über ebay zu bestellen, um das Angebot auf diese Weise aus dem Netz zu schiessen. Mit der kurz nach Vertragsschluss an den Verkäufer versandten Nachricht, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wollte der seiner Auffassung nach für Gerechtigkeit streitende Fan seinen Plan beenden und teilte dem Tickethändler folgendes mit:

"Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass Du von mir Geld bekommst und noch weniger, dass Du 20 Tickets liefern kannst. Weißt Du eigentlich, wie sehr sich Zehntausende Onkelz Fans gewünscht haben, wenigstens 1 Ticket regulär zu ergattern? Diese 20 Tickets sind ja nicht die einzigen, die Du angeboten hast. Deine Auktionen laufen ja schon seit Wochen. Du weißt selber, dass nur registrierte User max. 4 Tickets bestellen konnten und dass ein gewerblicher Weiterverkauf verboten ist. Auf Anhieb konnte ich 100 verkaufte Onkelz Tickets bei Dir finden. Wie gesagt, mein Anwalt wird die Sache weiterleiten. Viel Spaß mit ihm!!!"

Der brave Fan hatte schlicht den in den AGB des Tickethändlers enthaltenen Hinweis, wonach ein Widerrufsrecht nicht besteht, ignoriert. Dieser Passus findet seine Bestätigung in §312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB, wonach bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen, die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Geltung haben.

Einen ähnlichen Fall hatte bereits das Amtsgericht München am 02. Dezember 2005 zum Aktenzeichen 182 C 26144/05 entschieden, so dass der rechtliche Hintergrund auch für Laien nachvollziehbar war. Dass ein generelles gewerbliches Weiterverkaufsverbot nicht bestand, war sogar dem Text der später aufgehobenen einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg zu entnehmen.

Angesichts des durchaus beachtlichen Vertragsvolumens von knapp EUR 5.000,- kostete die anwaltliche Anmahnung der Vertragserfüllung noch einmal etwa EUR 500,-, die genau wie der Gesamtverkaufspreis vom belehrbaren Onkelz-Fan bezahlt wurden. Ob die gelieferten Karten vom bekehrten Neffen zum Originalpreis von EUR 66,50, zum Einkaufspreis über ebay oder gar mit Gewinn weiterverkauft wurden, ist leider nicht bekannt.

Sonntag, 16. Februar 2014

Böhse Onkelz starten Comeback mit einstweiliger Verfügung

Die Reunion der Deutschrock-Band "Böhse Onkelz" und die seit ihrem Abschiedskonzert auf dem Lausitzring ersten Konzerte seit 9 Jahren am 20. und 21. Juni 2014 am Hockenheimring haben nun auch das Landgericht Hamburg beschäftigt. Die Zivilkammer 12 verbot einem gewerblichen Wiederverkäufer durch eine einstweilige Verfügung mit Beschluss vom 07.02.2014 zum Az.: 312 O 34/14 im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im Internet und dort insbesondere auf der Plattform www.ebay.de, Eintrittskarten für Konzerte der Musikgruppe "Böhse Onkelz" zum Verkauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder Handel mit solchen Eintrittskarten zu betreiben, sofern die Eintrittskarten unter Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht vom autorisierten Handel erworben wurden.

Der rechtliche Hintergrund ist einfach. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des autorisierten Ticketvertriebs untersagen einen derartigen gewerblichen Weiterverkauf und ein Verstoss gegen diese Bedingungen und der damit zusammenhängende ebay-Handel kann mit Hilfe des Gerichts im Wege der einstweiligen Verfügung unterbunden werden. Mindestens ein gewerblicher Anbeiter wollte an den rekordverdächtigen Wiedervereinigungs-Konzerten der "Böhse Onkelz" mitverdienen, die innerhalb von jeweils weniger als einer Stunde zweimal je 100.000 Tickets für die beiden Konzerte verkauft hatten. Der ursprüngliche Verkaufspreis von EUR 66,50 pro Ticket und ein damit verbundener Gesamtumsatz von etwa EUR 13.300.000,- lockt natürlich Privatleute und gewerbliche Tickethändler, um mit der extremen Nachfrage eigene Gewinne zu realisieren.

Band-Mitglied Stephan Weidner äußerte diesbezüglich seine Unzufriedenheit: "Es gibt so ein paar Menschen da draußen, die uns ganz hart ankotzen. Leute, die sich diebisch freuen. Nicht, weil sie ein oder vier Ticket(s) haben, sondern weil sie Euch abrippen und euch euer hart verdientes Geld aus der Tasche ziehen wollen. Wir beobachten ganz genau was bei eBay abgeht und wir sind entsetzt. Wie ihr wisst, haben wir nicht nur in der Vergangenheit ganz genau überlegt, wie wir die Ticketpreise gestalten und das sich nach Möglichkeit jeder unserer Fans eine Karte leisten kann und/oder die Chance hat, ein Kärtchen zu erstehen. Working Class und so… Ihr wisst, für was die Onkelz stehen. Deshalb noch einmal an Wort an euch: Kauft keine überteuerten Tickets, lasst Euch nicht abzocken. So mancher Anbieter wird ggf. nicht einmal in der Lage sein, Tickets zu liefern. Unsere Anwälte sind da dran." Der private Ticketverkauf, auch über ebay, ist von der gerichtlichen Verfügung nicht betroffen.