Posts mit dem Label Landgericht Dresden werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Landgericht Dresden werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 6. Februar 2017

Taschenspielertrick am Landgericht Dresden?

Durch einen Beschluss des Präsidiums des Landgerichts Dresden vom 30.01.2017 wurde Richter Jens Maier aus Verfahren des Presserechts und des Ehrschutzes abgezogen. Das Landgericht hat dazu einfach eine neue Kammer eingerichtet und das Presserecht und den Ehrschutz auf die neue - bis auf Maier personenidentische - Kammer übertragen. Als Begründung gibt das Landgericht Dresden an, dass durch die Verlagerung der Zuständigkeit jeder Zweifel an einer Unbefangenheit des Gerichts vermieden werden solle, da in der Vergangenheit von Beteiligten Zweifel geäußert worden seien, dass AfD-Kandidat Maier in Verfahren unbefangen richten könne, in denen es um stark politisch geprägte Fragen gehe.

Eine sehr sensible Entscheidung des Präsidiums, auf den öffentlichen Druck durch den Kunstgriff einer Kammergründung zu reagieren und den AfD-Richter Jens Maier auf diese Art, selbstredend einvernehmlich, "abzuschießen". Angesichts der ehrlichen Begründung für dieses Organisationskunststück kommt mir natürlich gleich Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) in den Sinn, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Dies bedeutet, dass jeder Rechtsuchende Anspruch auf eine im Voraus überprüfbare Festlegung hat, welcher Richter für ein Verfahren zuständig ist. Um dieses Justizgrundrecht zu sichern und zu verhindern, dass durch Manipulationen an richterlichen Zuständigkeiten Einfluss auf Gerichtsverfahren genommen wird, finden sich klare Regeln im Gerichtsverfassungsgesetz. Die §§ 21e und 21g GVG legen fest, dass richterliche Zuständigkeiten stets vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer festgelegt werden. Dabei dürfen derartige Festlegungen im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Richter nötig wird.

Die Vermeidung von Zweifeln an einer Unbefangenheit des Gerichts gehört jedenfalls nicht zu den Gründen, mit denen die vor dem Beginn des Geschäftsjahres festgelegten richterlichen Zuständigkeiten geändert werden dürfen, daran ändert auch die Zustimmung des betroffenen Richters nichts. Das Verbot einer verkappten Disziplinargewalt des Präsidiums eines Gerichts ist ein Grundsatz von Verfassungsrang. Gab es vorliegend etwa einen Fall der Manipulation des Geschäftsverteilungsplans am Landgericht Dresden wegen der unüberhörbaren öffentlichen Kritik an Richter und AfD-Frontmann Jens Maier?  

Freitag, 20. Januar 2017

Jens Maier, Richter am Landgericht Dresden und AfD-Direktkandidat

Über deutsche Richter berichte ich in der Regel anonym, weil meine Beiträge meistens etwas mit den von mir bearbeiten Fällen zu tun haben. Nun habe ich gerade über einen Richter Jens Maier gelesen, dessen Äußerungen die Medienlandschaft in helle Aufregung versetzen. Schon in der Vergangenheit hätte ich auf Jens Maier stoßen können, wenn ich den einen oder anderen juristischen Blog konsequent verfolgt hätte.

Nun soll der am Landgericht Dresden beschäftigte Richter in einer Rede gesagt haben, dass die Herstellung von Mischvölkern in Europa nicht zu ertragen sei. Jens Maier hat Zeitungsangaben zu Folge auch in Bezug auf den Umgang der Deutschen mit dem Nationalsozialismus während einer AfD-Veranstaltung mit Björn Höcke konstatiert "Ich erkläre hiermit diesen Schuldkult für beendet, für endgültig beendet." Die NPD sei nach Richter Maier deshalb gewählt worden, weil sie als einzige Partei immer geschlossen zu Deutschland gestanden habe. Auf derselben Veranstaltung am 17.01.2017 hatte der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke vom Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Denkmal der Schande“ gesprochen.

Unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit und des richterlichen Dienstrechts sind die dem Dresdner Robenträger zugeschriebenen Äußerungen unspektakulär. Ungewöhnlich ist dagegen die Offenheit des Richters, der sich selbst als deutschen Patrioten bezeichnet und seine Ansichten im Namen der AfD verbreitet, die nicht nur in der Medienöffentlichkeit stark kritisiert wird. Auch im Gericht scheint die Sonne für Meier nicht mehr ganz so hell zu scheinen: "Sobald bekannt ist, dass Du in dieser Partei bist, da kannst du erleben, wie sich das Klima abkühlt, das sonst eigentlich freundlich um dich herum gewesen ist." Das klingt schwer nach Kantinenmobbing, Höchsstrafe für jeden Schwarzkittel. Wer sich einen näheren Eindruck über Richter Jens Meier verschaffen möchte, kann seinen Worten vor dem AfD-Kreisverband Dresden lauschen.