Eine sehr sensible Entscheidung des Präsidiums, auf den öffentlichen Druck durch den Kunstgriff einer Kammergründung zu reagieren und den AfD-Richter Jens Maier auf diese Art, selbstredend einvernehmlich, "abzuschießen". Angesichts der ehrlichen Begründung für dieses Organisationskunststück kommt mir natürlich gleich Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) in den Sinn, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. Dies bedeutet, dass jeder Rechtsuchende Anspruch auf eine im Voraus überprüfbare Festlegung hat, welcher Richter für ein Verfahren zuständig ist. Um dieses Justizgrundrecht zu sichern und zu verhindern, dass durch Manipulationen an richterlichen Zuständigkeiten Einfluss auf Gerichtsverfahren genommen wird, finden sich klare Regeln im Gerichtsverfassungsgesetz. Die §§ 21e und 21g GVG legen fest, dass richterliche Zuständigkeiten stets vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer festgelegt werden. Dabei dürfen derartige Festlegungen im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Richter nötig wird.
Die Vermeidung von Zweifeln an einer Unbefangenheit des Gerichts gehört jedenfalls nicht zu den Gründen, mit denen die vor dem Beginn des Geschäftsjahres festgelegten richterlichen Zuständigkeiten geändert werden dürfen, daran ändert auch die Zustimmung des betroffenen Richters nichts. Das Verbot einer verkappten Disziplinargewalt des Präsidiums eines Gerichts ist ein Grundsatz von Verfassungsrang. Gab es vorliegend etwa einen Fall der Manipulation des Geschäftsverteilungsplans am Landgericht Dresden wegen der unüberhörbaren öffentlichen Kritik an Richter und AfD-Frontmann Jens Maier?
Es steht wohl zu besorgen, dass dieses schlechte Beispiel Schule machen wird.
AntwortenLöschenEs ist zudem schon sehr pikant, dass einem Richter, dem man die Unbefangenheit nicht direkt absprechen, aber auch auf diese Weise nicht -mehr- zusprechen mag, einfach durch Neubekammerung aus dem Geschäftsgang herauskegelt. Zweifel an der Unbefangenheit dieses Gerichtspräsidiums sind dringend geboten. Ich erkenne hier einen unbedingten Manipulationswillen, den unsere Rechtsordnung nicht vorgesehen hat.
Richter wechseln ist cool. Geht das auch mit den Krankenkassen? Dann wären wir endlich im "ICH WÜNSCH MIR WAS-SPAAß" angekommen.
AntwortenLöschenBitte AUCH Käse aufs Brötchen, nein ohne Tomaten. Was? Ach soo Zwiebeln, ja bitte.
Im Leben geht es nicht ums VERURTEILEN sondern ums LERNEN.
AntwortenLöschenIst beim LG Hamburg gang und gäbe.
AntwortenLöschenGern werden auch Richtrer/Innen auf Probe einfach bestimmten Sachen zegeordnet.
Natürlich werden diese Tatsachen weggelogen von der Präsidentin des LG Hamburg.