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Donnerstag, 4. Mai 2017

Patentanwalt veruntreut 100 Millionen Euro

Wer als Rechtsanwalt vergisst, vom Mandanten verauslagte Gerichtskosten weiterzuleiten, kann schnell in Teufels Küche geraten. Zum Küchenchef des Teufels dürfte sich ein ehemaliger Patentanwalt gekrönt haben, der das Institut für Rundfunktechnik (IRT) als gemeinsame Forschungsstelle der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio seit den siebziger Jahren beraten hat und dabei Erträge im dreistelligen Millionenbereich in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll.

Der Patentanwalt könnte unter Ausnutzung seiner Verhandlungsposition eigene Verträge über Patente des IRT mit einer internationalen Patentverwertungsgesellschaft geschlossen und auf diese Weise über Jahre enorm hohe Beträge vereinnahmt haben. Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt wegen des dringenden Verdachts der mehrfachen Untreue in einem besonders schweren Fall, wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall und wegen Parteiverrats. Das Vermögen des beschuldigten Patentanwalts ist bereits durch einen Arrestbefehl des Landgerichts München I gesichert worden. So, und jetzt nochmal schnell die eigenen Umsätze überprüfen, ob nicht doch irgendwo Peanuts hängen geblieben sind und ich die GEZ-Gebühren bezahlt habe.

Montag, 4. Oktober 2010

"Ocean Breeze" - Abmahnung der Firmen Gold Onyx B.V. und Kecofa B.V. durch Rechtsanwalt van Maele mit "Sonderbonus Patentanwalt"


Die IR-Marke "Ocean Breeze" mit der Nummer 602756 soll verletzt worden sein. In der Abmahnung behauptet der Kollege einerseits, ihm lägen eine Vielzahl von vergleichbaren rechtskräftigen Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte vor, die den Vertrieb von Duftbäumchen, Lufterfrischern und Räucherstäbchen unter dieser Kennzeichnung verboten hätten; andererseits zeigt er die Mitwirkung von einem Patentanwalt an, wodurch sich die vom Abgemahnten zu zahlenden Gebühren bei einem Streitwert von EUR 50.000,- auf EUR 2.759,60 verdoppeln.

Ist es nun ein einfacher Fall, in dem Gerichte bereits vielfach zu Gunsten der Abmahnenden entschieden haben, oder bedurfte die Abmahnung der zusätzlichen fachkundigen Hilfe durch einen Patentanwalt? Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom 18.09.2008 zum Aktenzeichen: 15 O 698/06 bereits ausgesprochen, dass ein Markenverstoß derart eindeutig sein kann, dass sich die Hinzuziehung von einem Patentanwalt als rechtsmissbräuchlich darstellt.